4 resultados para professionalization, sport organizations, framework, concept, experts interviews

em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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Das Jahr 1989 markiert nicht nur den Beginn entscheidender geopolitischer Veränderungen, sondern gleichzeitig den Ursprung eines bedeutsamen Wandels in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Mit der viel beachteten Studie ‚Sub-Saharan Africa – From Crisis to Sustainable Growth’ initiierte die Weltbank eine Debatte über die Relevanz institutioneller Faktoren für wirtschaftliche Entwicklung, die in den folgenden Jahren unter dem Titel ‚Good Governance’ erhebliche Bedeutung erlangte. Nahezu alle zentralen Akteure begannen, entsprechende Aspekte in ihrer praktischen Arbeit zu berücksichtigen, und entwickelten eigene Konzepte zu dieser Thematik. Wenn auch mit der Konzentration auf Institutionen als Entwicklungsdeterminanten eine grundlegende Gemeinsamkeit der Ansätze festzustellen ist, unterscheiden sie sich jedoch erheblich im Hinblick auf die Einbeziehung politischer Faktoren, so dass von einem einheitlichen Verständnis von ‚Good Governance’ nicht gesprochen werden kann. Während die meisten bilateralen Akteure sowie DAC und UNDP Demokratie und Menschenrechte explizit als zentrale Bestandteile betrachten, identifiziert die Weltbank einen Kern von Good Governance, der unabhängig von der Herrschaftsform, also sowohl in Demokratien wie auch in Autokratien, verwirklicht werden kann. Die Implikationen dieser Feststellung sind weit reichend. Zunächst erlaubt erst diese Sichtweise der Bank überhaupt, entsprechende Aspekte aufzugreifen, da ihr eine Berücksichtigung politischer Faktoren durch ihre Statuten verboten ist. Bedeutsamer ist allerdings, dass die Behauptung der Trennbarkeit von Good Governance und der Form politischer Herrschaft die Möglichkeit eröffnet, Entwicklung zu erreichen ohne eine demokratische Ordnung zu etablieren, da folglich autokratische Systeme in gleicher Weise wie Demokratien in der Lage sind, die institutionellen Voraussetzungen zu verwirklichen, welche als zentrale Determinanten für wirtschaftlichen Fortschritt identifiziert wurden. Damit entfällt nicht nur ein bedeutsamer Rechtfertigungsgrund für demokratische Herrschaft als solche, sondern rekurrierend auf bestimmte, dieser zu attestierende, entwicklungshemmende Charakteristika können Autokratien nun möglicherweise als überlegene Herrschaftsform verstanden werden, da sie durch jene nicht gekennzeichnet sind. Die Schlussfolgerungen der Weltbank unterstützen somit auch die vor allem im Zusammenhang mit der Erfolgsgeschichte der ostasiatischen Tigerstaaten vertretene Idee der Entwicklungsdiktatur, die heute mit dem Aufstieg der Volksrepublik China eine Renaissance erlebt. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Staaten ist danach auf die überlegene Handlungsfähigkeit autokratischer Systeme zurückzuführen, während Demokratien aufgrund der Verantwortlichkeitsbeziehungen zwischen Regierenden und Regierten nicht in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Die dargestellte Sichtweise der Weltbank ist allerdings von verschiedenen Autoren in Zweifel gezogen worden, die auch für ein im Wesentlichen auf technische Elemente beschränktes Good Governance-Konzept einen Zusammenhang mit der Form politischer Herrschaft erkennen. So wird beispielsweise vertreten, das Konzept der Bank bewege sich ausdrücklich nicht in einem systemneutralen Vakuum, sondern propagiere zumindest implizit die Etablierung demokratischer Regierungsformen. Im Übrigen steht die aus den Annahmen der Weltbank neuerlich abgeleitete Idee der Entwicklungsdiktatur in einem erheblichen Widerspruch zu der von multilateralen wie bilateralen Akteuren verstärkt verfolgten Förderung demokratischer Herrschaft als Mittel für wirtschaftliche Entwicklung sowie der fortschreitenden Verbreitung der Demokratie. Besteht nun doch ein Einfluss der Herrschaftsform auf die Verwirklichung von Good Governance als zentraler Entwicklungsdeterminante und kann zudem davon ausgegangen werden, dass Demokratien diesbezüglich Vorteile besitzen, dann ist eine Entwicklungsdiktatur keine denkbare Möglichkeit, sondern im Gegenteil demokratische Herrschaft der gebotene Weg zu wirtschaftlichem Wachstum bzw. einer Verbesserung der Lebensverhältnisse. Aufgrund der mit den Schlussfolgerungen der Weltbank verbundenen bedeutsamen Implikationen und der bisher weitestgehend fehlenden ausführlichen Thematisierung dieses Gegenstands in der Literatur ist eine detaillierte theoretische Betrachtung der Zusammenhänge zwischen den zentralen Elementen von Good Governance und demokratischer Herrschaft notwendig. Darüber hinaus sollen die angesprochenen Beziehungen auch einer empirischen Analyse unterzogen werden. Gegenstand dieser Arbeit ist deshalb die Fragestellung, ob Good Governance eine von demokratischer Herrschaft theoretisch und empirisch unabhängige Entwicklungsstrategie darstellt.

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Ziel der vorliegenden Arbeit war die Untersuchung der Bedeutung des lebensgeschichtlichen Ereignisses (erzwungener) Emigration aus Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus für die Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Anhand der objektiv hermeneutischen Analyse und Interpretation lebensgeschichtlicher Interviews, objektiver Daten sowie z.T. weiterer (auto-)biographischer Materialien dreier Personen, die als Kinder in die USA emigrierten, wurde vor allem der Frage nachgegangen, welche Zusammenhänge herstellbar sind zwischen entwicklungsmäßig gewissermaßen ‚vorprogrammierten‘ Krisen der Bindung und Ablösung im Sozialisationsprozess und dem Ereignis Emigration als fallübergreifend vorliegender Besonderheit im Sinne eines potentiell traumatischen Krisenereignisses. Das zentrale Interesse bestand in der Rekonstruktion unterschiedlicher biographisch wirksamer Habitus der Krisenbewältigung. In heuristischer Absicht wurde dabei einerseits angeknüpft an das soziologisch strukturtheoretische Modell Ulrich Oevermanns von Sozialisation als Prozess der Krisenbewältigung, andererseits an Robert Kegans entwicklungspsychologisches Konzept der Entwicklung des Selbst in einbindenden Kulturen. Im Zuge der Fallrekonstruktionen ließen sich erstens von Fall zu Fall unterschiedliche Perspektiven auf die Erfahrung der Emigration herausarbeiten sowie zweitens jeweils spezifische Haltungen im Umgang mit (wie bewusst auch immer als solche wahrgenommenen) Entscheidungskrisen der Lebensgestaltung, also eine je eigene Form des Umgangs mit der für die menschliche Lebenspraxis konstitutiven widersprüchlichen Einheit von Entscheidungszwang und Begründungsverpflichtung. Die Ergebnisse verweisen zum einen auf den großen Einfluss familialer Sozialisation auf die Entwicklung, zeigen zum anderen aber auch die Bedeutsamkeit kultureller Einbindungsmöglichkeiten über die Lebensspanne auf. Sie bieten damit eine empirische Fundierung der Synthese des Oevermannschen und des Keganschen Modells.

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Die Regulierung und Steuerung von Hochschulen unterliegt spätestens seit der Liberalisierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 einer erheblichen Reformdynamik. Hochschulautonomie, New Public Management, Profilbildung, Exzellenz und Wettbewerb sind zentrale Stichworte im Rahmen der durchgeführten politischen Reformen und Programme.rnDer politisch intendierte Ausbau einer organisationalen Selbststeuerung von Universitäten stellt die Hochschulen vor beachtliche Herausforderungen und kann als Paradigmenwechsel im Bereich der Hochschul-Governance betrachtet werden. In der Fachdiskussion wird der entsprechende Wandel auch als Stärkung der „managerial governance“ (bspw. de Boer et al. 2007) oder als Wandel von Universitäten hin zu „more complete organizations“ (Brunsson/ Sahlin-Andersson 2000) bzw. „organisational actors“ (Krücken/Meier 2006) beschrieben. rnGleichzeitig liegt bislang eher fragmentarisches Wissen darüber vor, wie der veränderte Re-gulierungskontext von den Steuerungsakteuren in deutschen Hochschulen aufgegriffen wird, d.h. ob auf Organisationsebene tatsächlich ein Ausbau der organisationalen Selbststeuerung stattfindet, welche Steuerungsinitiativen und -instrumente sich bewähren und warum dies der Fall ist. Die vorliegende Arbeit geht diesen Fragen im Rahmen einer vergleichenden Fallstudie an sechs Universitäten nach. rnIm Zentrum der empirischen Erhebung stehen 60 qualitative sozialwissenschaftliche Interviews mit Leitungsakteuren auf Hochschul- und Fachbereichsebene. Diese Daten werden ergänzt durch umfangreiche Dokumentenanalysen, insbesondere von Jahresberichten, Grundordnungen, Strategie- und Planungsdokumenten sowie durch Daten der amtlichen Hochschul-statistik. Das Untersuchungsdesign erlaubt überdies eine Gegenüberstellung von großen und kleinen Universitäten sowie von Hochschulen mit einer technisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung gegenüber solchen mit einem kultur- und sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt. Die Untersuchung zeigt, dass an fünf der sechs untersuchten Hochschulen ein zum Teil deutlicher Ausbau der organisationalen Selbststeuerung festzustellen ist, wenngleich der spezifische organisationale Charakter von Universitäten, d.h. eine weitgehend lose Kopplung mit autonomen Professionals, im Wesentlichen erhalten bleibt. Die Zusammenschau der Veränderungen ergibt ein idealtypisches Modell des Wandels von Strategie, Struktur und Kultur der Hochschulen. Auf Basis der empirischen Ergebnisse werden weiterhin zentrale externe und interne Einflussfaktoren auf den spezifischen organisationalen Wandel analysiert. Schließlich werden Kosten und Nutzen sowie Risiken und Chancen der Governance-Reformen im Hoch-schulbereich gegenübergestellt.

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Die Arbeit untersucht anhand empirischer Daten aus dem Jahr 2012 (ESS 6) das normative Demokratieverständnis von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren. Im Unterschied zu vorangegangenen Studien wird das normative Demokratieverständnis der Jugendlichen zum einen detaillierter untersucht, zum anderen dem der Erwachsenen gegenüber gestellt und drittens werden dessen Determinanten umfassender betrachtet. rnDen theoretischen Rahmen der Untersuchung bilden das klassische Konzept der politischen Kultur und die politische Sozialisationstheorie. rnEs zeigt sich, dass Jugendliche über ein verhältnismäßig gut ausgeprägtes normatives Demokratieverständnis verfügen, dieses jedoch niedriger ausgeprägt ist als das der Erwachsenen, wobei letzterer Befund für ältere Jugendliche nur noch punktuell gilt. Zudem weisen die Ergebnisse darauf hin, dass bei den Jugendlichen weitestgehend die gleichen Aspekte des normativen Demokratieverständnisses im gruppeninternen Vergleich über- bzw. unterdurchschnittlich ausgeprägt sind wie bei den Erwachsenen. Unterschiede zwischen Jugendlichen und Erwachsenen zeigen sich insbesondere für die elektorale Dimension der Demokratie und weniger für die liberale Dimension. Als wichtige Determinanten des Demokratieverständnisses von Jugendlichen werden sowohl der individuelle Bildungsgrad und das individuelle politische Interesse als auch der Bildungshintergrund der Eltern identifiziert.rnAus den Ergebnissen werden am Ende der Arbeit Implikationen mit Bezügen zu Inhalten, Adressaten und Akteuren politischer Bildungsarbeit diskustiert. rn