57 resultados para Gutachten
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Das schweizerische Verfassungsrecht belässt dem Gesetzgeber einen hinreichenden Spielraum, Massnahmen bezüglich der Inverkehrsetzung von importierten Produkten nach Massgabe von Anforderungen an die Produktionsbedingungen im Exportland (Production and Process Methods, PPMs) im Bereich der untersuchten Produkte (Palmöl, Soya, biogene Treibstoffe, Textilien, Baumwolle) im Rahmen eines Bundesgesetzes zu erlassen. Der Gestaltungsspielaum bemisst sich im einzelnen nach den detaillierten Bestimmungen des WTO Rechts. Dabei steht die Förderung freiwilliger Labels und von internationalen Standards für Best Practices im Vordergrund. Es schliesst indessen auch einseitige Import- restriktionen auf Grund von PPMs nicht aus, soweit vorgängig durchgeführte Verhand- lungen mit den Exportstaaten nicht zielführend sind und freiwillige Massnahmen nicht genügen. Das kann vor allem im Rohstoffhandel und im Konzernhandel (intrafirm trade) zutreffen. Die Regelungen unterliegen einer Verhältnismässigkeitsprüfung und sie dürfen sich nicht zum Schutze der einheimischen Industrie auswirken. Das GATT-recht erlaubt auch zollrechtliche Massnahmen als Mittel und Anreiz zur Förderung von Best Practices im Exportstaat. Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU folgt den gleichen Grundsätzen, schliesst indessen zollrechtliche Massnahmen bezüglich der erfassten Produkte aus. Das Bundesgesetz über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse verlangt die Anpassung an EU-rechtliche PPM Standards, soweit diese bestehen. Damit werden auch Spannungen im Rahmen des Freihandelsabkommens vermieden. Das THG erlaubt aber auch die ein- seitige Entwicklung von Best Practices und damit die Schaffung von Anreizen für die Ent- wicklung internationaler Standards. Das Cassis-de-Dijon Prinzip findet vorliegend keine unmittelbare Anwendung. Die hier behandelten Importregelungen beschränken sich auf die Rohstoffe und die unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukte. Sie lassen sich nicht auf verarbeitete Produkte übertragen. Diese können nur im Rahmen einer internationalen Harmonisierung miteinbezogen werden, welche alle Stufen der Verarbeitungsskette zu erfassen vermögen. Dies kann im Alleingang nicht erreicht werden.
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Das Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht erscheint neu im Stämpfli Verlag. Der diesjährige Band enthält Beiträge namhafter Autoren zu den Bereichen Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie, Unfalldiagnostik, Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Autoren befassen sich mit der Zuverlässigkeit der Legalbewährungsprognose verkehrspsychologischer Gutachten, der Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung als Hauptzweck der neuen Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), der «neuen Linie» des Schweizerischen Bundesgerichts betreffend Beurteilung von verkehrsmedizinischen Fahreignungsgutachten bei Alkoholfällen mit Ethylglucuronid-Haaranalyse, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, der Gefährdung beim Fahrstreifenwechsel auf Autobahnen, der immateriellen Unbill nach einem Verkehrsunfall, Fussgängern im Strassenverkehr, Amortisationstabellen in Leasingverträgen, dem Geschäftsbericht 2010-2011 des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz und des Nationalen Garantiefonds Schweiz, der Konzession im Strassenverkehr, dem Strassentransport (Ladungssicherung, Bewilligungen für Ausnahmetransporte, Arbeitszeit) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu SVG 58-89, zur Verkehrsopferhilfe sowie zum Strassenverkehrsstrafrecht im Jahr 2010.
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Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die "Abzocker"-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.