937 resultados para Universitätsbibliothek


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Boberach: Die Überwindung der Folgen der Revolution von 1848 ist den Reformen nach 1806 zu vergleichen

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Boberach: Da die Grundbesitzer in der Preußischen Nationalversammlung nur schwach vertreten sind, sollen die Vereine gemeinsam auf die Abgeordneten einzuwirken versuchen

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Boberach: Aus Anlaß der bevorstehenden Neuwahlen nach einem neuen direkten Wahlverfahren geben die bisherigen 60 Stadtverordneten Auskunft über ihre Beschlüsse und Maßnahmen

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Boberach: Österreich muß dem deutschen Bundesstaat angehören, von der Einheit Deutschlands darf nicht ein Drittel ausgeschlossen werden

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Boberach: Die zweite französische Republik wird untergehen, weil das Volk "die rote Republik" erkämpfen wird

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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily

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Boberach: Die im Oktober 1848 entwickelten und im Dezember ergänzten Vorschläge sehen ein Direktorium aus Preußen, Österreich und einem Vertreter der Mittelstaaten bei Mediatisierung der kleinsten Einzelstaaten vor. Neben der Nationalversammlung soll es ein Staatenhaus geben. Als Sitz der Reichsgewalt wird Gotha mit seiner Umgebung als Reichsland vorgeschlagen. - Wentzke: Verteidigung der Triasidee. - Denkschrift über die politischen Zustände Deutschlands (Oktober 1848). - Verfassungsvorschläge aus dem Dezember 1848: Direktorium von Preußen, Österreich und einem der Mittelstaaten; Staatenhaus, gewählt nach Maßgabe der Bevölkerung von Regierung und Ständen; Nationalversammlung. Mediatisierung der kleinsten Staaten. Gotha umd Umgebung als Sitz der Zentralgewalt Reichsland. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem preußischen Diplomaten Graf von Usedom

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Boberach: Die Oktroyierte Verfassung wird als Geschäftsgrundlage des Landtags in Frage gestellt. - Welsch (Projektbearbeiter): Adresse unterzeichnet von 56 Abgeordneten der Linken in der preußischen zweiten Kammer

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Boberach: Der Demokratie gehört die Zukunft, zum eigenen Bestand muß sich das Königtum daher mit ihr verbünden. Das Ziel ist nicht die Republik, sondern die konstitutionelle Monarchie. Der Staat muß die soziale Frage über die Grundrechte lösen. Der Volkswille soll sich in einem Zweikammersystem mit Senat als erster Kammer ausdrücken

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Boberach: Der Verfassungsentwurf rechnet voreilig mit einem preußischen Erbkaisertum. Die Entwicklung Österreichs muß zumindest abgewartet werden. Die Einzelstaaten sollen in einem Senat, das Volk im Unterhaus aus allgemeinen Wahlen vertreten sein und das Bundesoberhaupt auf Zeit gewählt werden. Die britische Verfassungsentwicklung soll Vorbild sein. Wichtiger als die Verfassung ist der Oberbefehl über die Streitkräfte. - Wentzke: Bedauert den Entwurf der Siebzehner. Bedenklich ist vor allem die Theorie des Erbkaisertums. "Wer will jetzt entscheiden, ob Österreich nach zwei Monaten noch existiert", ober ob es sich dann nicht abgesondert hat. Hinweis auf den preußischen Partikularismus, der einem süddeutschen Monarchen wenig Aussichten im Norden eröffnet. Mahnt gegenüber diesem Doktrinarismus zur Schonung des Bestehenden: der Wert der Föderativverfassung liegt gerade darin, daß sie für die Verbindung eines aristokratischen Kollegiums mit großer demokratischer Kraft den geeigneten Boden darbietet. Verlangt einen Senat der Staaten und ein Unterhaus aus allgemeinen Volkswahlen; ein Haupt aus fürstlichem Geschlechte ist auf bestimmte Zeit in Übereinstimmung beider Häuser zu wählen; Recht der Ernennung von Ministern, die vom Parlament zu bezeichnen sind. Nur wenn Österreich sich auflöst oder absondert, kann ein preußischer Erbkaiser in Frage kommen

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Welsch (Projektbearbeiter): "Am 5. April 1849 wurden im Hafen von E.[ckernförde] das dänische Linienschiff 'Christian VIII.' und die Fregatte 'Gefion' von den deutschen Strandbatterien beschossen, wobei ersteres aufflog, letztere sich ergeben mußte" [Meyers Konv.-Lex., 6. Aufl.]

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Boberach: Im Rahmen der noch bestehenden Verfassung des Deutschen Bundes soll der Bundestag durch eine exekutive Zentralgewalt, Staatenhaus und Volkshaus, welches zunächst durch die Deutsche Nationalversammlung verkörpert ist, ersetzt werden. Die Reichsverfassung soll unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten und Verzicht auf streitige Bestimmungen schnell verabschiedet werden. Das Bundesverhältnis mit Österreich und Limburg soll bei engerem Reichsverband der anderen deutschen Staaten fortbestehen. Ein Direktorium wird dem Erbkaisertum vorgezogen, weil dieses den Bundesstaat beeinträchtigt; ihm sollen Österreich, Preußen und ein von Bayern vorzuschlagender Fürst angehören. - Wentzke: Mahnt zur schnellen Fertigstellung der Verfassung unter Berücksichtigung der Interessen der Einzelstaaten. Verlangt an Stelle des Bundestages im Rahmen der noch bestehenden Bundesverfassung "eine ausübende Zentralgewalt, ein Staatenhaus und ein Volkshaus"; das letztere ist vorläufig durch die Nationalversammlung verkörpert. Verlangt Bestimmungen darüber, daß Österreich und Limburg zunächst im Bundesverhältnis bleiben, während die übrigen Staaten einen engeren Reichsverband bilden. Für ein Direktorium von 3 oder 5 Köpfen (wenn eine Einzelspitze, dann Erblichkeit). Warnt aber vor einem einheitlichen monarchischen Oberhaupt, wodurch der Bundesstaat zum Einheitsstaat würde. Die Vertretung der monarchischen Rechte des Einzelstaats in der Zentralgewalt muß bestehen bleiben. Im obersten Reichsrat Österreich und Preußen, der Herrscher selbst oder der Thronfolger, dazu ein aus drei von Baiern [sic!] vorgeschlagenen Herrschern gewählter Fürst. Der Vorsitz wechselt zwischen Österreich und Preußen. Österreich jedoch nur Beisitzer und ohne Vertretung im Volkshaus, bis es in den engeren Reichsverband eintreten kann. Warnt vor Übertreibung des Prinzips der Einheit, die einen Rückschlag der Sonderbestrebungen herbeiführen würde. - Rät, vorläufig, nur den notwendigsten Teil der Verfassung zu vollenden, die streitigen Abschnitte aber später mit der definitiven Zentralgewalt und dem Staatenhause zu vereinbaren

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Boberach: Der Verfassungsentwurf, den die Majorität in der Verfassungsgebenden [sic!] Versammlung unterstützt, wird abgelehnt und die Gültigkeit der Abstimmung darüber bestritten

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Boberach: Vorgeschlagen wird eine einheitliche Zoll- und Handelsverfassung Deutschlands, deren System die Reichsgewalt entscheiden soll. Freihäfen werden abgelehnt, detaillierte Empfehlungen für Zölle vorgelegt

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Boberach: Die Linien- und Reservearmee ist durch Bürgerwehr zu ergänzen. Der Deutsche Bund in seiner größten Ausdehnung braucht 18 Korps