68 resultados para Macht


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Boberach: Deutschland soll sowohl Österreich als auch Preußen ausscheiden, sich aber mit ihnen verbünden. - Wentzke: Gegen einen Kaiser. "Das einzig Richtige wäre, wenn Deutschland nicht Österreich allein oder Preußen allein, sondern beide Länder von sich abscheide, und gegründet auf eigene Macht und eigene Politik stark würde durch Preußens und Österreichs Bündnis und zugleich durch seine Kraft Preußen und Österreich vor der Auflösung schützte". Lob der altpreußischen Partei, die durch ihr Widerstreben gegen die deutsche Politik des Königs Preußens Zerfall verhindert. "Die preußischen Elemente, die dem preußischen Könige gehorchen, werden dem deutschen Kaiser widerstreben."

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Boberach: Der Unionsentwurf gefährdet die Macht Preußens. Eine Reform des Deutschen Bund[es] durch Erweiterung der Zuständigkeit im Heerwesen, Außenpolitik, Rechtswesen und Handel und eine Volkskammer genügt. - Wentzke: Gegen sofortige Annahme der Verfassung, für sorgfältige Prüfung, damit die Kraft Preußens nicht geschwächt werde, ohne ein kräftiges Deutschland an seine Stelle zu setzen. Zunächst muß festgestellt werden, wie weit die noch zu Recht bestehende Bundesakte von 1815 fortbestehen soll. Im weiteren Bunde würde Österreich das Präsidium erhalten, und der Bundesstaat mit Preußen müßte für das Interesse der außerdeutschen Provinzen Österreichs einstehen. Verlangt Zurückgehen auf den Bund vor 1848 mit Oberbefehl, Vertretung Deutschlands nach Außen, Zoll und Handel, Rechtsschutz durch die Bundesgewalt: Fürstenkolleg als Bundestag in kleinerem Maßstab mit unverantwortlichen Vertretern (die Pairs sind die zum Bunde vereinigten Staaten selbst); Oberhaupt; Volkskammer. "Mit dem unveränderten Entwurfe vom 26. Mai ist die Erhaltung der Kraft Preußens den größten Gefahren ausgesetzt."

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Der Rechenschaftsbericht bietet einen Abriß der Geschichte der Preußischen Nationalversammlung und bekennt sich zur Republik, für die das deutsche Volk aber noch nicht reif ist. Die oktroyierte Verfassung wird strikt abgelehnt. - Wentzke: Für die Republik ist Deutschland noch nicht reif. Die Einzelstaaten müssen mit den Rechten der Selbständigkeit bestehen bleiben, geben aber von ihrer Souveränität an den Gesamtstaat soviel ab, daß die Einheit, Sicherheit nach Innen, Macht nach Außen, gegründet werden kann. - Für Preußen demokratisch-konstitutionelle Monarchie. Gegen die oktroyierte Verfassung

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund

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Boberach: Die Annahme des Antrags auf sofortige Verabschiedung der Verfassung und Wahl des Königs von Preußen zum Kaiser kann den Wunsch des Volkes nach Macht und Größe des Reiches nicht erfüllen

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Boberach: Wiedergegeben sind 216 Texte im Umfang zwischen einem (z.B. "Einigkeit macht stark") und 16 Versen und die Beschreibungen von zugehörigen und von vier nur bildlichen Darstellungen (z.B.: "Eine geharnischte Jungfrau - Germania -, die einen Drachen besiegt."). Die meisten Texte fordern zur Einigkeit auf, einige wenden sich gegen das überwundene System Metternichs. Als Vorkämpfer der liberalen Bewegung werden u.a. Jahn, Arndt, Blum, Gagern genannt, als Aussteller lediglich einmal "Sämtliche Gesellen des Schreinerhandwerks"

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Boberach: Bayern ist Musterbeispiel für die Bürokratie in Deutschland, die leider auch von der Provisorischen Zentralgewalt fortgesetzt wird. Der bayerische Verfassungsentwurf würde eine Fürstenrepublik schaffen. Deutschland will einen Kaiser, aber seine Macht soll durch die Fürsten beschränkt werden. - Wentzke: Die regenerierte Bundesversammlung und die Zentralgewalt setzen lediglich die alte Bureaukratie fort. Der bairische [sic!] Entwurf, der nicht aus dem Ministerium hervorging, hat allein den Versuch gemacht, die Forderungen der Landesfürsten aufzustellen. Aber er setzte an die Stelle des Kaisertums die Kollektivsouveränität der Landesfürsten und beschränkte das Direktorium auf die Großstaaten: d.h. eine Republik von gleichberechtigten Fürsten, während Deutschland eine Monarchie war und werden will. Der Siebzehner-Entwurf wollte das Kaisertum dagegen in abgelebten Formen. Für eine Monarchie, deren Träger, der Kaiser, durch eine Reihe von Mittelgliedern herrscht, die innerhalb ihres Kreises selbständig sind. - Baiern das Musterbild bureaukratischen Elends in Deutschland

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Boberach: Wie in Frankreich die Republik, muß in Deutschland die Monarchie sich für die unteren Klassen einsetzen und die Freiheit aller verwirklichen. Die Herrschaft der Bürokratie soll beseitigt werden. Das Bürgertum soll seine politische Macht nutzen, mit Krone und Adel gemeinsam die soziale Frage zu lösen. - Wentzke: Aufgezeichnet nach mündlichen Erörterungen Rohmers. Gegen die Bureaukratie und das Klassenregiment des dritten Standes. Nach dem Sieg des nicht regierungsfähigen vierten Standes muß in Deutschland das Bürgertum in den vollen Genuß der konstitutionellen Rechte treten, ohne doch der Krone ihre Selbständigkeit, dem Adel seine Standschaft zu nehmen. Diese drei Stände müssen dann für den vierten Stand sorgen, und nur die Monarchie kann hierin die Leitung übernehmen. "Nur derjenige Staat wird in Deutschland zur Hegemonie gelangen, der jenes Gleichgewicht verwirklicht, nur der Fürst die Kaiserkrone tragen, der jene Aufgabe der Monarchie ergreift."

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Boberach: Das hessen-darmstädtische Schuledikt von 1832 muß revidiert oder durch ein neues Volksschulgesetz ersetzt werden. Die Bedeutung der Volksschule in einem konstitutionellen Staat macht eine bessere Ausbildung an den Lehrerseminaren, die Übernahme der Schulen in staatliche Verwaltung, ihre Trennung von der Kirche (Aufhebung der Konfessionsschule, Beschränkung der Geistlichen auf den konfessionellen Religionsunterricht) und bessere Besoldung der Lehrer nötig

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Welsch (Projektbearbeiter): Friedrich Wilhelm IV. macht die Annahme der deutschen Kaiserkrone aus der Hand der Deutschen Nationalversammlung von der Zustimmung der Fürsten und Freien Städte abhängig

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Welsch (Projektbearbeiter): Protest der Halberstädter Bürgerwehr gegen den Gesetzentwurf der Preußischen Nationalversammlung vom 7. Juli 1848, der die Bürgerwehr zum Willkürinstrument einzelner Beamter macht

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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen die Verabschiedung des Bürgerwehrgesetzes durch die Nationalversammlung (13. Oktober 1848), die die Bürgerwehr zu einer de-facto-Hilfstruppe der Polizei macht

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Welsch (Projektbearbeiter): Kaiser Ferdinand bekräftigt die Zugeständnisse vom März 1848 sowie die Verfassung vom April d.J., macht jedoch die Eröffnung des Reichstages in Wien von dem Wiedereintreten der gesetzlichen Ordnung abhängig