207 resultados para Posen
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[Isaak Ben-Eljakim aus Posen]
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B. Wainrib
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Boberach: Die Unruhe in dem seit der Ersten Polnischen Teilung preußischen Netzedistrikt ist nur eine Folge der Agitation des polnischen Adels. Weil der Bodenpreis in der Provinz Posen niedrig ist, sollen sich Binnendeutsche dort ansiedeln
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Boberach: Die Abgeordneten sollen weiterhin dafür sorgen, daß die Exzesse bei der Unterdrückung des Aufstands in Posen untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Willisen soll sich gegen den Vorwurf verteidigen, die Polen getäuscht zu haben
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen
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Boberach: Dargestellt werden die Revolutionen in Sizilien und Paris, die Märzereignisse in Süd- und Südwestdeutschland, Weimar, Berlin und Wien, die Wiener Mai- und Oktoberrevolution, die Unruhen in Neapel, Prag und Paris im Mai/Juni, der Aufstand in Posen, der Krieg mit Dänemark, die beiden badischen Aufstände, die Frankfurter Septemberunruhen und der Konflikt zwischen Regierung und Nationalversammlung in Preußen
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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist nur als Despotie wie in Rußland oder als Republik möglich. Eine Föderativrepublik soll aus 23 Bezirken bestehen mit Österreich und Illyrien und den preußischen Provinzen ohne Posen. Der Zentralausschuß der deutschen Republikaner gibt Grundsätze zur Organisation republikanischer Behörden und des Aufstandes, der der Nationalversammlung den Weg bahnen soll
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Boberach: Der Deutsche Bund wird ein Bundesstaat mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen und Schleswig unter einem Erbkaiser, Anerkennung der Grundrechte, Oberhaus zur Vertretung der Gliedstaaten, Unterhaus als Volksvertretung, Sitz der Reichsgewalt in Frankfurt am Main, Staatsgerichtshof in Nürnberg, Übergang von Diplomatie, Militär, Zoll, Post, Verkehr auf den Bundesstaat
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Boberach: Die Ereignisse in allen deutschen Ländern (u.a. auch "die schreckliche Hungersnot in Oberschlesien" und Unruhen in Hamburg, Gera, Köln im Sommer und Herbst 1848, das Universitätsjubiläum in Jena, der "Kanzelskandal" in München, Lebenslauf Robert Blums), in Italien und Frankreich, der Aufstand in Posen, der Krieg mit Dänemark werden mit Sympathie für die Demokraten dargestellt und durch Dokumente belegt
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme einer zweiköpfigen Deputation zur Lage im Großherzogtum Posen: die Berichte über polnische Greueltaten sind böswillige Propaganda und nur dazu geeignet, das deutsche Volk gegen die Polen aufzuhetzen. Die Politik der polnischen Unterdrückung läuft auf das "Verderben der deutschen Freiheit" hinaus. Für Preußen stellt sich in Posen die Frage, ob es ein freies und mächtiges Polen als Bollwerk der Freiheit zwischen einem einigen Deutschland und einem despotischen Rußland haben oder nur neue militärische Bündnisse mit Rußland schließen will
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Welsch (Projektbearbeiter): Aus antipolnischen Beweggründen initiierter Abdruck eines gegen die deutsche Bevölkerung Posens gerichteten blutrünstigen Kampfgedichtes (in deutscher Sprache), das ein nicht namentlich genannter polnischer Propst verfaßt haben soll. Hintergrund: die nationalen Auseinandersetzungen im Großherzogtum Posen im Mai 1848
Sünden-Register der Preußischen Regierung seit der Revolution: Ehrlichkeit ist die beste Politik ...
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritische Kommentierung der Politik des Ministeriums Camphausen, u.a.: die Einberufung des (aus Vertretern von Aristokratie, Besitz und Privilegien zusammengesetzten) Vereinigten Landtages, die militärische Niederschlagung der polnischen Unabhängigkeitsbewegung im Großherzogtum Posen (23. April bis 9. Mai 1848), der unglückliche Krieg in Schleswig-Holstein, die Zurückberufung des Prinzen von Preußen, die von Camphausen verfaßte Thronrede, die Hintertreibung des Berendsschen Antrages auf Anerkennung der Revolution (8. Juni 1848), die mangelnde Distanzierung von offen reaktionären Tendenzen in den Provinzen. "Die Minister sind unfähig, die neue Zeit zu verstehen, geschweige sie zu leiten und in Gesetze der Ruhe und Ordnung zu gestalten."
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Petitionen von Mühlenbesitzern aus den Provinzen Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen und Preußen auf administrative Erschwerung der Anlage neuer sowie Entschädigung der Besitzer bereits bestehender Mühlen werden im Hinblick auf das Prinzip der allgemeinen Gewerbefreiheit abgelehnt. Auch den Anträgen auf Aufhebung der auf den Mühlen ruhenden Lasten (des sog. Mühlenzinses) kann pauschal nicht nachgegeben werden. Eine Kommission soll in jedem Einzelfalle denjenigen Teil des Mühlenzinses feststellen, welcher als Gewerbeabgabe zu werten ist