31 resultados para 1776-1850
em Digitale Sammlungen - Goethe-Universität Frankfurt am Main
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von Salomon Friedlaender
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von B. Beer
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by Abraham Solomon Waldstein
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von Saul Isaac Kaempf, Prediger d. isr. Tempelgemeinde in Prag [[Elektronische Ressource]]
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Boberach: Die Veröffentlichung des Einladungsschreibens an den Großherzog von Baden vom 1. Mai, der Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV. am 9. und der Protokolle der vier Sitzungen vom 10. bis 14. Mai sowie der Instruktion für den Gesandten in Wien vom 16. soll deutlich machen, daß Preußen am Dreikönigsbündnis festhalten will. - Wentzke: Gang der Konferenzen seit dem Einladungsschreiben des Königs von Preußen. Abdruck der Reden und Aktenstücke
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Boberach: Im Gegensatz zu der von der Preußischen Nationalversammlung beschlossenen Steuerverweigerung für bereits bewilligte Steuern haben die Stände in Kurhessen das ihnen zustehende Recht der Steuerbewilligung benutzt, künftige Steuern abzulehnen. Die Bundesintervention war daher unrechtmäßig
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Boberach: Nachträgliche Begründung des Inhalts der Broschüre 'Manuscript eines Deutschen aus Paris', Heft 1; Königsberg 1849
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Boberach: Neun Lieder, Trinksprüche, Einleitungs- und Festmarsch
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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: Fortbildungsanstalten sollen nicht nur die berufliche Ausbildung unterstützen, sondern außerdem die von der Volksschule vermittelten Kenntnisse erweitern