399 resultados para Meyer, Johann Friedrich von, 1772-1849.
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hrsg. von Johann Friedrich Adloff
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von Johann Franz v. Herrmann
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beleuchtet von M. Kayserling
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aufgesetzet von Johann Friedrich Licht
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entworfen von Hess, Stadtbaumeister ; Steindruck von Johann Susenbeth
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Boberach: Der Kirche kann es nicht nützen, daß sich ihre Theologen im Streit untereinander verzehren, während der Antichrist vordringt. Die neue politische Entwicklung birgt Gefahren für die Kirche. - Welsch (Projektbearbeiter): Das vorliegende Werk des Freiburger Moraltheologen wurde von der Katholischen Kirche indiziert. Hirscher suchte in den theologischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts den überlieferten christlichen Glauben "ins Wissen zu erheben"; sein Ziel war eine Reform der Kirche "von innen heraus", was ihm mancherlei Verfolgungen seitens der ultramontanen Partei eintrug (LThK, 3. Aufl.)
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Boberach: Kleindeutschland soll sich mit der Union im Dreikönigsbündnis unter Vorherrschaft Preußens abfinden. - Wentzke: Der Deutsche Bund ist kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat. Das Bedürfnis seiner Ausbildung: Sicherheit sowie ungehinderter Verkehr im Innern und Schutz gegen äußere Angriffe. Österreich kann kein Bestandteil des neuen Deutschen Bundes bilden, es genügt ein Schutz- und Trutzbündnis. Kritik des bairischen Direktoriums, Empfehlung der Union
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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt
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Boberach: 82 "Stammbuchblätter und Sprüche" und 11 Gedichte u.a. auf Bassermann, den Tod Friedrich von Gagerns, Auerswalds und Lichnowskys, an Leubold, "Ihr Könige gebt Acht" und "Die Kaiserfahrt" verarbeiten Arndts Erlebnisse als Parlamentarier in der Fraktion im Weidenbusch
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der 'Wahlcommissäre' sowie des Zuschnitts der Wahlbezirke im Landkommissariat Frankenthal anläßlich der Wahlen zum bayerischen Landtag 1849
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Petitionen von Mühlenbesitzern aus den Provinzen Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen und Preußen auf administrative Erschwerung der Anlage neuer sowie Entschädigung der Besitzer bereits bestehender Mühlen werden im Hinblick auf das Prinzip der allgemeinen Gewerbefreiheit abgelehnt. Auch den Anträgen auf Aufhebung der auf den Mühlen ruhenden Lasten (des sog. Mühlenzinses) kann pauschal nicht nachgegeben werden. Eine Kommission soll in jedem Einzelfalle denjenigen Teil des Mühlenzinses feststellen, welcher als Gewerbeabgabe zu werten ist
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Johann Philipp von Stadion
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Friedrich Wrede
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von J. Fried. Schalch