126 resultados para Virtuelle Lehre


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Boberach: Der Nationalstaat ist weitaus vernünftiger als die von den Dynastien beanspruchte Legitimität. Luthers Lehre ist die dem deutschen Volk angemessene Form nationalen Christentums, auch wenn es eine katholische Bevölkerungsmehrheit gibt

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Welsch (Projektbearbeiter): Die Veröffentlichung des 'Kampfs um Völkerfreiheit' seitens des Predigers an der Bremer Liebfrauengemeinde und radikalen Demokraten Dulon (in Erstauflage 1849/50; 2 Bde.) führte zur Verwerfung seiner Lehre durch die Heidelberger Theologische Fakultät sowie zu seiner Auswanderung in die USA [DBE]

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis wird als Fortsetzung der mit dem Fürstenbund von 1785 und den Plänen von 1806 für ein norddeutsches Kaisertum von Preußen betriebenen Politik gedeutet. Die Fürsten sollen sich für die Einheit unter Preußen entscheiden. - Wentzke: Stellt die drei Vorstöße preußisch-deutscher Politik als Lehre für Gegenwart und Zukunft zusammen. Auch 1849 wurde die Idee der deutschen Einheit durch die preußische Kabinetspolitik [sic!] wieder auf einen weiten Umweg verwiesen. Hier bildet die Einheitsidee des engeren Bundesstaates und die dualistische Tendenz des Interim einen unauflöslichen Widerspruch. Das Bedürfnis der Sicherheit und Freiheit aber verlangt unbedingt die Einheit. Mahnt die deutschen Fürsten zur Entscheidung, die nur zugunsten der Einheit ausfallen kann

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Welsch (Projektbearbeiter): Bestätigung der Glaubensfreiheit, der öffentlichen Religionsausübung, der Freiheit von Wissenschaft und Lehre, des Schutzes sprachlicher Minderheiten, der Meinungsfreiheit und des Zensurverbots, des Petitionsrechts, der Versammlungs- und Vereinsfreiheit (nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen), der Freiheit der Person, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Briefgeheimnisses für die österreichische Reichshälfte. Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im "Falle eines Krieges oder bei Unruhen im Innern"

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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung des Briefgeheimnisses, Vereidigung des Heeres auf die Reichsverfassung. Dagegen stehen: Option der zeitweisen Aufhebung dieser Rechte im Kriegsfall und bei inneren Unruhen, direkte Volkswahlen nur zum Unterhaus, keine Abschaffung der Standesvorrechte. Einordnung der einzelnen - nun erstmals so genannten - 'Kronländer' in den Rahmen eines "großösterreichischen Einheitsstaates" [Walter: Österr. Verf.- u. Verw.gesch., 167], der "freie[n] selbstständige[n], untheilbare[n] und unauflösbare[n] constitutionelle[n] österreichische[n] Erbmonarchie". Völlige Unabhängigkeit Kroatien und Slawoniens sowie Siebenbürgens von Ungarn

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u.a.: Einrichtung eines Schopenhauer Archivs; Kritiker der Lehre Schopenhauers; Julius Frauenstädt; Arthur Schopenhauer; Eugen Dühring;