2 resultados para Droit de la construction

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Rechtsnormen als Texte – Versuch einer Zusammenführung von Rechtstheorie und Linguistik: Rechtstheoretiker sind sich zwar bewusst, dass Recht wesentlich Sprache ist; diese Voraussetzung wird aber in der konkreten Analyse von Rechtsnormen und ihrer Struktur nur selten systematisch berücksichtigt; zumeist wird von der konkreten sprachlichen Form abgesehen oder der einzelne Satz wird als formale Größe absolut gesetzt. Dazu werden auch meist wichtige Erkenntnisse der Linguistik kaum berücksichtigt, etwa grundlegende Differenzierungen wie jene zwischen Satz und Text bzw. Grammatik und Äußerung oder Ausdruck und Inhalt. Dieser Beitrag versucht, Rechtsnormen als geschriebene Texte sui generis, d. h. als sprachliche Objekte, ernst zu nehmen und aus einem textlinguistischen Blickwinkel zu betrachten, durchaus im Horizont der Rechtstheorie und deren Erkenntnisinteresse, und die grundlegenden Eigenschaften von Rechtsnormen aus dieser zweifachen Perspektive deutlicher zu klären, etwa in Bezug auf die innere Struktur von Rechtsnormen, auf eine Typologie von Rechtsnormen, die Bedeutung von einzelnen Normen, das Verhältnis von innerer Struktur und äusserer Form oder die Adressatenfrage.

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Die Songhaysprachen verwenden unterschiedliche Konstruktionen, um Genitivbeziehungen auszudrücken. In den hier 'Mainstream' genannten Songhaysprachen findet sich vornehmlich eine Konstruktion ohne weitere Verbindungselemente mit dem Possessor an erster Stellung. In den so genannten nördlichen Songhaysprachen findet sich die gleiche Reihenfolge von Possessor und Possessum, dort werden sie jedoch durch eine Adposition n getrennt. Die Forschung hat bisher meistens die Ansicht vertreten, dieses n sei aus dem Tuareg entlehnt worden, wo man ja eine Genitivpräposition n hat. Diese Ableitung ist jedoch problematisch, da im Tuareg der Possessor dem Possessum folgt, also eine umgekehrte Reihenfolge wie im Songhay vorliegt. In diesem Artikel werde ich versuchen, für eine songhay-interne Ableitung von n zu argumentieren. Zwei verschiedene Lösungen werden vorgeschlagen. Der erste An¬satz geht davon aus, dass es sich um das Relikt einer alten Genitivpartikel, ánè, handelt, die sich noch im Pronomen wane 'der von' finden lässt. Im zweiten Ansatz wird angenommen, dass n ursprünglich die Trennung von zwei NPs markierte. Im Mainstream Songhay hätte sich dieses Element zum Transitivmarkierer im Perfektiv entwickelt, im nördlichen Songhay dagegen zum Markierer von Genetivkonstruktionen haben.