99 resultados para Allen, Shirley Ann.
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Karikatur auf Carl Meyer von Rothschild
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von Felix Kanter
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Fingerprint nach Ex. der UB Frankfurt
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[Ermittelt: Johann Christian Grohmann]
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Boberach: Der Angriff richtet sich gegen Ruge, Berends und den Breslauer Demokraten Stücker von Wayerhof
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Boberach: Die Verderblichkeit französischer Ideen wie der Pressefreiheit ist aus der Staatsverschuldung Frankreichs zu erkennen. Die Kreuzzeitung wird empfohlen, reaktionäre Klubs sind zu bilden und die konstituierenden Versammlungen aufzulösen, in denen viele Abgeordnete sich vom Christentum abgewendet haben. - Wentzke: Empfehlung der Kreuzzeitung. Aufruf zur Gründung reaktionären [sic!] Klubs und zur Auflösung aller konstituierenden Versammlungen. Gegen Hegel und gegen die Stichwörter der Zeit: Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Politische Freiheit, Preßfreiheit, Fortschritt
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Welsch (Projektbearbeiter): Handschriftliches Formular, verschickt als Begleitschreiben zu den (gedruckten) Gutachten und Beschlüssen zweier Versammlungen der Abgeordneten Hessischer Gewerbetreibender die Frage der Gewerbefreiheit betreffend. Laut (ebenfalls) handschriftlicher Eintragung adressiert an den Frankfurter Gewerbverein; Unterschriften unleserlich: 'H. Fink' (?) sowie 'Secretär H. Löser'(?)
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Welsch (Projektbearbeiter): Dienstreglements für die Wiener Nationalgarde
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Boberach: Aufruf des Zentral-Wahl-Ausschusses der verbundenen konservativen Vereine des Preußischen Staates zu den Wahlen zum Erfurter Parlament
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung des 'Preußen-Vereins für Constitutionelles Königthum', alle Handlungen bzw. Schriften, welche 'Aufruhr oder Umsturz der constitutionellen Monarchie bezwecken', der Staatsanwaltschaft anzuzeigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Warnung an die bei den öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter, "unbillige Forderungen" mit Gewalt durchsetzen zu wollen
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Welsch (Projektbearbeiter): Arbeitsordnung für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten, gültig ab dem 3. Juli 1848: Festsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, Tageslohn für Männer 25, für Frauen 20 Kreuzer; bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber, am Nachmittag ein ganzer Tageslohn gezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Unterstützungszahlung am ersten und 9 Kreuzer an jedem folgendem Arbeitstag. Strafandrohung im Falle von 'Zusammenrottung' und Störungen der Arbeit, Hinweis auf die Gehorsamspflicht der Arbeiter gegenüber ihren Vorgesetzten