116 resultados para monarchie constitutionelle
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Boberach: In Form der Diskussion eines politischen Klubs werden außer dem Verhältnis von Kirche und Staat auch die notwendige Reform des Deutschen Bundes und die Vorzüge der konstitutionellen Monarchie vor anderen Staatsformen behandelt. - Welsch (Projektbearbeiter): Geschrieben (unter dem Pseudonym J. Steverlys) am Jahreswechsel 1847/1848 von dem Marburger Juraprofessor a.D. und späteren Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung Jordan
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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland
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Boberach: Ein Aufruf "An das deutsche Volk und seine Vertreter" vom 12. März 1849 fordert, gegen die oktroyierte Verfassung für die österreichische Gesamtmonarchie zu protestieren. Deutschösterreich kann nur föderativ mit den anderen habsburgischen Ländern zusammen bleiben oder muß von den übrigen Ländern getrennt werden. Vorerst soll die Kaiserkrone vom König von Preußen, nach dessen Tode vom Kaiser von Österreich getragen werden. Unter dem 12. April verlangt eine Adresse "An die Zentralgewalt", daß sie die Umwandlung Österreichs in einen Föderativstaat betreibt. Die Forderungen werden durch Entwürfe "einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Österreich über Deutschlands Stellung zu Österreich seit dem Erscheinen der oktroyierten Verfassung des 4. März", einer föderativen Grundakte des Kaisers Franz Joseph I. für die österreichische Monarchie, nebst dem Entwurfe eines Manifestes an die Magyaren, einer Erklärung der Bevollmächtigten Deutschlands an den Kaiser von Rußland als Bundesgenossen von Österreich über die Stellung Deutschlands zu Österreich, ein Schreiben an den Reichsverweser vom 6. April und den Vorschlag zu einem Dringlichkeitsantrage bei der Deutschen Nationalversammlung durch eines seiner Mitglieder vom 24. April 1849 ergänzt. - Wentzke: I. An das deutsche Volk. Dat.[iert] 12. März 1849. - Protest der deutschen Stämme gegen die oktroyierte österreichische Verfassung vom 4. März, die die Zerstückelung Deutschlands bedeutet, an die Vertreter der deutschen Einheit in Frankfurt. Die Paulskirche hat sofort festzustellen, daß die deutsch-österreichischen Länder nur in föderativem Verhältnis zur habsburgischen Monarchie bleiben können, sonst muß ihre Trennung von Österreich erfolgen. Da jetzt der noch nicht konsolidierte österreichische Staat mit Deutschland zusammen nicht von einer Hand regiert werden kann, mag Preußens König vorläufig die deutsche Krone tragen, nach dessen Tode Franz Josef. - II. An die Zentralgewalt Deutschlands. Dat.[iert] 12. April 1849. - Verlangt von der Zentralgewalt Vorschläge an den Kaiser von Österreich betr. die Umgestaltung Österreichs zum Föderativstaat. Friedrich Wilhelm IV. ist nochmals die Krone, jetzt auf Lebenszeit, und unter Vorbehalt der Nachfolge des Habsburgischen Hauses anzubieten
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Boberach: Gegen die Schrift "De la démocratie en France" (1849) ist einzuwenden, daß sie Privilegien voraussetzt, die aus der calvinistischen Prädestinationslehre abgeleitet werden. Die konstitutionelle Monarchie ist kein Allheilmittel gegen den Grundwiderspruch, daß die Bourgeoisie die soziale Frage nur beschönigt, während die wahre Demokratie alle Klassen verbessern will. - Wentzke: Gegen die Prädestinationslehre des Calvinisten Guizot, dessen Gott ein privilegierter Gott ist. Seine Bourgeoisie will die sozialen Schäden verhüllen, während die wahre Demokratie der Gesellschaft die tiefe Kluft zeigt, vor der sie steht, und eine geistige und materielle Verbesserung aller Klassen anstrebt. Gegen das Allheilmittel der konstitutionellen Monarchie
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Boberach: Den Hauptteil bilden die Sitzungsprotokolle mit 42 Reden von 22 Abgeordneten, die dahin kommentiert werden, daß vier Fünftel des Vorparlaments für die kontitutionelle Monarchie eintraten und die Linke mit dem Versuch scheiterte, eine provisorische Regierung zu schaffen
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Boberach: In Auseinandersetzung mit Stahl und Lamartine wird die Republik der Monarchie vorgezogen, auch wenn der Absolutismus durch konstitutionelle Institutionen gemildert wird. In Preußen sucht eine Partei der Prinzessin v. Preußen Anschluß an Rußland, die jesuitische Partei unter Radowitz will sich in Mitteldeutschland und bei der Lösung der deutschen Oberhauptsfrage durchsetzen. Die Demokratie kann alle drei Teile Deutschlands vereinigen. - Wentzke: Will im Anschluß an Stahls "Revolution und konstitut. Monarchie" ... praktische Politik geben. Übersicht über die politischen Parteien Preußens. Heute vor allem mächtig die Partei der Prinzessin von Preußen, die ihren Stützpunkt in Petersburg sucht, und die jesuitische unter Radowitz: ihre Einwirkung besonders in den Vereinigungsbestrebungen der mitteldeutschen Staaten und in der deutschen Oberhauptsfrage sichtbar. Gerade hier muß die Demokratie einsetzen und durch die Einheit zur Freiheit vorgehen: allerdings nur ein dreiteiliges Deutschland möglich, wenn jetzt auch vielleicht der Riß zwischen dem Südwesten und dem Norden verdeckt wird. Der Stahlsche Konstitutionalismus ist die legitime absolute Monarchie, "umgeben von konstitutionellen Institutionen". Der Republik aber gehört die Zukunft. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser, ein Rechtsanwalt und Notar, steht "auf dem Boden der Revolution" und ist "ein langjähriger Anhänger des politischen Radikalismus" (aus dem Vorwort)
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Boberach: Österreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein östliches, dabei die kleineren Staaten an größere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und Gebietsansprüche abzuwehren. - Wentzke: Für das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die größeren Staaten. Österreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 außer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die künftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei große Reiche, ein östliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Österreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates übernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. Preußen und Österreich im herzlichen Einverständnis müssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preußischen Kammer Stahl
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Boberach: Der Erste Badische Aufstand lehrt, daß die Republik Deutschlands einzige Rettung ist. Die Monarchie hat ausgedient. Die altdeutschen Freiheiten haben die Fürstengewalt mehr beschränkt als die englische Magna Charta. Zu den 34 Fürsten braucht Deutschland keinen 35. als Kaiser
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Boberach: Der von französischen Stubengelehrten erfundene Sozialismus und Kommunismus wird verurteilt. Nationalwerkstätten von Arbeiterassoziationen können nur die Konkurrenz vernichten. Die Forderungen der Ultraliberalen sind nur ein Umweg zur Republik, aber ihre Propaganda ist leider wirkungsvoll. - Wentzke: Gegen die Verwendung kommunistischer Ideen zu politischer Agitation durch die deutschen Demagogen. Für die konstitutionelle Monarchie
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Revolution vom März 1848 hat die in der Zwischenzeit errungenen Freiheiten ermöglicht, ist selbst aber abgeschlossen; eine Revolution in Permanenz ist abzulehnen. Warnung vor der Vorstellung, nationale und politische Ziele im Kampf gegen die preußische Monarchie erreichen zu wollen. Das Ergebnis wäre nur ein innerlich gespaltenes Preußen, welches solchermaßen seine Rolle bei der nationalen Einigung nicht zu spielen imstande wäre.
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell von 208 unterzeichnenden Berlinern an die Bevölkerung: Festhalten an der konstitutionellen Monarchie sowie an der oktroyierten Verfassung mit der Option, sie zu ergänzen und zu verbessern; Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung; Förderung von Handel und Gewerbe; Warnung vor der leichten politischen Verführbarkeit großer Volksmassen; Auswahl der Wahlmänner nach Pflichterfüllung, Lebens- und beruflicher Erfahrung, der Abgeordneten nach ihrer Vertrautheit mit öffentlichen, staatlichen und ökonomischen Dingen.
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer 'Instruktion' des Zentralkomitees der vereinigten Rechten der Preußischen Nationalversammlung samt Kommentierung durch das 'Central-Comité für Volksthümliche Wahlen im Preußischen Staate': der vereinigten Rechten wird das Recht abgesprochen, sich 'Constitutionelle Partei' zu nennen. Vorwurf der Einflußnahme auf das zukünftige Wahlergebnis durch den entsprechenden Zuschnitt der Wahlkreise und Unterdrückung der freisinnigen Presse
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Welsch (Projektbearbeiter): Politisches Glaubensbekenntnis eines Verfechters der konstitutionellen Monarchie
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Welsch (Projektbearbeiter): Ablehnung der Trennung von Staat und Kirche im Bereich des Schulwesens
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Welsch (Projektbearbeiter): Vorüberlegungen zu den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung: Notwendig sind: Konstitutionelle Monarchie auf der Grundlage des Volkswillens, Abschaffung der Ausnahmegesetze, Einführung einer freisinnigen Gemeinde- und Kreisordnung. Warnung vor den Predigern der Ruhe und Ordnung um jeden Preis