Beschluß bei der am 6. und 7. April d. J. Statt gehabten Abstimmung des gesammten Rathes und prov. Bürger-Ausschusses über die Anträge zur Constituirung eines Gemeinde-Ausschusses der Stadt Wien: § 1. Zur Wahl des Gemeinde-Ausschusses für die Stadt Wien werden ohne Unterschied der Religion ...
Data(s) |
1848
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der Wahlrechtsbestimmungen für den Wiener Gemeindeausschuß: aktives Wahlrecht für alle Männer über 24 Jahre mit Ausnahme derer, die öffentliche Unterstützung beziehen, passives Wahlrecht für über 30jährige, die seit mindestens 5 Jahren in Wien ansässig sind. Auflistung der numerischen Verteilung der Gemeindeausschußmitglieder nach Vorstädten In Fraktur |
Formato |
1 Brosch. auf [3] S. ; Druckspiegel 17 x 30 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-29653 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-29653 system:098357255 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |