5 resultados para Judgments (Theology)
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Resumo:
The inter-American human rights system has been conceived following the example of the European system under the European Convention on Human Rights (ECHR) before it was modified by Protocol No 11. However, two important differences exist. First, the authority of the European Court of Human Rights (ECtHR) to order reparation has been strictly limited by the principle of subsidiarity. Thus, the ECtHR's main function is to determine whether the ECHR has been violated. Beyond the declaratory effect of its judgments, according to Article 41 ECHR, it may only "afford just satisfaction to the injured party". The powers of the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) were conceived in a much broader fashion in Article 63 of the American Convention on Human Rights (ACHR), giving the Court the authority to order a variety of individual and general measures aimed at obtaining restitutio in integrum. The first main part of this thesis shows how both Courts have developed their reparation practice and examines the advantages and disadvantages of each approach. Secondly, the ECtHR's rather limited reparation powers have, interestingly, been combined with an elaborate implementation system that includes several of the Council of Europe's organs, principally the Committee of Ministers. In the Inter-American System, no dedicated mechanism was implemented to oversee compliance with the IACtHR's judgments. The ACHR limits itself to inviting the Court to point out in its annual reports the cases that have not been complied with and to propose measures to be adopted by the General Assembly of the Organization of American States. The General Assembly, however, hardly ever took action. The IACtHR has therefore filled this gap by developing a proper procedure to oversee compliance with its judgments. Both the European and the American solutions to ensure compliance are presented and compared in the second main part of this thesis. Finally, based on the results of both main parts, a comparative analysis of the reparation practice and the execution results in both human rights systems is being provided, aimed at developing proposals for the improvement of the functioning of either human rights protection system.
Resumo:
Die großen christlichen Kirchen in Deutschland befinden sich in einem strukturellen Umbruch, der sich zunehmend auf die Pastoral der örtlichen Pfarreien und Kirchengemeinden auswirkt. Durch die Einführung von Verfahren aus dem New Public Management erhoffen sich Kirchenleitungen beider Konfessionen eine innerkirchliche Personalentwicklung, die vor allem das hauptberufliche Seelsorgepersonal neu motivieren soll. Insbesondere in der katholischen Kirche soll so - in Verbindung mit einem möglichst missionarisch wirksamen Neuaufbruch - die Transformation der ehemals volkskirchlich geprägten Pfarrgemeinden in eine sich neu abzeichnende Sozialgestalt von Kirche als Netzwerk größerer pastoraler Einheiten unterstützt werden. Die vorliegende Arbeit untersucht an der interdisziplinären Schnittstelle von Organisationforschung und praktischer Theologie, inwieweit die Einführung von Zielvereinbarungsgesprächen (ZVG) führungsverantwortliche Priester in der Wahrnehmung ihrer Leitungsaufgabe stärkt. Über 300 leitende Priester aus den Erzbistümern Freiburg und Paderborn hatten an der empirischen Studie mit zwei Messzeitpunkten teilgenommen. 73 Priester waren an beiden Messzeitpunkten A (2007) und B (2008) beteiligt. Unmittelbar nach dem Zeitpunkt A besuchten die befragten Priester der Erzdiözese Freiburg eine ZVG-Einführungsschulung, der sich eine einjährige Gesprächspraxis anschloss. Die in der Erzdiözese Paderborn befragten Priester bildeten die Vergleichsgruppe (ohne entsprechendes Treatment).rn rnWesentliches Ergebnis der Studie sind empirische Hinweise auf signifikante Zusammenhänge zwischen dem priesterlichem Leitungsselbstverständnis, der ZVG-Umsetzung und der Einschätzung der eigenen Führungsqualität.rnrnIn den Selbsteinschätzungen der leitenden Priester (z.B. im Hinblick auf Leitungszufriedenheit, Bedeutung bzw. Gelingen von einzelnen Leitungs- und Gesprächsaspekten, etc.) zeigten sich zum Zeitpunkt A im Vergleich zwischen beiden Diözesen nur geringe Unterschiede. Dies gilt auch für die in A erfolgte Auswertung offener Fragen zum priesterlichen Selbstverständnis, welches als leitungs-amtliche Handlungs- und Objektorientierung in beiden Diözesen am wenigsten stark ausgeprägt war.Zum Zeitpunkt B verdeutlichte die Untersuchung des Tätigkeitsfelds Gemeindeleitung, dass dessen Bedeutung in Freiburg größer war als in Paderborn. Der hierfür erbrachte Kraft- bzw. Zeitaufwand war in Freiburg jedoch niedriger als in Paderborn, was als eine Frucht der verbindlichen ZVG-Einführung in Freiburg interpretiert werden kann. Deutlich wird auch, dass Priester, die der ZVG-Einführung eine hohe Bedeutung beimessen, mit ihren Mitarbeitern viele Gespräche planen. Weil Folgegespräche zum Zeitpunkt B im gleichen Umfang wie schon zum Zeitpunkt A geplant wurden, müssen die konkreten Gesprächserfahrungen in der A-Phase hinreichend positiv gewesen sein. Die Umsetzung zum Zeitpunkt B war jedoch nicht in dem zum Zeitpunkt A geplanten Maß erfolgt, was sich mit Prioritätsverschiebungen erklären lässt. Interessanterweise korreliert die Anzahl der geführten Zielvereinbarungsgespräche mit dem Dienst- und Lebensalter der Priester. Erfahrene Priester, die sich auf eine Mitarbeiterführung durch Zielvereinbarung einlassen, machen demnach gute Erfahrungen mit diesem Personalentwicklungsinstrument. rnrnInsgesamt können die Ergebnisse der Studie zu einer weiteren Kultivierung der Zielvereinbarungsgespräche im kirchlichen Dienst ermutigen. Bistümern, die noch keine Zielvereinbarungsgespräche eingeführt haben, kann eine Implementierung angeraten werden. rn