36 resultados para Interessen
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Die Schweiz ist ein Transitland. Im Anschluss an die Eröffnung des Gotthardstrassentunnels anfangs der 1980er Jahre nahm die Belastung durch den alpenquerenden Strassengüterverkehr stark zu. Dies führte im Jahr 1994 zur Annahme der Alpenschutz-Initiative: Das Alpengebiet soll vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs geschützt und der Güterverkehr soll von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. So will es Artikel 84 der Schweizer Bundesverfassung. Als Verlagerungsziel ist gesetzlich verankert, dass dereinst nicht mehr als 650'000 schwere Güterverkehrsfahrzeuge pro Jahr die Alpen auf der Strasse queren dürfen. Die Bundesversammlung ist gestützt auf Artikel 170 der Bundesverfassung verpflichtet, staatliches Handeln auf seine Wirksamkeit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe erfüllt das Parlament weder im Allgemeinen, noch im Bereich des Alpenschutzes zufriedenstellend. Bundesgesetze mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Alpenschutz wurden bisher nicht immer gebührend evaluiert. Rechtliche Möglichkeiten, um eine erhöhte Wirksamkeit zu fordern und durchzusetzen, bestehen allerdings keine. Der Alpenschutz hat seine gesetzlichen Ziele bisher verpasst, auch wenn beachtliche Erfolge der Verlagerungspolitik zu verzeichnen sind. Das Versagen ist auf gesetzgeberische Inkonsequenz und nicht auf eine mangelhafte Umsetzung der realisierbaren Massnahmen zurückzuführen. Die Politik folgt unterschiedlichen und bisweilen gegenläufigen Interessen. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung eigenen Handelns können dabei manchmal sogar stören. Der Alpenschutz und seine Ziele werden in jüngster Zeit vermehrt relativiert, was sich beispielsweise bei der Vorlage des Baus einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard zeigt, die sich bei genauer Betrachtung als verfassungwidrig erweist. Der Alpenschutz stellt aber nach wie vor ein geltendes Ziel der Schweizer Bundesverfassung dar.
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Die Intellektuellengeschichte hat den Fokus bislang weitgehend auf männliche Intellektuelle gelegt und die Kategorie "Geschlecht" nicht fruchtbar gemacht. Sie hat ausserdem das Exil als Ursache und Kontext von intellektuellem Eingreifen unzureichend in Rechnung gestellt. Sie hat es schliesslich versäumt, die materiellen Voraussetzungen und Interessen für intellektuelles Engagement zu problematisieren. Der Aufsatz geht diesen Fragen anhand von Erika Manns Exil in der Schweiz nach.
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Wer schreibt die Tanzgeschichte und aufgrund von welchen Annahmen und Interessen? Wie findet Erinnerung Eingang in historiografische Prozesse und welche Rolle spielt dabei der Körper? Diese Fragen prägen seit den 1990er-Jahren die europäische Tanzszene und bilden Anlass für eine grundlegende Revision der Tanzgeschichtsschreibung. Ausgehend von Arbeiten u.a. von Boris Charmatz, Olga de Soto, Foofwa d'Imobilité und Thomas Lebrun, entwirft Julia Wehren das Konzept der »choreografischen Historiografien«. Sie hält der Flüchtigkeit des Tanzes seine Geschichtlichkeit entgegen und plädiert für eine Erweiterung des Archivs um den Körper in Bewegung.
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In Tschernobyl ereignete sich der erste atomare Super-GAU. Dem Unfall lag eine verblüffende Häufung von Konstruktions-, Organisations- und Bedienungsfehlern zugrunde. Nach der Katastrophe rangierten die Interessen des Staatsschutzes bisweilen vor dem Bevölkerungsschutz. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen des Super-GAUs wird bis heute gestritten. Unstrittig ist allerdings, dass Tschernobyl ins kulturelle Gedächtnis der Menschheit eingegangen ist und bis heute die Debatten über die zivile Nutzung der Kernenergie prägt.
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Bereits in der ersten Grundschulklasse bekunden Mädchen ein stärkeres Interesse am Lesen als Jungen, die ihrerseits vergleichsweise mehr Interesse an der Mathematik angeben. In einer Stichprobe von 65 Jungen und 70 Mädchen wurde längsschnittlich geprüft, inwieweit die Geschlechtstypisierung in schulischen Interessen auf das Ausmaß zurückgeführt werden kann, in dem das Geschlechtsrollen-Selbstkonzept und die Einstellungen gegenüber Geschlechtsrollen (traditionell vs. egalitär) des Kindes in Übereinstimmung mit Geschlechtsstereotypen ausgeprägt sind. Erwartungsgemäß wiesen die Kinder bereits in der ersten Schulklasse geschlechtstypisierte Selbstkonzepte auf: Jungen schrieben sich mehr maskulin typisierte Merkmale zu als Mädchen, die ihrerseits mehr feminin-typisierte Merkmale für selbstbeschreibend hielten. Mädchen waren egalitärer gegenüber Geschlechtsrollen eingestellt als Jungen. Die Geschlechtsrollen-Selbstkonzepte beeinflussten moderiert durch die Einstellungen gegenüber Geschlechtsrollen das Interesse am Lesen und der Mathematik in der zweiten Grundschulklasse. Das Zusammenspiel zwischen kognitiver Entwicklung und geschlechtstypisierten Sozialisationseinflüssen wird diskutiert.
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Die negativen Vorurteile betreffend Ineffizienz der Verwaltung und Behördenfaulheit stehen in krassem Gegensatz zum Einfluss, den die Verwaltung in der Regelung des alltäglichen Lebens einnimmt. Die Rolle der Verwaltung nahm parallel zur Entwicklung des modernen Staats laufend an Bedeutung zu. Dabei verschob sich zunehmend der Gestaltungsraum von den politischen zu den administrativen Institutionen. Die Verwaltungswissenschaft setzt sich mit diesem Wandel auseinander. Daraus folgen verschiedene Fragestellungen: Gibt es ein genug, ein zu viel oder zu wenig an Staat? An wessen Interessen sollte sich die Verwaltung orientieren, wenn sie ihre Aufgaben gut erfüllen wollte: Dem Souverän oder der Exekutive? Dem Monarchen, dem Volk oder der stärksten Partei? Oder soll sie sich auf das Gemeinwohl ausrichten – so undefiniert dieser traditionsreiche Begriff ist und auch ausschliessende, z.B. völkische, Prinzipien zu umfassen vermag? Oder gelten für die Verwaltung eher abstrakte Maximen wie Rechtsstaatlichkeit, Effektivität oder Effizienz? Die bekanntesten Schlagworte der Verwaltungswissenschaft dürften „Bürokratie“ und „New Public Management“ sein. Beide Begriffe sind stark politisiert und auch in ihrer Bedeutung umstritten, wobei letztere auch nicht der Verwendung im wissenschaftlichen Diskurs entspricht. Dies ist aus bedauerlich, weil es die gesellschaftliche Auseinandersetzung betreffend dieses wichtigen Faktors staatlicher Organisation verhindert. Für die verwaltungswissenschaftliche Auseinandersetzung bedeutet dies vor allem eines: Sich der divergierenden Bedeutungen von Begrifflichkeiten bewusst zu sein. Hier stösst man allerdings auf ein wesentliches Problem: Während die Bedeutung in der öffentlichen Diskussion notorisch unscharf ist, kennt auch der wissenschaftliche Diskurs keine klare Definition der Verwaltung, der Verwaltungswissenschaft oder verschiedener verwaltungswissenschaftlicher Konzepte. Die Schwierigkeit, die Verwaltung und ihre Bereiche zu definieren, kann als Versagen der Wissenschaft verstanden werden (Ellwein, 1966: 15; von Stein, 1965: 2384) oder auch daran liegen, dass das Unterfangen prinzipiell unmöglich ist (Forsthoff, 1973: 1). Auf jeden Fall zeigt die komparative Verwaltungswissenschaft, dass Begriffe und Konzepte aus fremdsprachigen Publikationen und deren Kontext übernommen wurden. Besonders deutlich wird dies darin, dass in der Management-Literatur oder der Policy-Forschung die ursprünglich englischen Begriffe im deutschen Sprachgebrauch ebenfalls verwendet werden. Aber die Bedeutungen der ursprünglichen Ideen haben sich während des Transfers in den neuen wissenschaftlichen und politischen Zusammenhang geändert. Daraus folgt eine zweite Problemdimension, die bereits von Woodrow Wilson (1941 [1887]) im Gründungsdokument der US-Verwaltungswissenschaft aufgeworfen wurde: Für welchen Bereich kann die Verwaltungswissenschaft eine Gültigkeit beanspruchen? Wilson argumentiert, dass die Verwaltung als eine Technik zu betrachten sei. Als solche sei sie unabhängig vom politischen Kontext gültig, weswegen er vorschlug, die USA sollten sich in der Suche nach der besten Staatsverwaltung am preussisch-deutschen Modell zu orientieren. Analoge Gedankengänge können auch in der deutschen Verwaltungswissenschaft festgestellt werden, wenn sich die Forschenden auf ausländische Inspirationen beziehen. Die Forschenden suchen dabei Antworten, die unabhängig von ihrer Herkunft auf die eigenen politischen, ökonomischen oder sozialen Problemstellungen gemünzt sind. Diese Probleme – genauso wie die Lösungsansätze – können globale sein, orientieren sich in der Regel jedoch an den eigenen nationalen Institutionen. Denn nur von diesen können sich die Forschenden erhoffen, dass ihre Lösungsvorschläge in die Praxis umgesetzt werden. Basierend auf dieser Argumentation schliesst die aktuelle komparative Verwaltungswissenschaft auf nationale Traditionen der Verwaltungswissenschaften, die den spezifischen Staatsverständnissen entsprechen (Raadschelders und Rutgers, 1996; Rutgers, 2001b; Stillman, 2001). Dabei werden zwei wesentliche Faktoren ausgeblendet: Erstens wandelte sich das Staatsverständnis im Verlauf der Zeit. Zweitens sind und waren die Verwaltungsforschenden trotz ihrer Ausrichtung an einer nationalen Institution nicht in einem nationalen Diskurs isoliert. In den modernen und zeitgenössischen verwaltungswissenschaftlichen Publikationen wird die internationale Einbettung sowohl in den referierten Werken als auch in den Moden der behandelten Themen und angewandten Methoden evident. Diese Einsicht gilt aber nicht erst ab der Globalisierung in den 1990er Jahren, sondern lässt sich bereits in der Zeit vor der deutschen Staatenbildung aufzeigen. Gerade die Kameralisten reisten häufig zwischen den europäischen Fürstenhäusern umher und sorgten dadurch nicht nur für eine weite Verbreitung ihrer Ansätze, sondern kamen selbstverständlich auch mit fremden Ideen in Kontakt (Wakefield, 2009). Und die Entwicklung in der deutschen Verwaltungswissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg kann ohne eine tiefere Betrachtung der Entwicklungen in den USA nicht verstanden werden. Aus diesem Grund wird hier ein Versuch unternommen, die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft von der Gründung Deutschlands 1871 bis in die 1970er Jahre auf den Einfluss US-amerikanischer Ideen hin zu untersuchen. Dazu werden zuerst in der Sektion I der Untersuchungsgegenstand und die theoretischen Grundlagen eingeführt, anhand derer der Import von Ideen aus den USA durch die deutsche Verwaltungswissenschaft untersucht wird. Sektion II zeigt anhand von Primärquellen die Entwicklung der deutschen Verwaltungswissenschaft. Die Struktur folgt dabei den Phasen sozialer und politischer Umbrüche: Gründung des deutschen Reiches (Kapitel II.1), Zwischenkriegsperiode (Kapitel II.2), Nachkriegszeit (Kapitel II.3) sowie die 1960er und 1970er Jahre (II.4). In Sektion III wird der Ideentransfer analysiert und danach in IV die Konklusionen betreffend die deutsche Tradition der Verwaltungswissenschaft präsentiert.