83 resultados para Staat


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How did Islam survive in the Soviet Union, and how did it develop since 1991? In four case studies and four longitudinal surveys, senior specialists from the area and two German junior scholars discuss the transformations of Islam in Tatarstan, Azerbaijan, Daghestan, Uzbekistan and Tajikistan. Several chapters analyze the Bolsheviks’ attack on Islam since the 1920s. Altay Göyüşov and Il’nur Minnullin demonstrate how the Soviets first attempted to draw some groups of Muslim scholars and intellectuals to their side, in Azerbaijan and Tatarstan, respectively. In the early 1930s collectivization and outright state terror made a complete end to the Islamic infrastructure, including mosques and pious foundations, Muslim village courts (as shown by Vladimir Bobrovnikov for Dagestan), Islamic educational institutions (as documented by Aširbek Muminov for Uzbekistan), as well as the Muslim press (analyzed by Dilyara Usmanova for Tatarstan); also Sufi brotherhoods became a main target of violent repression (Šamil‘ Šixaliev, for Dagestan). Repression was followed by the establishment of a modus vivendi between state and religion in the post-war period (Muminov, Bobrovnikov, Šixaliev), and by the instrumentalization of religion for patriotic purposes in the post-Soviet Caucasus and Central Asia (Christine Hunner-Kreisel, Manja Stephan, both based on fieldwork). By the early 2000s Islam was almost everywhere back under full state control; the leading role of the state for defining „good“ and „bad“ Islam is largely taken for granted. While similar forms of state pressure in all regions thus allow us to draw an overall picture of how Islamic traditions were repressed and reanimated, the „archival revolution“ of the early 1990s provides fascinating insights into the specific developments in the individual regions, and into the adaptation strategies of the Muslim scholars and intellectuals on the spot. Still, the Soviet heritage is still very palpable; also the attempts to leapfrog the Soviet period and to link up again with the individual local Islamic traditions from before 1917, and even the negation of the Soviet experience in the form of embracing Islamic trends from abroad, are often still couched in largely Soviet mental frameworks.

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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.

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Ein Grund der Krise der Migrationsforschung liegt daran, dass ihre vorherrschende Blickrichtung vom Staat aus auf Migration gerichtet ist. Während der Staat naturalisiert wird, erscheint Migration als die störende Bewegung. Exakt diese Kritik ist in der Losung „We didn’t cross the border, the border crossed us!“ des Immigrant Rights Movement aus den USA enthalten. Nur eine Umkehrung der Perspektive kann aus der Sackgasse führen, in welche Konzepte wie „Integration“ geführt haben, indem Fragen neu gestellt werden können: Was passiert, wenn Effekte von Staat und Staatlichkeit in die Bewegung der Migration eingeschrieben werden? Prototyp dieser Einschreibung ist die Grenze, die sich aber nicht auf deren geopolitische Manifestation beschränkt, sondern verschiedenste Grenzkontrollpraktiken (Datenbanken, Migrationsprogramme und -verträge zwischen Staaten, Rückübernahmeabkommen von abgewiesenen Asylsuchenden) umfasst, die oftmals deterritorialisiert und relokalisert sind. Ausgehend von der Kritik des Methodologischen Nationalismus skizziert der Beitrag, wie ein Ansatz der Migrationsforschung aussehen könnte, der von der Bewegung aus denkt, wie es etwa in der Idee der Autonomie der Migration angedacht ist. Am Beispiel des laufenden Projektes „How Does Border Occur?“, das unter anderem die sogenannt freiwilligen Rückkehrprogramme für tunesische Migrantinnen untersucht, stellt der Beitrag schliesslich zur Diskussion, wie ein solches Forschungsprogramm konkret aussehen könnte.

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Im Russischen Reich bildete sich ab den 1860er Jahren im Untergrund eine radikale Gegenelite heraus, welche die bisher geltenden Autoritäten, Konventionen und Werte in Frage stellte und durch etwas Besseres ersetzen wollte. In diesen Netzwerken fanden vor allem junge Menschen aus dem europäischen Teil des Russischen Reiches zusammen. Nationale Identitäten schienen sekundär. Russisch diente als Verständigungssprache. Entscheidend für die Aufnahme in diese Gegengesellschaft war einerseits die „persönliche Qualifikation“, andererseits eine gewisse schulische Bildung. Die verschiedensten radikalen Netzwerke können als Gesamtheit mit dem Begriff radikales Milieu gefasst werden. Dabei lehne ich mich an den Milieubegriff des Soziologen M. Rainer Lepsius an. Dieser definierte Milieus als „soziale Einheiten, die durch eine Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen […] gebildet werden.“ (Demokratie in Deutschland, 1993, 38). Die Strukturdimensionen des radikalen Milieus in Russland von den 1860er Jahren bis 1917 waren: a) Intellektuelle, meist „privilegierte“, städtische Mitglieder, b) Organisation in Zirkeln, c) eine Identität als Gegengesellschaft mit Gegenwerten, die eine Gegenrealität aufbaute sowie d) die Zugehörigkeit durch Kooptation. Obwohl sie den autokratischen Staat ablehnten, organisierten sich die Radikalen aber im imperialen Raum; ihre soziale Zusammensetzung spiegelte mit bestimmten Einschränkungen die ethnische und soziale Pluralität des Gesamtreiches wieder. In ihren autobiographischen Texten deuteten sich die Radikalen als „imperiale Gegenelite“. Dabei lässt sich auch ein Gefälle zwischen Zentrum und Peripherie feststellen: Die führenden Zirkel befanden sich meist in den grossen Städten des Reiches wie St. Petersburg, Moskau und Kiew oder im Exil und waren von dort aus gegenüber den Sympathisanten in den Provinzstädten oder gegenüber den Verbannten in Sibirien bei der Setzung interner Diskurse wegweisend.

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Das Auftreten einer gefährlichen Epidemie weckt unterschiedliche Erwartungen an den Staat: Gesunde fordern effiziente Krankheitsbekämpfung und Ansteckungsprävention; für Kranke und Infizierte steht dagegen der Schutz vor Diskriminierung sowie vor einschneidenden Eingriffen in die Persönlichkeitssphäre im Vordergrund. Im Spannungsfeld dieser teilweise gegenläufigen Interessen steht, wie heute das Beispiel AIDS zeigt, die Diskussion über den Einsatz von seuchenrechtlichen Zwangsmassnahmen und deren Vereinbarung mit dem Grundrecht der Persönlichen Freiheit. Die vorliegenden Leitlinien zur verfassungsmässigen Handhabung dieses heiklen Instruments richten sich in erster Linie an Gesundheitsbehörden, richterliche Instanzen und Ärzte.

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Die Luftfahrt machte während des Ersten Weltkriegs einen grossen Entwicklungsschritt. Nach Kriegsende standen Flugzeuge, Infrastruktur und ausgebildetes Personal zur Verfügung, was erstmals einen planmässigen und gewerblichen Luftverkehr ermöglichte. Dieser drehte sich in seinen Anfängen in erster Linie um die Beförderung von Luftpost. Die Autorin untersucht die Organisation, das Angebot, die Nachfrage und die Finanzierung des Schweizer Luftpostverkehrs – und erläutert, weshalb der Staat das unrentable Geschäft in hohem Masse unterstützte und somit überhaupt aufrechterhielt.

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Die "Minderheitenfrage" entwickelte sich zu einer Signatur der Zwischenkriegszeit, gerade in Ostmittel- und Südosteuropa. Mit Ablehnung und Anpassung sind nur die beiden Pole eines breiten Feldes von Handlungsalternativen von nationalen Minderheiten angesprochen, mit denen sie ihre Anliegen gegenüber der jeweiligen nationalen Mehrheit in ihrem Staat durchsetzen wollten. Je nach Stärke und Organisationsgrad einer Minderheit sowie regionalem, nationalem und internationalem Kontext kamen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zum Tragen. Wissenschaftler aus Großbritannien, Polen, Rumänien, Serbien, aus der Slowakei, Ungarn und Deutschlandgeben einen Einblick in die Vielfalt der Thematik. Sie fragen zugleich nach dem Potential des in der Forschung eingeführten Ansatzes der politischen Strategien. Neben einem großen geografischen Raum (Baltikum, Deutschland, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Jugoslawien) berühren sie auch verschiedene politische Felder: Formen der internationalen Arbeit der Minderheiten, städtische Politik, Schulpolitik und Sozialpolitik. Einige Aufsätze umfassen die gesamte Periode der Zwischenkriegszeit, andere konzentrieren sich auf die Zeit unmittelbar vor dem Zweiten Weltkrieg und die Herausforderung des Nationalsozialismus. Während in den meisten Beiträgen deutsche Minderheiten im Fokus stehen, wenden sich andere ungarischen, jüdischen und polnischen Minderheiten zu. Neben der Darstellung von Parteien, Vereinen und anderen Formen von Zusammenschlüssen stehen auch einzelne Minderheitenpolitiker im Zentrum der Texte. All diese Beispiele stecken das Feld der Handlungsmöglichkeiten und Handlungswirklichkeit von Minderheiten in der Zwischenkriegszeit ab.

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Seit Juli 2013 laufen die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Die Verhandlungen laufen noch, und es ist zum heutigen Zeitpunkt wenig bekannt zum Ausgang und Umfang des Abkommens. Zwei der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Streitpunkte sind das geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, sowie die sogenannten Chlor-Hühnchen. Das geplante Abkommen soll aber weit darüber hinaus greifen und nebst dem Zollabbau für Industrie- und Agrarprodukte auch die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen umfassen. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse werden typischerweise durch eine Rechtsharmonisierung im Bereich der Produktionsstandards reduziert. Eine solche Harmonisierung könnte sich für die Schweizer Industrie als Herausforderung herausstellen. Auch strikte Ursprungsregeln könnten sich auf einzelne Schweizer Zwischenprodukte negativ auswirken. Potenziell negative Auswirkungen könnten aber durch verschiedene handelspolitische Massnahmen gemindert werden. Soweit minilaterale Abkommen wie das TTIP-Abkommen eine nicht-diskriminierende Rechtsharmonisierung vorsehen, wirken sie sich insgesamt primär positiv und wachstumsfördernd für Drittstaaten wie die Schweiz aus.

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Lange war man im Westen davon überzeugt gewesen, dass zwischen Religion, Gesellschaft und Staat in der Epoche der europäischen Aufklärung ein Einverständnis gefunden worden ist. Diese Sicherheit ist in den vergangenen Jahrzehnten ins Wanken geraten. Im Namen ‘des’ Islam werden Terroranschläge verübt und Kriege geführt. Von vielen Menschen wird ‘der’ Islam als eine Religion wahrgenommen, die nicht zwischen Religion und Zivilgesellschaft unterscheidet und den Friedenszustand gefährdet. Doch gibt es überhaupt ‘den’ Islam oder ‘den’ Koran? Der Islam wird oft in einer problematischen Vereinfachung auf den Koran und den Propheten Muḥammad reduziert. Daraus wird dann der Kurzschluss gezogen, der Islam lasse sich aus diesem Ursprung heraus definieren. Gegen dieses ahistorische Ursprungsdenken und die damit einhergehenden Stereotypen zu ‘dem’ Islam und ‘dem’ Koran bring Reinhard Schulze die Geschichte in Anschlag. Er verfolgt in seiner gelehrten und analytisch präzisen Studie die Geschichte der Entstehung der Schrift Koran über deren sprachliche Verfasstheit (das Arabische) und Intertexte; betrachtet die Offenbarung an Muḥammad aus historischer Perspektive und reflektiert – nicht zuletzt – über die Voraussetzungen und unhinterfragten Prämissen des wissenschaftlichen Diskurses über den Islam – so etwa im Orientalismus des 19. Jahrhunderts, in der Rede von der Religion als anthropologischer Konstante oder neurobiologischer ‘Programmierung’.

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Das Schweizer Kreuz hat als Zeichen ausserordentliche Qualitäten und ein enormes Potenzial. Seine Verwendung geht weit über den unmittelbaren Bereich von Staat und Nation hinaus. Die Publikation der Hochschule der Künste Bern HKB erschliesst dieses Phänomen mit illustrierten Beiträgen von Fachleuten aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen. Für Nation, Staat, Politik und im Sport steht es als Symbol, im Kontext Wirtschaft ist es Teil von Logos, im Zusammenhang von Lifestyle und Zeitgeist tritt es als modisches Ornament auf. Das Schweizer Kreuz macht TrägerInnen und AbsenderInnen identifizierbar: Abstimmungsunterlagen als staatliche Dokumente, die Sportlerin als Mitglied des Nationalteams, den Inhaber eines Pas-ses oder einer Identitätskarte als Schweizer Bürger; Post oder SBB als schweizerische Dienstleister; die Besitzerin einer Tasche als Vertreterin einer Lifestyle-Gruppe oder Nachzüglerin eines sinkenden Trends; das Mineralwasser als natürliches, gesundes Produkt; eine Alu-Trinkflasche als flottes Qualitätsprodukt. Interdisziplinärer Zugang «Weiss auf Rot. Das Schweizer Kreuz zwischen nationaler Identität und Corporate Identity» ist eine Textsammlung, die entsprechend der Vielfältigkeit des Themas auch eine Vielfalt von Annäherungen an den Gegenstand bietet. Die 13 wissenschaftlichen Texte werden ergänzt durch fünf Interviews mit VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Sportwissenschaft und Gestaltung, die in ihrem berufli-chen Alltag einen praktischen Bezug zum Schweizer Kreuz haben.