168 resultados para Entwurf
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von G. D. Hardegg
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hrsg. von dem Ausschuß für Sammlung des Volkes Gottes in Jersusalem
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Text von Rudolf Lothar. Musik von Eugen d'Albert
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von Abraham Geiger
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(O. H.)
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ferfasṭ fon rabbiner Šraiber ...
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Karikatur auf Carl Meyer von Rothschild
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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband
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Boberach: Der Verfassungsentwurf rechnet voreilig mit einem preußischen Erbkaisertum. Die Entwicklung Österreichs muß zumindest abgewartet werden. Die Einzelstaaten sollen in einem Senat, das Volk im Unterhaus aus allgemeinen Wahlen vertreten sein und das Bundesoberhaupt auf Zeit gewählt werden. Die britische Verfassungsentwicklung soll Vorbild sein. Wichtiger als die Verfassung ist der Oberbefehl über die Streitkräfte. - Wentzke: Bedauert den Entwurf der Siebzehner. Bedenklich ist vor allem die Theorie des Erbkaisertums. "Wer will jetzt entscheiden, ob Österreich nach zwei Monaten noch existiert", ober ob es sich dann nicht abgesondert hat. Hinweis auf den preußischen Partikularismus, der einem süddeutschen Monarchen wenig Aussichten im Norden eröffnet. Mahnt gegenüber diesem Doktrinarismus zur Schonung des Bestehenden: der Wert der Föderativverfassung liegt gerade darin, daß sie für die Verbindung eines aristokratischen Kollegiums mit großer demokratischer Kraft den geeigneten Boden darbietet. Verlangt einen Senat der Staaten und ein Unterhaus aus allgemeinen Volkswahlen; ein Haupt aus fürstlichem Geschlechte ist auf bestimmte Zeit in Übereinstimmung beider Häuser zu wählen; Recht der Ernennung von Ministern, die vom Parlament zu bezeichnen sind. Nur wenn Österreich sich auflöst oder absondert, kann ein preußischer Erbkaiser in Frage kommen
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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland
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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt
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Boberach: Wie nach dem Entwurf des Siebzehneraus[schus]ses soll die Kaiserwürde dem preußischen König zufallen, aber zahlreiche Einzelheiten des Entwurfs sind unannehmbar, die Grundrechte zu ausgedehnt, die Besetzung aller Offiziersstellen durch das Oberhaus undurchführbar. Nur das Zweikammersystem kann die Fürsten als Oberhaus mit einschließen. Die besonderen Probleme Österreichs werden anerkannt. - Wentzke: Für das Kaisertum der preußischen Krone nach dem Siebzehner-Entwurf, "wenn mir auch die Zuversicht fehlt, daß es so kommen werde". Aber Kritik: Besetzung der Offizierstellen durch das Oberhaus unmöglich; die Gesandtschaften der Einzelstaaten können bleiben. Wünscht als Mitglieder des Oberhauses: die Fürsten, die Mediatisierten, die hohe Geistlichkeit, Verdienst aller Art. Das Unterhaus ist zu groß. Da Einheit mit Österreich bei der Kaiserwahl kaum möglich ist, wären "Zwischenstufen" zu erwägen. - Nachruf auf Friedrich von Gagern
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Welsch (Projektbearbeiter): Vergleich der von der Frankfurter Nationalversammlung am 28. März 1849 beschlossenen Verfassung mit dem entsprechenden Entwurf der Staaten Preußen, Sachsen und Hannover. Samt Aufzählung der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale