308 resultados para Z12 - Religion
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von Hermann Gunkel
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ans Licht gegeben von M. David Friederich Megerlin
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von Franz Delitzsch
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by Israel Abrahams. With a foreword by Arthur Quiller-Couch
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von einem Schwarzen [d. i. Michael Hess]
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ferfast fon Šulman. Iberzetzṭ und bearbeiṭeṭ fon Jiśroel Margaliot
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Samuel Holdheim
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von Ad. Jellinek
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von Leopold Stein
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ferfasṭ in dayṭshen fin ... Goṭṭhold Efrayim Lessing ; fray iberzeṭtsṭ un bearbayṭeṭ in'm yudishen zshargon fin Yitsḥaḳ Yoʾel Linyetsḳi
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von drei Gedichten "zur Belebung frommer Gefühle und christlicher Gesinnungen". Warnung vor dem in allen Volksschichten vertretenen Atheismus
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Boberach: Preußen und Norddeutschland sollen sich vor den Ultramontanen, von denen die Nationalfreiheit bedroht wird, hüten und die Reformation vollenden. - Wentzke: Hofft auf die Erfüllung der Reformation in Deutschland und Frankreich, deren Hauptträger nur Preußen sein kann. "Preußen muß heute mehr als je Preußen bleiben, um so Deutschlands neuer Kern zu werden."
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Boberach: Zwei Reden Montalemberts in der Pairskammer am 14. Januar 1848 und in der französischen Nationalversammlung am 19. Oktober 1849, die aus den Protokollen übersetzt sind, leiten die Ausführungen Buß' "Der Radikalismus in Deutschland" ein. Er wendet sich gegen Volkssouveränität, kritisiert Gagern und die Nationalversammlung, wirft Preußen vor, mit dem Dreikönigsbündnis rechtswidrig zu handeln und fordert, die provisorische Bundeskommisison solle eine neue Reichsverfassung mit Einschluß Österreichs und Aufnahme der Grundrechte entwerfen und der Nationalvertretung vorlegen. Der Rechenschaftsbericht [Buß' an seine Wähler im Kreis Ahaus] wendet sich gegen die Politik der Kleindeutschen, ihre Reichsverfassung und das Erbkaisertum
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zur Schaffung einer "constitutionell-monarchischen" Verfassung (persönliche, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Recht auf Eigentum, Volksvertretung mit legislativen Befugnissen) und zum Anschluß des deutschsprachigen Österreichs an das restliche Deutschland. Zurückweisung des Vorwurfes der Aufwiegelung und Anstiftung zum Aufruhr
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der Wahlrechtsbestimmungen für den Wiener Gemeindeausschuß: aktives Wahlrecht für alle Männer über 24 Jahre mit Ausnahme derer, die öffentliche Unterstützung beziehen, passives Wahlrecht für über 30jährige, die seit mindestens 5 Jahren in Wien ansässig sind. Auflistung der numerischen Verteilung der Gemeindeausschußmitglieder nach Vorstädten