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Resumo:
Die Zeit, in der sich die Universität durch fachliche Differenzierung und ihre Institutionalisierung in neue Fächer oder Teilgebiete weiterentwickelte, indem das Neue zum Alten hinzu kam, ist offenkundig vorbei; neue Wissensgebiete werden heutzutage auf Kosten bestehender eingerichtet. Auch deshalb ist zu fragen, welche Erwartungen die Gesellschaft heute an das Fach Geschichte hat. Notwendig erscheint ein Höchstmaß an Flexibilität. Es darf keine Europäisierung in Gestalt inhaltlicher Vereinheitlichung geben. Allerdings sind Standards notwendig wie etwa die methodische Schulung in den Grundlagen des Fachs, die bereits Teil der BA-Phase des Studiums sein müssen. Die methodische Schulung soll durch fächerübergreifende Verbindungen befördert werden. Diese Grenzüberschreitung wird das Fach Geschichte nicht schwächen, sondern seine gesellschaftliche Relevanz erhöhen und seine Studierenden auch für geschichtsferne Berufe besser qualifizieren, indem zentrale gesellschaftliche Herausforderungen wie die Europäisierung und Globalisierung deutlicher wahrgenommen werden können.
Resumo:
Die staatlichen Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3'). Die Methoden der staatlichen Finanzbehörden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegenüber Juden zur Außerkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grundsätze - nämlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der große Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von jüdischen Emigranten und später von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausführender Arm einer umfassenden staatlichen Ausplünderung. Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bevölkerung erzielten ihren Vorteil, wie am Beispiel der "Verwertung" einer Wohnungseinrichtung gezeigt wird. Abschließend beschreibt der Beitrag neue Perspektiven auf das Forschungsfeld und führt aus, wie die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung exemplarisch die Möglichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbehörden in die nationalsozialistische Diktatur beleuchten kann.