111 resultados para Universität Wien. Botanischer garten und botanisches institut.

em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden zum ersten Mal kalorimetrische Tieftemperatur-Detektoren in der Beschleuniger-Massenspektrometrie (Accelerator Mass Spectrometry AMS), einer Standard-Methode zur Bestimmung kleinster Isotopenverhältnisse, eingesetzt, um das Isotopenverhältnis von 236U zu 238U zu bestimmen. Das Uran-Isotop 236U entsteht in der Neutroneneinfang-Reaktion 235U(n,gamma)236U und kann daher als Monitor-Nuklid für Neutronenflüsse verwendet werden. Die Detektoren bestehen aus einem Saphir-Absorber, auf den ein supraleitender Aluminium-Film aufgedampft ist, der als Thermistor dient. Ein energetisches Schwerion deponiert seine kinetische Energie als Wärme im Absorber, dessen Temperaturänderung durch die Widerstandsänderung des Supraleiters nachgewiesen wird. Mit solchen Detektoren konnte in vorhergehenden Experimenten bei GSI in einem Energiebereich von E = 5 - 300 MeV/amu für eine Vielzahl von Ionen von Neon bis Uran eine relative Energieauflösung von (1 - 4) E-3 erreicht werden. Der für die Beschleuniger-Massenspektrometrie typische Energiebereich liegt bei E = 0.1 - 1 MeV/amu. Im ersten Schritt wurde daher die systematische Untersuchung der Detektoreigenschaften auf diesen Energiebereich ausgedehnt. Diese Untersuchungen sowie die AMS-Messungen wurden am Tandem-Beschleuniger VERA des Instituts für Isotopenforschung und Kernphysik der Universität Wien durchgeführt. In einem Energiebereich von 10 - 60 MeV konnte für verschiedene Ionen (13C, 197Au, 238U) zunächst eine relative Energieauflösung von DeltaE/E = 7 E-3 erreicht werden. Dies übertrifft die Auflösung konventioneller Ionisations-Detektoren um ca. eine Größenordnung. Durch eine Verbesserung thermischer und elektronischer Rauschbeiträge konnte in einem zweiten Experiment für Uran der Energie 17 MeV die Auflösung auf DeltaE/E = 4.6 E-3 verbessert werden. Die Energie-Response des Detektors war linear über den gesamten beobachteten Energiebereich und unabhängig von der Ionenmasse; bis auf ein Niveau von 0.1 % wurde kein Pulshöhendefekt beobachtet. Diese Ergebnisse zeigen, daß solche Detektoren ein wertvolles Werkzeug in der Schwerionenphysik im Bereich relativ niedriger Ionenenergien darstellen. Mit der erreichten Energieauflösung war es möglich, für mehrere Proben aus natürlichem Uran das Isotopenverhältnis 236U/238U zu bestimmen: Um einen Material-Standard für Uran in der AMS zu etablieren, wurde das Isotopenverhältnis 236U/238U für zwei Proben aus der Mine ''K.u.K. Joachimsthal'' möglichst präzise bestimmt. Die Ergebnisse in der vorliegenden Arbeit stimmen gut mit früheren Messungen überein, die mit einem konventionellen Detektorsystem durchgeführt wurden. Sowohl der statistische als auch der systematische Fehler konnten deutlich reduziert werden. Für eine weitere Probe, extrahiert aus dem Wasser einer Uran-haltigen Quelle in Bad Gastein, wurde ein Isotopenverhältnis von 6.1 E-12 gemessen. Dies stellt das kleinste bislang für 236U/238U gemessene Isotopenverhältnis dar und bedeutet eine Steigerung der Sensitivität um eine Größenordnung. Die erreichte Energieauflösung ermöglicht es außerdem, die Detektoren zur direkten Massenidentifikation von schweren Ionen mittels einer kombinierten Energie-Flugzeit-Messung einzusetzen. In ersten Test-Messungen im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurde eine Massenauflösung von DeltaM/M = (8.5 - 11.0) E-3 erreicht. In einem ersten Test für den Einsatz dieser Detektoren zum Nachweis sog. ''superschwerer Elemente (Z >= 112)'' erlaubte der große dynamische Bereich, die Reaktionsprodukte und ihre nachfolgenden Alpha-Zerfälle mit hoher Energieauflösung simultan und zeitaufgelöst nachzuweisen.

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ZusammenfassungSchwerpunkt dieser Arbeit war die Verfahrensentwicklung zur Ultraspurenbestimmung der Platingruppenelemente (PGE) in Umwelt- und geologischen Proben unter Verwendung der massenspektrometrischen Isotopenverdünnungsanalyse mit anschließender Bestimmung an einem Quadrupol ICP-MS (ICP-QMSIVA). Geeignete Separationstechniken in der Probenaufbereitung, um die PGE von der Matrix der untersuchten Proben zu trennen, stellten eine richtige und präzise Bestimmung der Ultraspuren an einem Quadrupol ICP-MS sicher.Das Verfahren konnte anhand von geologischen Referenzmaterialien aus Kanada sichergestellt werden. Gerade die Wiederholungsbestimmungen der verschiedenen Referenzmaterialien unter Verwendung des ICP-QMSIVA Verfahrens sind beispiellos und in dieser Form noch nicht in der Literatur beschrieben. Durch systematische Messungen konnten Richtigkeit und Präzision des Verfahrens bestätigt werden und die Inhomogenität des Referenzmaterials UMT-1 bezüglich Pt bewiesen werden. Das in dieser Arbeit entwickelte Verfahren zur Ultraspurenbestimmung der PGE mit ICP-QMSIVA wurde im Rahmen des Projektes 'Production and certification of a road dust reference material for platinum, palladium and rhodium (PGEs) in automative catalytic converters (PACEPAC)' der Europäischen Union zur Zertifizierung von zwei Referenzmaterialien für Umweltproben eingesetzt. Hierbei wurde bei der Zertifizierung ('intercomparison round') eine sehr gute Übereinstimmung der Ergebnisse mit dem gewichteten Mittelwert der Ergebnisse für Pd und Pt mit den übrigen teilnehmenden Laboratorien festgestellt. Die mit der hier entwickelten Methode erhaltenen Ergebnisse wurden ohne Ausnahme für alle gemessenen Elemente zur Zertifizierung herangezogen. Damit leistete die vorliegende Arbeit einen erheblichen Beitrag zum erfolgreichen Abschluß dieses Projekts. Den Erwartungen hinsichtlich Richtigkeit und Reproduzierbarkeit des entwickelten Verfahrens wurde somit voll entsprochen. Erneut konnte die große Bedeutung der Isotopenverdünnungstechnik für die Zertifizierung von Referenzmaterialien aufgezeigt werden, da mit dieser Technik bei sachgerechtem Einsatz Ergebnisse hoher Richtigkeit erzielt werden. Durch vergleichende Messungen mit der NiS-Dokimasie und NAA, die in einer Kooperation mit dem Kernchemischen Institut der Universität Mainz durchgeführt wurden, und dem hier verwendeten Verfahren, konnten übereinstimmende Daten, hinsichtlich der Abnahme der Konzentrationen von Pd und Pt in Abhängigkeit von der Entfernung zu einer Autobahn, erzielt werden. Diese Arbeit und die Forschungsergebnisse, die mit der anerkannten NAA erzielt wurden, zeigen, daß die PGE durch Katalysatoren von Automobilen überwiegend metallisch emittiert werden. Der anthropogene Eintrag der PGE in die Umwelt kann mit dem ICP-QMSIVA Verfahren weiterhin sehr gut verfolgt werden.

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Die vorliegende Arbeit über den Komponisten Johannes Driessler besteht aus einer Biographie, Werkanalysen und einem Werkverzeichnis inklusive Verlagsangaben. Johannes Driessler - geboren am 26. Januar 1921 in Friedrichsthal, gestorben am 4. Mai 1998 in Detmold - entfaltet, neben seiner pädagogischen Tätigkeit als Kompositionslehrer an der Nordwestdeutschen Musikakademie in Detmold, zwischen 1946 und 1971 ein reiches kompositorisches Schaffen. Sein Werk umfaßt geistliche und weltliche Chormusik - A-cappella-Werke, Kantaten, Oratorien, Opern, eine Messe - Liedkompositionen, Kammermusik, Klavier- und Orgelmusik, Orchesterwerke und Symphonien. Johannes Driesslers Werk ist in der geistlichen Musik verwurzelt, er entwickelt eine eigene Tonsprache: Die Gestaltung von Werken aus einer Grundidee, der Bogen, der Ostinato, das Kontrapunktische im Kanon, in der Fuge, in der Passacaglia und eine ungebundene Harmonik sind Elemente seines intellektuellen Kompositionsstils. Johannes Driesslers ureigenes Feld liegt im Vokalbereich. Hier gibt es hervorragende Werke wie zum Beispiel das erste Oratorium Dein Reich komme. Die zyklischen geistlichen Werke durch das Kirchenjahr sind wichtige Bausteine in den Gattungen Orgelmusik und Evangelienspruch im 20. Jahrhundert. Die frühe Kammermusik und die Opern des Komponisten sollten neu entdeckt werden. Auch die didaktisch wertvolle Musik in den Lehrwerken für Schüler und Studierende hat Bestand.

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Vor dem Hintergrund des sich seit einigen Jahren vollziehenden Formenwandels staatlicher Aufgabenerfüllung von imperativer zu nichtimperativer Steuerung greift die Arbeit den Aspekt der Steuerung durch Organisation im Bereich des Umweltschutzes und zwar in bezug auf Wirtschaftsunternehmen oder Betriebe auf. Um die Bedeutung der Organisation als Instrument des Umweltschutzes herauszustellen und die Anforderungen an die Gestaltung einer umweltschutzsichernden Betriebs- und Unternehmensorganisation aufzuzeigen, werden sowohl die seit längerem existierenden fragmentarischen Vorgaben des Umweltverwaltungsrechts sowie die Vorgaben moderner Sicherheits- und Umweltmanagementsysteme, wie sie die neue Störfallverordnung und die EMAS-Verordnung vorsehen, analysiert. Die Arbeit ist in drei Hauptteile gegliedert, in deren Verlauf zahlreiche Parallelen aber auch Unterschiede der zuvor untersuchten organisationsbezogenen Anforderungen aufgezeigt und daraus schrittweise Anforderungen an die Gestaltung einer umweltschutzsichernden Betriebs- und Unternehmensorganisation entwickelt werden. Der erste einführende Abschnitt legt die Zielsetzung der Arbeit dar, erläutert Begriff und Bedeutung des Untersuchungsgegenstandes und beleuchtet die zum Verständnis der Struktur und wesentlichen Merkmale von Managementsystemen notwendigen betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Hieran fügt sich der zweite Abschnitt, der den Schwerpunkt der Arbeit bildet und der ausführlich die speziellen Anforderungen des Umweltverwaltungsrechts an die Organisation untersucht und sich insbesondere einer detaillierten Auslegung des Regelungsgehalts der EMAS-Verordnung und der Störfallverordnung annimmt. Dabei werden, dem Anspruch der Arbeit als praxisorientiertem Ansatz entsprechend - stets auch die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erörtert.Im Schlussteil werden die zuvor erarbeiteten Untersuchungsergebnisse zusammengeführt und ein organisatorischer Mindeststandard, wie er sich aus den verschiedenen rechtlichen Vorgaben herausdestillieren ließ, formuliert.

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Mit dem Kraftbegriff behandelt die vorliegende Dissertation ein Schlüsselthema der Leibnizschen Philosophie des Individuums. Zwei zentrale und seit jeher weitgehend getrennt geführte Interpretationsdiskurse über Leibniz werden anhand der differenzierten Analyse dieses metaphysischen Kernbegriffs zusammengeführt. Dies ist zum einen der Diskurs über die Leibnizsche Metaphysik und Monadenlehre und zum anderen der über die physikalische Dynamik und die Prinzipien seiner naturwissenschaftlichen Auffassung. Der Begriff der Kraft wird von Leibniz als ein grundlegendes Konstitutivum verwendet, das in den verschiedenen Wirklichkeitsbereichen eine spezifische Auslegung in entsprechende ontologische Charakteristika erfährt. Aus diesem Grund ist dieser Begriff der methodische Ausgangspunkt zur Untersuchung des Leibnizschen Individuums oder der Monade, wo seelische Wirklichkeit, Bewusstsein und Materialität gleichermaßen metaphysisch und ontologisch begründet werden. Das Verhältnis von Körper und Seele bei Leibniz, sein naturwissenschaftlicher Denkansatz und ein spezifischer Begriff von Freiheit erhält von hier aus seinen Sinn. Denn Leibniz versteht die körperhafte Verfasstheit oder die Materialität des Individuums ebenso als dessen essentiellen Bestandteil wie das Seelische in Form von Perzeption und Apperzeption. Die Monade zeichnet sich also sowohl durch eine interne als auch externe Aktivität aus. Dies hat insbesondere die Konsequenz, dass für Leibniz der organische Körper und die mit diesem gegebene Lebendigkeit, einmal geschaffen, so unvergänglich ist wie die mit diesem geschaffene seelische Wirklichkeit. In der Konsequenz führt dies Leibniz darauf, das Universum als eine bis ins Unendliche gehende Verschachtelung von in einem Nexus stehenden organischen Individuen zu interpretieren. Das Universum wird begreifbar als eine unendlich panorganische und panpsychische Welt.

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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bedeutung des § 2 Abs. 1 BetrVG für die Reichweite und die Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 BetrVG.. Ebenso wie im BetrVG 1952 bildet auch im BetrVG 1972 und im BetrVG 2001 der vierte Teil mit den Regelungen über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer das eigentliche Kernstück des Gesetzes. Zentralvorschrift für die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist dabei § 87 BetrVG. Diese Regelung umfasst alle Arbeitsbedingungen, die nicht schon gesetzlich oder tariflich geregelt sind, anderseits aber oft nur einheitlich für alle Arbeitnehmer im Betrieb geregelt werden können. Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der einzelnen Gegenstände in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 13 BetrVG erfüllt sind, hat der Betriebsrat eine umfassende funktionelle Zuständigkeit zur Mitbestimmung in sämtlichen sozialen Angelegenheiten. Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es daher sein, Rechtsnatur, Struktur und Anwendungsbereich des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG zu klären. Hier ist insbesondere zu erörtern, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 BetrVG außerhalb des Katalogs der gesetzlichen Vorschriften aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit herzuleiten sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Herausarbeitung der Korrektur- und Schrankenfunktion des § 2 Abs. 1 BetrVG im Bereich der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

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Ziel der vorliegenden Arbeit war die vergleichende Sequenzierung und nachfolgende Analyse des syntänen chromosomalen Abschnitts auf dem kurzen Arm des humanen Chromosoms 11 in der Region 11p15.3 mit den Genen LMO1, TUB und dem orthologen Genomabschnitt der Maus auf Chromosom 7 F2. Die im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Kartierung dieser beiden chromosomalen Bereiche ermöglichte die Komplettierung einer genomischen Karte auf insgesamt über eine Megabase, die im Kooperationssequenzierprojekt der Universitäts-Kinderklinik und dem Institut für Molekulargenetik in Mainz erstellt wurde. Mit Hilfe von 28 PAC- und Cosmid-Klonen konnten in dieser Arbeit 383 kb an genomischer DNA des Menschen und mit sechs BAC- und PAC-Klonen 412 kb an genomischer DNA der Maus dargestellt werden. Dies ermöglichte erstmals die exakte Festlegung der Reihenfolge der in diesem chromosomalen Abschnitt enthaltenen Gene und die genaue Kartierung von acht STS-Markern des Menschen, bzw. vier STS-Sonden der Maus. Es zeigte sich dabei, dass die chromosomale Orientierung telomer-/centromerwärts des orthologen Bereichs in der Maus im Vergleich zum Menschen in invertierter Ausrichtung vorliegt. Die Sequenzierung von drei humanen Klonen ermöglichte die Bestimmung von 319.119 bp an zusammenhängender genomischer DNA. Dadurch konnte die genaue Lokalisation und Strukturaufklärung der Gene LMO1, ein putatives Tumorsuppressorgen, das mit der Entstehung von Leukämien assoziiert ist, und TUB, ein Transkriptionsmodulator, der in die Fettstoffwechselregulation involviert ist, vorgenommen werden. Für das murine Genom wurden 412.827 bp an neuer DNA-Sequenz durch Sequenzierung von ebenfalls drei Klonen generiert. Der im Vergleich zum Menschen ca. 100 kb größere Genombereich beinhaltete zudem die neuen Gene Stk33 und Eif3. Es handelte sich dabei um zwei Gene, die erst im Rahmen dieser Arbeit entdeckt und charakterisiert wurden. Die parallele Bearbeitung beider Genombereiche ermöglichte eine umfassende komparative Analyse nach kodierenden, funktionellen und strukturgebenden Sequenzabschnitten in beiden Spezies. Es konnten dabei für beide Organismen die Exon-Intron-Strukturen der Gene LMO1/Lmo1 und TUB/Tub geklärt. Zudem konnten vier neue Exons und zwei neue speziesspezifischer Spleißvarianten für TUB/Tub beschrieben werden. Die Identifizierung dieser neuen Spleißvarianten offenbart neue Möglichkeiten für alternative Regulation und Funktion, oder für eine veränderte Proteinstruktur, die weitere Erklärungsansätze für die Entstehung der mit diesen Genen assoziierten Erkrankungen zulässt. In der sequenzierten, größeren Genomsequenz der Maus konnte in den flankierenden, nicht mit der sequenzierten Humansequenz überlappenden Bereich das neue Gen Eif3 in seiner Exon-Intron-Struktur und die beiden letzten Exons 11 und 12 des Gens Stk33 kartiert und charakterisiert werden. Die umfangreiche Sequenzanalyse beider sequenzierter Genombereiche ergab für den Abschnitt des Menschen insgesamt 229 potentielle Exonsequenzen und für den Bereich der Maus 527 mögliche Exonbereiche. Davon konnten beim Menschen explizit 21 Exons und bei der Maus 31 Exons als exprimierte Bereiche identifiziert und experimentell mittels RT-PCR, bzw. durch cDNA-Sequenzierung verifiziert werden. Diese Abschnitte beschrieben nicht nur die Exonbereiche der oben genannten vier Gene, sondern konnten auch neuen nicht weiter definierten EST-Sequenzen zugeordnet werden. Mittels des Interspeziesvergleiches war darüber hinaus auch die Analyse der nichtkodierenden Intergen-Bereiche möglich. So konnten beispielsweise im ersten Intron des LMO1/Lmo1 sieben Sequenzbereiche mit Konservierungen von ca. 90% bestimmt werden. Auch die Charakterisierung von Promotor- und putativ regulatorischen Sequenzabschnitten konnte mit Hilfe unterschiedlicher bioinformatischer Analyse-Tools durchgeführt werden. Die konservierten Sequenzbereiche der DNA zeigen im Durchschnitt eine Homologie von mehr als 65% auf. Auch die Betrachtung der Genomorganisation zeigte Gemeinsamkeiten, die sich meist nur in ihrer graduellen Ausprägung unterschieden. So weist ein knapp 80 kb großer Bereich proximal zum humanen TUB-Gen einen deutlich erhöhten AT-Gehalt auf, der ebenso im murinen Genom nur in verkürzter Version und schwächer ausgeprägt in Erscheinung tritt. Die zusätzliche Vergleichsanalyse mit einer weiteren Spezies, den orthologen Genomabschnitten von Fugu, zeigte, dass es sich bei den untersuchten Genen LMO1 und TUB um sehr konservierte und evolutiv alte Gene handelt, deren genomisches Organisationsmuster sich auch bei den paralogen Genfamilienmitglieder innerhalb derselben Spezies wiederfindet. Insgesamt konnte durch die Kartierung, Sequenzierung und Analyse eine umfassende Datenbasis für die betrachtete Genomregion und die beschriebenen Gene generiert werden, die für zukünftige Untersuchungen und Fragestellungen wertvolle Informationen bereithält.

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Am vertikalen Windkanal der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurden physikalische und chemische Bereifungsexperimente durchgeführt. Dabei lagen die Umgebungstemperaturen bei allen Experimenten zwischen etwa -15 und -5°C und der Flüssigwassergehalt erstreckte sich von 0,9 bis etwa 1,6g/m³, typische Bedingungen für Mischphasenwolken in denen Bereifung stattfindet. Oberflächentemperaturmessungen an wachsenden hängenden Graupelpartikeln zeigten, dass während der Experimente trockene Wachstumsbedingungen herrschten.rnZunächst wurde das Graupelwachstum an in einer laminaren Strömung frei schwebenden Eispartikeln mit Anfangsradien zwischen 290 und 380µm, die mit flüssigen unterkühlten Wolkentröpfchen bereift wurden, studiert. Ziel war es, den Kollektionskern aus der Massenzunahme des bereiften Eispartikels und dem mittleren Flüssigwassergehalt während des Wachstumsexperimentes zu bestimmen. Die ermittelten Werte für die Kollektionskerne der bereiften Eispartikel erstreckten sich von 0,9 bis 2,3cm³/s in Abhängigkeit ihres Kollektorimpulses (Masse * Fallgeschwindigkeit des bereifenden Graupels), der zwischen 0,04 und 0,10gcm/s lag. Bei den Experimenten zeigte sich, dass die hier gemessenen Kollektionskerne höher waren im Vergleich mit Kollektionskernen flüssiger Tropfen untereinander. Aus den aktuellen Ergebnissen dieser Arbeit und der vorhandenen Literaturwerte wurde ein empirischer Faktor entwickelt, der von dem Wolkentröpfchenradius abhängig ist und diesen Unterschied beschreibt. Für die untersuchten Größenbereiche von Kollektorpartikel und flüssigen Tröpfchen können die korrigierten Kollektionskernwerte in Wolkenmodelle für die entsprechenden Größen eingebunden werden.rnBei den chemischen Experimenten zu dieser Arbeit wurde die Spurenstoffaufnahme verschiedener atmosphärischer Spurengase (HNO3, HCl, H2O2, NH3 und SO2) während der Bereifung untersucht. Diese Experimente mussten aus technischen Gründen mit hängenden Eispartikeln, dendritischen Eiskristallen und Schneeflocken, bereift mit flüssigen Wolkenlösungströpfchen, durchgeführt werden.rnDie Konzentrationen der Lösung, aus der die Wolkentröpfchen mit Hilfe von Zweistoffdüsen erzeugt wurden, lagen zwischen 1 und 120mg/l. Für die Experimente mit Ammoniak und Schwefeldioxid wurden Konzentrationen zwischen 1 und 22mg/l verwendet. Das Schmelzwasser der bereiften hängenden Graupel und Schneeflocken wurden ionenchromatographisch analysiert und zusammen mit der bekannten Konzentration der bereifenden Wolkentröpfchen konnte der Retentionskoeffizient für jeden Spurenstoff bestimmt werden. Er gibt die Menge an Spurenstoff an, die bei der Phasenumwandlung von flüssig zu fest in die Eisphase übergeht. Salpetersäure und Salzsäure waren nahezu vollständig retiniert (Mittelwerte der gesamten Experimente entsprechend 99±8% und 100±9%). Für Wasserstoffperoxid wurde ein mittlerer Retentionskoeffizient von 65±17% bestimmt. rnDer mittlere Retentionskoeffizient von Ammoniak ergab sich unabhängig vom Flüssigwassergehalt zu 92±21%, während sich für Schwefeldioxid 53±10% für niedrige und 29±7% für hohe Flüssigphasenkonzentrationen ergaben. Bei einigen der untersuchten Spurenstoffe wurde eine Temperaturabhängigkeit beobachtet und wenn möglich durch Parametrisierungen beschrieben.rn

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AbstractDie wissenschaftsgeschichtliche Analyse einbandhistorischer Forschungsliteratur bietet einen kritischen Überblick zum Thema Buchschließen und Buchbeschläge, wie sie am abendländischen, als Holzdeckelband gearbeiteten Gebrauchseinband bis gegen Ende des 16. Jh. verwendet wurden. Die etwa 120 Jahre alte Forschungsliteratur wird auf Grund des spezifischen Erkenntnisinteresses der Autoren und ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Standortgebundenheit systematisiert, so daß deutlich gemacht werden kann, welche Berufsgruppen und damit verbundene Fragestellungen die Erforschung des Themas Schließe und Beschlag im besonderen und die Einbandforschung im allgemeinen dominierten. Für eine zukünftige selbständige praxisorientierte sowie handwerks- und buchgeschichtliche Betrachtung des Themenkomplexes Buchschließe und -beschlag im Rahmen einbandwissenschaftlicher Forschung werden Aufgaben, Ziele und Methoden dargelegt. Ziel ist es, in einem interdisziplinären und internationalen Gemeinschaftswerk den Themenkomplex zu untersuchen und dessen Ergebnisse als Beitrag für die Lokalisierung und Datierung von Einbänden zu prüfen. Es werden fünf Methoden vorgestellt, ihre Grenzen diskutiert und die Notwendigkeit ihrer allseitigen Verknüpfung nahegelegt. Der Frage nach den Herstellern von Buchschließen und -beschlägen wird auf Grund neuer Quellenfunde und Analyse von Ständebüchern, Enzyklopädien, Sach- und Realwörterbüchern sowie Buchbinderfachbüchern am Beispiel des städtischen Raumes Nürnberg nachgegangen. Für dieses Zentrum eines hochdifferenzierten metallverarbeitenden Gewerbes und regen Buchbinder-handwerks im 15. und 16. Jh. kann wahrscheinlich gemacht werden, daß sich spätestens um die Mitte des 16. Jh. das sog. Klausurmachen als eine Spezialarbeit von den Tätigkeiten der Gürtler gelöst hatte und von einzelnen sog. Klausurmachern ausgeführt wurde; doch waren diese in keinem eigenen, der strengen städtischen Kontrolle unterstellten Handwerk organisiert. Noch vor Ablauf des 17. Jh. war die Handwerkstätigkeit des Klausurmachens dem sog. geschenkten Handwerk der Gürtler offiziell zugehörig. Als Quintessenz der Arbeit wird eine These zur Entwicklung der Buchschlie-ße am Gebrauchseinband des Mittelalters vorgestellt, die Ausgangspunkt für eine zukünftige Forschung sein kann.

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Die Wirkungsgeschichte der Philosophie Nicolai Hartmanns zeigt, daß seine Ontologie sich als unfruchtbar erwiesen hat. Diese Geschichte zeigt aber auch, daß man seine Kategorialanalyse, die er auf diese Ontologie gründet, trotzdem nicht entbehren konnte. Hermann Weins Auseinandersetzung mit Hartmann ist in dieser Hinschit deshalb wichtig, weil er dabei versucht, die Kategorialanalyse neu zu begründen. Wein bestreit, daß Kategorialanalyse überhaupt auf Ontologie gegründet werden kann. Aus der Kritik der Hartmannschen Ontologie geht er dann unmittelbar zu einer philosophischen Kosmologie über, auf die er die Kategorialanalyse gründet. Im ersten Teil der Arbeit wird versucht, Weins Auseinandersetzung mit seinem Lehrer als eine immanent-fundamentale Kritik darzustellen. Da diese Kritik in Weins Werk nicht explizit zum Ausdruck kommt, wird der Versuch unternommen, diese als eine solche, die von der Überprüfung eines immanenten Kriteriums ausgehend eine fundamentale Annahme problematisiert, selbstständig zu rekonstruieren. Als ein solches Kriterium wird das sog. 'Genesiskriterium' behandelt, dessen Überprüfung zur Problematisierung und schließlich zur Zrückweisung von Hartmanns Homogenitätsthese führt, welche besagt, daß Seinszusammenhang homogen ist. Die Rekonstruktion im ersten Teil ermöglicht, Weins philosophische Kosmologie im zweiten Teil als das darzustellen, die zwar der Hartmannschen Ontologie kontrovers ist, die jedoch dasselbe intendiert wie diese: die Grundlegung einer materialen Philosophie. Diese Grundlegung versucht Wein dadurch, daß er das Verhältnis zwischen Seins- und Erkenntniskategorien weder erkenntnistheoretisch, noch ontologisch, sondern kosmologisch untersucht. Das Ergebnis ist, daß zwischen ihnen keine Identität, sondern Affinität besteht, was die Bedeutung der Gültigkeitsfrage relativiert und einer materialen Philosophie neue Wege öffnet. Im dritten Teil wird Weins Anthropologie als Beispiel für eine nunmehr wieder mögliche materiale Pholosophie dargestellt. Hervorgehoben wird ihr Verhältnis zur Kosmologie, das in dem Sinne eine Ergänzung ist, daß Kosmologie als die Lehre von Urordnung der Welt von Ordnungen in der Welt abstrahieren, d.h. immer abstrakt bleiben muß, wogegen Anthropologie eine Lehre vom menschlichen In-der-Welt-Sein, d.h. eine Lehre von Concreta ist.

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Thema der vorliegenden Untersuchung ist die erkenntnistheoretische Funktion des Ästhetischen für das philosophische System Arthur Schopenhauers. Der epistemologischen Kohärenz des Gesamtsystems wird dabei größere Bedeutung zugemessen als den in der Sache begründeten Diskrepanzen und systemimmanenten Brüchen.Als zentrale Problematik ergibt sich die des Überganges zwischen zwei Erkenntnisarten, die beschrieben werden können als schematische Welterkenntnis in Ursache-Wirkungs-verhältnissen einerseits und „grundloses' Wissen um die Bedeutung der Welt andererseits. Im Fortgang der Untersuchung rückt die Möglichkeit des Zusammenwirkens der Erkenntnis-vermögen selbst im Bewusstsein – und damit die Frage nach dessen Struktur – in den Mittelpunkt. Das führt letztlich zu philosophischen Grundfragen: Kann ein Übergang vom Stoff ins Bewusstsein gedacht werden? Wie geschieht er? Schopenhauers Konzeption der Idee und der ästhetischen Kontemplation können Antworten geben: Sie dokumentieren die Durchlässigkeit der Erkenntnisvermögen als Spezifikum des „menschlichen Intellekts', und erweisen sich – so die Hauptthese der Arbeit – als Wesenserkenntnis im Erleben von Wollen und Erkennen als ungeschiedenem Ganzen.Diese Interpretation von Schopenhauers Ideenlehre will die erkenntnistheoretische Relevanz des philosophischen Entwurfs eines menschlichen Selbst- und Weltverständnisses als Wille und Vorstellung aufzeigen, das ein wesensadäquates ist, weil es vom lebeendigen „Gegenstand' ausgeht: An ihm allein ist das in Erscheinung getretene/tretende Wesen fassbar, an empfindungslosen anorganischen wie auch an erkenntnisfähigen organischen Körpern, die dennoch mehr sind als bloße Materie. Im Immateriellen sind sie identisch, und davon gibt es ein Bewusstsein: die Idee des Menschen.

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Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsverfahren die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen übertragen hat. Nach § 55 Abs. 2 InsO haben Verbindlichkeiten, die der vorläufige Insolvenzverwalter begründet hat, im eröffneten Verfahren den Rang von Masseverbindlichkeiten. Gleiches gilt im Fall der Inanspruchnahme von Gegenleistungen aus bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen. Für die von ihm dergestalt begründeten Masseverbindlichkeiten haftet der vorläufige Insolvenzverwalter im Fall eines späteren Forderungsausfalls gegenüber den Gläubigern persönlich, sofern er nicht den Entlastungsbeweis führen kann, dass bei Eingehung der Verbindlichkeit der spätere Ausfall nicht absehbar war (§§ 21, 61 InsO). Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit ist die Herausarbeitung der Haftungsvoraussetzungen des § 61 InsO, der an ein pflichtwidriges Verhalten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters anknüpft. Der vorläufige Verwalter hat, um einer Haftung nach §§ 21, 61 InsO zu entgehen, vor Eingehung neuer Masseverbindlichkeiten die zukünftige Massedeckung zu prüfen. Hierbei müssen die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben im Wege einer Finanzplanung erfasst und bewertet werden. Die Herausarbeitung dieser in Literatur und Praxis bislang stiefmütterlich behandelten Problematik ist Kernthema der Dissertation.

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Plakate begleiten den Film auch in Deutschland schon seit seinen Anfängen 1895/96. Filmplakate sollen Filminhalte in einem grafischen Kürzel zusammenfassen. Aufraggeber ist zumeist der Filmverleih bzw. die Filmgesellschaft, seltener einzelne Kinos. Filmplakate sind im wesentlichen bildlich-figürlich bestimmt, viele illustrieren auf naive Art eine Szene des Films, verbunden mit der Darstellung der Schauspieler. Die Grafiker können sich oft lediglich anhand von Inhaltsangaben und Fotos einen Eindruck von der zu bewerbenden Sache verschaffen. Zunächst werben sie für Programme, weniger für einzelne Filme. Das ändert sich mit der zunehmenden Länge der Produktionen. Neben zahlreichen anonymen Zeichnern werden schon bald auch namhafte Plakatkünstler mit Filmplakaten beschäftigt, wie Klinger, Deutsch, Kainer, Hohlwein, Erdt, die jeweils verschiedene Plakatauffassungen vertreten. Plakate für Asta Nielsen oder Henny Porten dokumentieren frühe Stardarstellungen, diejenigen für frühe Detektivfilme stehen für ein Genre. Mit dem Namen Fenneker steht das expressionistische Filmplakat um 1920 in Verbindung. Grafiker wie Matejko; Leonard, oder Kupfer-Sachs arbeiten eher naturalistisch. Konstruktivistische Plakate entwirf Tschichold. 1927 für den Münchener „Phoebus-Palast“. Zwischen 1930 und 1945 ist der Plakatstil des Ufa-Werbedienstes maßgebend. Abweichend davon kann Pewas Fotomontageplakate gestalten.. Sehr früh beginnt die Zensur sich der Filmplakate anzunehmen. Zunächst in unterschiedlichen Rechtstiteln enthalten, wird die Plakatzensur 1920 im „Reichslichtspielgesetz“ verankert.

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In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Verträge per Internet geschlossen. Vor der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stand der moderne elektronische Vertragsabschluss im Internet jedoch einer Normsituation des BGB gegenüber, die im Grunde ohne Rücksicht auf heutige Kommunikations- und Automationsmöglichkeiten entstanden ist. Am 1. August 2001 ist das „Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wird Art. 9 der E-Commerce-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt. Durch das Formvorschriften-Anpassungsgesetz wurden die neuen Begriffe „Elektronische Form“ und „Textform“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Außerdem trat am 1. Januar 2002 das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts“ in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde § 312e mit dem neuen Begriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Trotz der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stellt sich die Frage, ob die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches geeignet sind, die sich aus dem elektronischen Vertragsabschluss im Internet ergebenden Rechtsprobleme zu erfassen und zufriedenstellend zu lösen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch also den Entwicklungen des modernen elektronischen Rechtsgeschäftsverkehrs angepasst und damit anwendbar für den elektronischen Vertragsabschluss im Internet ist. Der Beantwortung dieser Frage widmet sich die vorlegte Untersuchung.