40 resultados para Europäische Union, Wirtschafts - und Währungsunion, Asylrecht


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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden

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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben

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Boberach: Kleindeutschland soll sich mit der Union im Dreikönigsbündnis unter Vorherrschaft Preußens abfinden. - Wentzke: Der Deutsche Bund ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Das Bedürfnis seiner Ausbildung: Sicherheit sowie ungehinderter Verkehr im Innern und Schutz gegen äußere Angriffe. Österreich kann kein Bestandteil des neuen Deutschen Bundes bilden, es genügt ein Schutz- und Trutzbündnis. Kritik des bairischen Direktoriums, Empfehlung der Union

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Boberach: Der Verfassungsentwurf der Union garantiert der in allen Staatsangelegenheiten entscheidenden Geldaristokratie durch das Dreiklassenwahlrecht auch noch die unbedingte Alleinherrschaft im Volkshaus

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Boberach: Preußen und Österreich sollen in einem geeinten Deutschland abwechselnd das Präsidium ausüben, Abgeordnete der Landtage der Einzelstaaten einen Bundesrat bilden, der an der Bundesregierung beteiligt und gleichzeitig Bundesschiedgericht ist. Polen soll mit eigener nationaler Verfassung mit Preußen eine Union bilden, der König abwechselnd in Berlin und Warschau residieren. Preußen, Polen, Litauen, Kurland, Livland sollen in einem baltischen Bundesstaat als Gegenstück zur Vereinigung der Donauländer mit Österreich vereinigt werden. Mitteleuropa (mit Elsaß, Lothringen, Belgien, Niederlanden, Schweiz) soll vom Ärmelkanal bis zum Schwarzen Meer ein einheitliches Zollgebiet werden. - Wentzke: Preußen ist hinfort nur ein Glied des großen deutschen Reiches. Verlangt für Polen eine besondere nationale Verfassung und Union mit Preußen: der König residiert abwechselnd in Berlin und Warschau. Der Angliederung der Donauländer an Österreich wird im Nordosten ein baltischer Bundesstaat (Preußen, Polen, Litthauen [sic!], Kurland, Livland) entsprechen. Keine Erneuerung des alten Polen! Preußen und Österreich als Föderativstaaten können nicht unter die deutsche Zentralgewalt treten. Die deutschen Staaten werden unter einem Vorort geeint, der mit Preußen und Österreich ein Direktorium mit wechselndem Präsidium bildet. Ihm zur Seite ein Bundesrat aus Abgeordneten der deutschen Landtage; zusammen als Bundesregierung: Auswärtiges, Presse und Universitäten, Bundesschiedsgericht ihre Aufgaben. Durch den Föderalismus werden wir Elsaß, Lothringen, Holland, Belgien, Schweiz wiedergewinnen. Der deutsche Geist ist der wahre Kaiser

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Boberach: Die diplomatische Überlegenheit Österreichs zwingt Preußen zum Krieg für die Neuordnung der deutschen Verhältnisse und trotz der Olmützer Punktation zur Verwirklichung der kleindeutschen Union. Wegen Slawen und Ungarn kann Österreich nicht Zentralgewalt sein

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Welsch (Projektbearbeiter): Karikatur auf nicht näher identifizierte Ereignisse der europäischen Politik (des Jahres 1848?). "Das Blatt zeigt den dt. Michel, den Geldsack in der Tasche, vom Stuhle aufspringend und den Knüppel drohend gegen Kirche, Staat und Reaktion schwingend." [Aus einem Antiquariatskatalog]

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von C. Falkenhorst

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Signatur des Originals: S 36/G01532