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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."
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Boberach: Der Dresdner Mai-Aufstand wird als Teil einer "allgemeindeutschen Demokratenverschwörung" gedeutet, bei der die Deutschkatholiken sich der antikatholischen Stimmung in Sachsen bedienten
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Boberach: Anträge und Auszüge aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfzigerausschusses sollen ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt dokumentieren. - Wentzke: Veröffentlichung von Anträgen und Auszügen aus den Sitzungsprotokollen der Bundesversammlung und des Fünfziger-Ausschusses über ihre rege Tätigkeit zur Schaffung einer vollziehenden Gewalt
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen
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Boberach: Der (neben Geheimrat Jonas) im viertgrößten Berliner Wahlbezirk gewählte Abgeordnete wird sich, obwohl selber Anhänger der Republik, der Mehrheitsentscheidung für die konstitutionelle Monarchie beugen, in der die Volksvertretung entscheidet, König und Minister nur raten und warnen dürfen. Die beiden letzten preußischen Ministerien haben das Heer als Hochburg reaktionären Junkertums nicht genug kontrolliert
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Boberach: Der Kirche kann es nicht nützen, daß sich ihre Theologen im Streit untereinander verzehren, während der Antichrist vordringt. Die neue politische Entwicklung birgt Gefahren für die Kirche. - Welsch (Projektbearbeiter): Das vorliegende Werk des Freiburger Moraltheologen wurde von der Katholischen Kirche indiziert. Hirscher suchte in den theologischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts den überlieferten christlichen Glauben "ins Wissen zu erheben"; sein Ziel war eine Reform der Kirche "von innen heraus", was ihm mancherlei Verfolgungen seitens der ultramontanen Partei eintrug (LThK, 3. Aufl.)
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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei
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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden
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Boberach: Unter den Überschriften "Wahrheit, Tugend, Recht!", "Streben nach Wahrheit" und "Aberglauben, Eigennutz, Kleinmut" wandten sich die Reden Weihnachten 1831, am 26. Februar und Ostern 1832 unter Berufung auf das Christentum gegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Privilegien der Aristokratie
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von 10 Gedichten zu Ehren der Berliner Märzgefallenen
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Boberach: Die Arbeiterschaft fordert gerechten Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit, insbesondere Lohnerhöhungen, weil die Buchdrucker nur den Wohlstand ihrer Prinzipale von Jahr zu Jahr wachsen sahen, während die eigene Zukunft immer schlechter wurde. Verlangt werden ferner ein paritätisch von Arbeitern und Arbeitgebern gewähltes deutsches Arbeitsministerium, Überwachung der Berufsausbildung, Gründung von Gesellenvereinen, Kranken-, Invaliden-, Sterbe- und Witwenkassen sowie Maßnahmen gegen zu viele Maschinen
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Boberach: Die Soldaten sollen über die Märzerrungenschaften unterrichtet werden. Die Staatsbürgerrechte dürfen ihnen nicht vorenthalten werden, ihre soziale Stellung ist zu verbessern
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Boberach: Zu den vorgestellten 17 Kandidaten (neben Gymnasiallehrern und anderen Beamten zwei Prediger, zwei Gutsbesitzer und ein Schneidermeister) gehören Jacoby, v. Schön und der Nationalökonom Prof. Schubert. "Grundsätze für eine Verfassung, wie sie das Bundesparlament in Frankfurt zu beachten haben wird", fordern direkte Wahlen, allgemeine Volksbewaffnung und Auflösung der stehenden Heere bzw. die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung. Das Bundesparlament soll sofort über zeitgemäße Organisation der Arbeit und über die Zustände der arbeitenden Klassen beraten
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Boberach: Vor einem Krieg Preußens mit Rußland, den die Polen wünschen, ist unbedingt zu warnen. Frankreich würde die Gelegenheit benutzen zu versuchen, die linke Rheinseite in Besitz zu nehmen. Die "polnische Wirtschaft" wiedererstehen zu lassen, würde das Deutschtum mit polnischen Territorialforderungen bedrohen
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Boberach: Im Namen der Märzgefallenen werden Gagern, Radowitz, Vincke und die Erbkaiserlichen gewarnt, Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser zu machen, da er unter russischem Einfluß stehe. - Wentzke: Erinnert gegenüber den Plänen von Gagern, Radowitz und Vincke an die Berliner Märztage und an die Haltung Friedrich Wilhelms IV., der unter russischem Einfluß steht, gegen sein Volk. Mahnt Gagern zur Umkehr