657 resultados para Deutsche Frage


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Boberach: Der Entwurf für eine deutsche Wehrverfassung wird als ungenügend zurückgewiesen und nachgewiesen, daß den Ausschußmitgliedern die notwendigen militärischen Kenntnisse fehlten

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Boberach: Die Trennung der Kirche vom Staat nach [dem] Vorbild Belgiens bedeutet keine Gefahr für den Protestantismus, auch wenn sie [die Trennung] im Interesse der katholischen Kirche liegt

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Boberach: Die Unruhe in dem seit der Ersten Polnischen Teilung preußischen Netzedistrikt ist nur eine Folge der Agitation des polnischen Adels. Weil der Bodenpreis in der Provinz Posen niedrig ist, sollen sich Binnendeutsche dort ansiedeln

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Boberach: Die Herrscher von Preußen und Österreich sollen abwechselnd jeweils für 6 Jahre als Kaiser regieren, wobei der andere die Stellung eines Mitkaisers haben, ein Fürstenrat mitwirken soll

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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Der Berliner Kongreß hat ergeben, daß Bayern eine Teilung Deutschlands in sieben Staaten will, in denen die kleineren Einzelstaaten aufgehen sollen. Preußen muß dagegen an den Unionsplänen festhalten, auch wenn sie nur zu einem Großpreußen führen, um sich als Großmacht zu behaupten. - Wentzke: Billigt die Absichten der preußischen Politik nach 1849, aber nicht ihre Mittel. Eine Union Preußens mit den Kleinstaaten wird nur ein Großpreußen ergeben. Aber ein Zurückweichen würde ein Aufgeben seiner Stellung als Großmacht bedeuten. Nur durch Preußen kann die Idee Baierns [sic!] von einer Heptarchie: Großpreußen, Großbaiern, Großhessen, Großhannover etc., die durch Einverleibung der Kleinstaaten erreicht werden soll, abgewendet werden

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Boberach: Das kirchlich-religiöse Leben muß den politischen Umgestaltungen folgen. Im Interesse der Einheit und Freiheit Deutschlands ist die Trennung Deutschlands von "Rom" nötig, müssen Ultramontane, Jesuiten und Pietisten gleichermaßen bekämpft werden. Priesterherrschaft ist Fremdherrschaft

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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.

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Boberach: Die politischen Ereignisse sind Anlaß, einen bereits im Oktober 1847 veröffentlichten, vom Deutschkatholizismus beeinflußten Aufruf für eine einfache Lebensweise nochmals herauszugeben

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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten

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Boberach: Eine Untersuchung der Ursachen der Auseinandersetzung mit Dänemark, dessen politische Ziele berechtigt sind, wenn auch nicht die angewandten Methoden, führt zu dem Ergebnis, daß nur die Abtretung von Nordschleswig an Dänemark zu einem dauerhaften Frieden führen kann; darauf soll Preußen hinwirken

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Boberach: Dem anonymen Autor der "Kölnischen Zeitung" wird mangelndes Verständnis dafür vorgeworfen, daß die Steuerreform die Last der ärmeren Bevölkerung mildern soll

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Boberach: Für den in Preußen erforderlichen neuen Verwaltungsorganismus eignet sich Großbritannien als Vorbild

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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung