294 resultados para Deutscher Bund (1815-1866)


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Boberach: Im Berliner Treubund wollen Aristokraten und Bürokraten das Proletariat benutzen, gegen das Bürgertum den Absolutismus wiederherzustellen

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Boberach: Eine Untersuchung der Gründe für den Konflikt um Schleswig-Holstein führt zum Ergebnis, daß eine Verständigung zwischen Deutschland und Dänemark unerläßlich ist

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Boberach: Programme, Beschlüsse und Protokolle werden wiedergegeben, teils auch kommentiert. - Wentzke: Referat über Zusammensetzung, Programm und Beschlüsse der erwähnten Körperschaften, vor allem des Vorparlaments und der Siebzehner

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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können

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Boberach: Der Unionsentwurf gefährdet die Macht Preußens. Eine Reform des Deutschen Bund[es] durch Erweiterung der Zuständigkeit im Heerwesen, Außenpolitik, Rechtswesen und Handel und eine Volkskammer genügt. - Wentzke: Gegen sofortige Annahme der Verfassung, für sorgfältige Prüfung, damit die Kraft Preußens nicht geschwächt werde, ohne ein kräftiges Deutschland an seine Stelle zu setzen. Zunächst muß festgestellt werden, wie weit die noch zu Recht bestehende Bundesakte von 1815 fortbestehen soll. Im weiteren Bunde würde Österreich das Präsidium erhalten, und der Bundesstaat mit Preußen müßte für das Interesse der außerdeutschen Provinzen Österreichs einstehen. Verlangt Zurückgehen auf den Bund vor 1848 mit Oberbefehl, Vertretung Deutschlands nach Außen, Zoll und Handel, Rechtsschutz durch die Bundesgewalt: Fürstenkolleg als Bundestag in kleinerem Maßstab mit unverantwortlichen Vertretern (die Pairs sind die zum Bunde vereinigten Staaten selbst); Oberhaupt; Volkskammer. "Mit dem unveränderten Entwurfe vom 26. Mai ist die Erhaltung der Kraft Preußens den größten Gefahren ausgesetzt."

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Boberach: Wie bereits Blum im Vorparlament dargelegt hat, können indirekte Wahlen den Volkswillen verfälschen

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Boberach: Die preußische Zirkularnote für einen Engeren Bund ist ein Meisterstück der Diplomatie, aber Preußen und seinem König ist nicht zu trauen, sie würden nur ein preußisches Kaisertum mit preußischer Bürokratie aufrichten. Das preußische Großmachtstreben würde sofort die kleineren Einzelstaaten bedrohen. - Wentzke: Die Note an und für sich ist ein diplomatisches Meisterstück, indem sie die Notwendigkeit des österreichischen Kaiserstaates für Deutschland und die Ehrlichkeit der preußischen Politik hervorhebt. Leider aber hat die Vergangenheit Preußens, seine Großmachtsgelüste, zu tiefen Anlaß zum Mißtrauen gegeben. Dazu hat die Heuchelei der Reaktion unter Friedrich Wilhelm IV. den Höhepunkt erreicht. Wird Preußens König deutscher Kaiser, so wird er zunächst die kleineren Staaten vernichten und durch seine Bureaukratie das preußische Kaisertum aufrichten

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Boberach: Folgende Organe sind zu schaffen: Oberhaus durch Umwandlung des Bundestages, das einen Bundespräsidenten auf drei Jahre wählt und die vollziehende Gewalt besitzt; Volkskammer aus allgemeinen Wahlen; Bundesgerichtshof für Auseinandersetzungen zwischen den Einzelstaaten sowie ihnen und dem Bundesstaat. Der Vorschlag Zöpfls, die Standesherren an der Neuordnung zu beteiligen, wird abgelehnt. - Wentzke: Fürsten und Volk müssen in der Bundeseinheit vertreten sein, die die Einheit der ganzen deutschen Nation wie die Besonderheit der Einzelstaaten zur Geltung bringen wird. 1. Bundestag als Oberhaus, Vertreter der Regierungen, dabei entweder Gleichstellung aller Staaten oder Stimmenverhältnis wie im bisherigen Plenum. 2.Volkskammer aus allgemeinen Wahlen. Das Oberhaus hat die vollziehende Gewalt; oberste Leitung und Vertretung nach Außen durch einen auf 3 Jahre vom Oberhaus gewählten Bundespräsidenten. Grundrechte, konstitutionelle Landesverfassungen. Bundesgerichtshof als Staatengerichtshof von Oberhaus und Volkskammer auf je 6 Jahre ernannt. Gegen den von Zöpfl ... gewünschten Eintritt der Standesherren und gegen die Wahl der Volksvertretung durch die Kammern

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Welsch (Projektbearbeiter): Bericht über die Sitzung der Preußischen Nationalversammlung vom 1. Dezember 1848 im Dom zu Brandenburg aus konservativ-monarchistischer Sicht

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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen Tendenzen, aus einer Volksrepräsentation einen de-facto-Beirat des Bundestages zu machen

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Welsch (Projektbearbeiter): Heftige Kritik an der Wahl Erzherzog Johanns zum Reichsverweser, an den Frankfurter Gesamtstaatsplänen sowie an der Rolle Österreichs: "Deutschland muß 'n Janzet bilden, det versteht sich ... Aber Preußen unterducken? Ne, davon wird nischt jereicht!"