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em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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Plakate begleiten den Film auch in Deutschland schon seit seinen Anfängen 1895/96. Filmplakate sollen Filminhalte in einem grafischen Kürzel zusammenfassen. Aufraggeber ist zumeist der Filmverleih bzw. die Filmgesellschaft, seltener einzelne Kinos. Filmplakate sind im wesentlichen bildlich-figürlich bestimmt, viele illustrieren auf naive Art eine Szene des Films, verbunden mit der Darstellung der Schauspieler. Die Grafiker können sich oft lediglich anhand von Inhaltsangaben und Fotos einen Eindruck von der zu bewerbenden Sache verschaffen. Zunächst werben sie für Programme, weniger für einzelne Filme. Das ändert sich mit der zunehmenden Länge der Produktionen. Neben zahlreichen anonymen Zeichnern werden schon bald auch namhafte Plakatkünstler mit Filmplakaten beschäftigt, wie Klinger, Deutsch, Kainer, Hohlwein, Erdt, die jeweils verschiedene Plakatauffassungen vertreten. Plakate für Asta Nielsen oder Henny Porten dokumentieren frühe Stardarstellungen, diejenigen für frühe Detektivfilme stehen für ein Genre. Mit dem Namen Fenneker steht das expressionistische Filmplakat um 1920 in Verbindung. Grafiker wie Matejko; Leonard, oder Kupfer-Sachs arbeiten eher naturalistisch. Konstruktivistische Plakate entwirf Tschichold. 1927 für den Münchener „Phoebus-Palast“. Zwischen 1930 und 1945 ist der Plakatstil des Ufa-Werbedienstes maßgebend. Abweichend davon kann Pewas Fotomontageplakate gestalten.. Sehr früh beginnt die Zensur sich der Filmplakate anzunehmen. Zunächst in unterschiedlichen Rechtstiteln enthalten, wird die Plakatzensur 1920 im „Reichslichtspielgesetz“ verankert.