171 resultados para De Wette, Wilhelm Martin Leberecht, 1780-1849.
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Boberach: Der Mandatsverzicht wird mit dem Belagerungszustand begründet, die von Landgerichtsrat Ulfert beantragte Dankadresse an den König für die oktroyierte Verfassung abgelehnt
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Boberach: Der Mandatsverzicht wird mit dem Belagerungszustand begründet, die von Landgerichtsrat Ulfert beantragte Dankadresse an den König für die oktroyierte Verfassung abgelehnt
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Boberach: Es soll nicht Deutschland preußisch, sondern Preußen deutsch werden, und Österreich soll Deutschland erhalten bleiben. Unter dem Reichsoberhaupt ist eine Reichsverwaltung für 23 Reichskreise zu schaffen mit Reichsoberschultheißen und für jede Gemeinde einem Reichsschultheiß, deren Zuständigkeit sich auf die Reichsaufgaben beschränkt
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Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern
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Boberach: Die Einheit Deutschlands unter dem preußischen Adler wird prophezeit
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Boberach: Geschriebene Verfassung und Majoritätsentscheidungen werden abgelehnt. Der Unterschied zwischen Obrigkeit und Untertanen soll nicht aufgehoben werden. Ein christlicher Staat kann ohne Abgeordnete auskommen
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Boberach: Mitgliederverzeichnisse und Programme der Fraktionen Casino, Augsburger Hof, Württemberger Hof, Landsberg, Donnersberg, Café Milani, Westendhall, Nürnberger Hof, Deutscher Hof, Märzverein, Pariser Hof
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Boberach: Nachdem die Grundzüge der Frankfurter Reichsverfassung ins Dreikönigsbündnis eingegangen sind, bieten sich zwei Wege: Entweder wird die Idee des Bundesstaates ganz aufgegeben und die Bundesakte verbessert, oder anstelle des "Reichs" bilden sich als neue Großmacht die Vereinten Staaten Deutschlands, die einen Unionsvertrag mit den übrigen Staaten schließen, denen aber der Beitritt zum Dreikönigsbündnis offen stehen muß. Die Union ließe sich aber auch durch Einführung von Mehrheitsbeschlüssen und Anschluß der Küstenstaaten an den Deutschen Zollverein herstellen
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von 4 Trinksprüchen und 5 Liedtexten
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Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell
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Boberach: Die Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. wird ironisch mit der Garantie der freien Berufswahl begründet
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Boberach: Friedrich Wilhelm IV. wollte mit den Beamten und einer noch zu bildenden volkstümlichen Partei regieren, aber die Beamtenkaste erwies sich als unzulänglich, [und] das Versprechen, Preußen werde in Deutschland aufgehen, als hohle Phrase. Noch ist das Volk ans Königtum gewöhnt, aber es wird sich künftig für die demokratische Republik entscheiden
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Boberach: Grundsätzlich ist die Politik der Nationalversammlung zu kritisieren, nur aus taktischen Erwägungen das Dreikönigsbündnis zu unterstützen, aber durch Zugeständnisse an Österreich muß die Grundlage noch verbreitert werden. Bundesgericht und Verwaltungsrat sind hoffnungsvolle Ansätze, Fürstenkollegium und Staatenhaus werden radikale Grundrechte verhindern. - Wentzke: Kritik der haltlosen Politik der Paulskirche. Begrüßt im Bündnis vom 26. Mai die Ansätze zum Bundesgericht und zum Verwaltungsrat, der mit der provisorischen Zentralgewalt als Vertretung der nicht beigetretenen Staaten Hand in Hand arbeiten muß. Vor Mediatisierung durch Preußen sichert der Abschluß auf vorläufig nur ein Jahr. Gegen den Einheitsstaat und die radikale Richtung der Grundrechte sichert das Fürstenkollegium und das dem Volkshaus gleichberechtigte Staatenhaus. Rechtlich ist allerdings zur Berufung eines Reichstages die Zustimmung aller Bundesstaaten nötig, die durch Zugeständnisse für Österreich zu erlangen wäre
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Boberach: Die Angeklagten haben innerhalb des damals gesetzlichen Systems für die Verfassung gehandelt, weil die Frankfurter Reichsverfassung mit ihren Grundrechten des deutschen Volkes in Sachsen galt. Die sächsische Gerichtsbarkeit übte politische Siegerjustiz