3 resultados para Jay Sah
em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha
Resumo:
Symbiotische Mikroorganismen aus dem Termitendarm Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Hauptaufgabe der Darmflora der niederen Termite im Abbau von Holz liegt. Im Laufe der Millionen Jahre alten Entwicklung der Termiten hat sich in ihrem Darm ein Ökosystem aufgebaut, das aus Protozoen, Archaeen, Bakterien und Hefen besteht. Ziel der vorliegenden Arbeit war die teilweise Erforschung der symbiotischen Zusammenhänge in diesem ökologischen System. Es wurden dabei zwei Gebiete genauer untersucht: Cellulolytische Bakterien im Darm von niederen Termiten Die bisher vorherrschende Meinung sah in den Protozoen die Hauptkomponenten des Celluloseabbaus in Termiten. In dieser Arbeit gelang es 164 cellulolytische Bakterienstämme aus sieben niederen Termitenarten zu isolieren und zu identifizieren. Diese Vielzahl cellulolytischer Bakterienarten könnte ein Indiz dafür sein, dass Bakterien beim Holzabbau von Termiten eine effizientere Rolle spielen als angenommen. Oberflächenbakterien von Mixotricha paradoxa, einem Flagellaten aus dem Darm der niederen Termite Mastotermes darwiniensisMixotricha paradoxa ist ein Beispiel der seltenen Form einer Bewegungssymbiose zwischen Protozoen und Bakterien. Der Flagellat wird von Spirochäten, die auf seiner Oberfläche befestigt sind, vorangetrieben. Zusätzlich leben noch stäbchenförmige Bakterien auf der Hülle. Drei Spirochätenarten und das stäbchenförmige Bakterium konnten identifiziert und lokalisiert werden. Es wird angenommen, dass alle drei Spirochätenarten Mitglieder der Bewegungssymbiose sind.
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Der Vergleich der deutschen und der schweizerischen Rundfunkordnung unter dem Aspekt des Dualismus 1.Einleitung: Bedeutung und Grundlagen des „Dualismus“ 2.Das „duale System“ in der deutschen Rundfunkordnung 2.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 2.3 Das „duale System“ im europäischen Raum – europarechtliche Einflüsse und Vorgaben 3. Das „duale System“ in der schweizerischen Rundfunkordnung 3.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 3.3 Vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Ausprägungen des „dualen Systems“ im Rahmen der Revision des RTVG 4. Vergleichende Betrachtung der „dualen Systeme“ 4.1 Historische und gesetzliche Rahmenbedingungen 4.2 Die spezifischen Besonderheiten des schweizerischen Rundfunkmarktes 4.3 Die einzelnen Elemente der Rundfunkordnung 5. Endergebnis Duale Systeme im Bereich des Rundfunkrechtes bedeuten Koexistenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegte Rundfunkordnung ist im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Das aufgrund dieser Vorgaben gewachsene duale System besteht aus einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Position durch die vorrangige Finanzierung aus Gebühren privilegiert wird. Im Gegenzug wird ihm die zentrale Aufgabe zur Sicherung der Grundversorgung zugewiesen. Daneben bestehen die privaten Rundfunkveranstalter, die sich aus Werbeeinnahmen und Nutzungsentgelten finanzieren und insoweit dem Wettbewerb im Markt in höherem Maße ausgeliefert sind. Im europäischen Bereich fällt der Schutz von Pluralismus und Meinungsvielfalt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Medienlandschaften der Mitgliedstaaten sind durch vielfältige Eigenheiten und Traditionen geprägt, die gerade erhalten bleiben sollen. Die Ausgestaltung des dualen Systems im europäischen Rahmen wirft mithin Bedenken allein im Hinblick auf die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Veranstalter aus öffentlichen Ressourcen und die darauf basierende Wettbewerbsverzerrung auf. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz von 1991 wurde in der Schweiz ein duales Rundfunksystem eingeführt. Das Treuhandmodell wurde ergänzt durch das Marktmodell. Allerdings galt das duale System für Rundfunk und Fernsehen in der Schweiz nur in der abgeschwächten Form eines staatlich geordneten Wettbewerbs. Es bestand ein Drei-Ebenen-Modell, das eine direkte Konkurrenz zwischen der nationalen Dachorganisation SRG (Schweizerische Rundfunkgesellschaft) und privaten Unternehmen weitestgehend vermied. Die Hauptverpflichtung des Service public oblag der SRG, die auch die Gebühren erhielt. Daneben wurden allerdings alle Veranstalter zu Service-public-Leistungen verpflichtet. Im Gegenzug dazu sah der Gesetzgeber in marktschwachen Regionen ein Gebührensplitting vor. Mit dem neuen RTVG soll dem Service Public eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert werden. Anstelle einer scharfen Trennung zwischen gebühren- und werbefinanzierten Anbietern mit entsprechend unterschiedlichen Funktionen im Mediensystem sollen allerdings die elektronischen Medien in der Schweiz großflächig subventioniert und vermehrt mit Leistungsaufträgen gesteuert werden. Gerade auf lokaler Ebene wird eine Ausweitung des Gebührensplittings vorgesehen. Nicht nur einer, sondern eine Vielzahl von Veranstaltern soll künftig mit der Grundversorgung beauftragt werden. Insbesondere der Service public régional soll von privaten Anbietern und der SRG erbracht werden. Eine Inpflichtnahme sämtlicher privater Rundfunkveranstalter wird indes nicht vorgesehen. Anhand dieser Masterarbeit sollen weiterhin die Unterschiede herausgearbeitet werden, die einzelne nationale Rundfunksysteme aufweisen können und damit auch die rundfunkpolitischen Modelle trotz des gleich bleibenden Grundgedankens, hier des Dualismus. Die Modelle sind stets in ihrem spezifischen politischen und kulturellen Kontext zu sehen, woraus sie historisch gewachsen sind. Durch den Vergleich sollen auf der einen Seite die Probleme der Rundfunkmodelle dargelegt werden, die diesen unabhängig von ihrer Ausgestaltung in mehr oder minder ausgeprägter Form generell innewohnen (Definition der Grundversorgung - des Service public/ Ressourcenknappheit/ Krisen des dualen Systems). Andererseits sollen die spezifischen Probleme der Schweiz aufgrund ihrer mehrsprachigen, kleinstaatlichen Struktur verdeutlicht werden (Hoher Marktanteil an ausländischen, überwiegend deutschsprachigen Programmen an der Fernsehnutzung; Mehrsprachigkeit; Kleinräumigkeit von Zuschauer- und Zuhörermärkten sowie der Werbemärkte).
Resumo:
Zerebrale Erkrankungen, wie Schädelhirntrauma (SHT) und Subarachnoidalblutung (SAB) sind mit einer hohen Morbidität und Mortalität vergesellschaftet und stellen eine ernsthafte medizinische und ökonomische Herausforderung dar. Grundlage für die Entwicklung neuer effektiver Therapieansätze ist das Verständnis der pathophysiologischen Mechanismen dieser Krankheiten. Das Entstehen eines vasogenen Hirnödems ist eine schwere Komplikation nach SHT und SAB und beruht u.a. auf einem Öffnen der Bluthirnschranke (BHS). Ein möglicher zu Grunde liegender Mechanismus könnte die Aktivierung der Myosin-leichte-Kette-Kinase (MLCK) sein, was man therapeutisch unterbinden könnte.rnIn der vorliegenden Studie wurde in zwei unterschiedlichen experimentellen, zerebralen Schadensmodellen der Einfluss des kontraktilen Apparates auf die BHS Störung untersucht. In dem Schadensmodell des SHT sind die Hauptergebnisse: 1.) die Myosin-leichte-Kette-Kinase (MLCK) wird durch das induzierte Schädelhirntrauma hochreguliert. 2.) eine pharmakologische MLCK Inhibition stabilisiert die BHS, senkt den ICP und das Hirnödem nach experimentellen SHT. 3.) die MLCK Inhibition führte nicht zu einer Verbesserung des Hirnschadens, der neurologischen Funktion oder der zerebralen Inflammation 24 Stunden nach SHT, obwohl angenommen wird, dass die Entstehung eines Hirnödems den sekundären Hirnschaden vergrößert. In einer weitern Studie wurde untersucht, durch welchen Signalweg dieser zugrunde liegende Mechanismus aktiviert wird. In einem in-vitro BHS Model konnte gezeigt werden, dass C-reaktives Protein (CRP) über die Bindung an Fcγ-Rezeptoren den kontraktilen Apparat aktiviert und somit zu einem Öffnen der BHS führt. Obwohl der CRP Plasmaspiegel nach experimentellen SHT ansteigt, kommt es nicht zu einer Verringerungrndes Hirnwassergehaltes in FcγR-/- Mäusen. Die Entstehung des vasogenen Hirnödems wird im murinen CCI Model somit nicht über den Fcγ-Rezeptor vermittelt. Die in-vitro gezeigte Fcγ vermittelte Öffnung der BHS konnte in-vivo in dieser Studie nicht reproduziert werden. Mit der vorliegenden Studie kann nicht ausgeschlossen werden, dass CRP über einen Fcγ unabhängigen Mechanismus eine Öffnung der BHS vermittelt. Jedoch deuten die Daten daraufhin, das CRP im murinen CCI Model eine untergeordnete Rolle spielt. Die FcγR-/- Mäuse zeigten allerdings ein deutlich reduziertes Kontusionsvolumen und eine reduzierte Mikroglia Aktivierung, was darauf hindeutet, dass FcγR eine wesentliche Rolle bei der zerebralen Inflammation spielen.rnIn dem Schadensmodell der experimentellen SAB konnte gezeigt werden, dass die Inhibition der MLCK die Folgen einer SAB mindert. Sie führt zu einer Senkung des Hirnödems, des intrakraniellen Drucks und Verbesserung der neurologischen Erholung nach experimenteller SAB. Die Ergebnisse unterstützen die Hypothese, dass die MLCK einer der Endpunkteffektor für verschiedene Mechanismen ist, welche die endotheliale Permeabilität sowohl nach SHT als auch nach SAB erhöhen.rnZusammenfassend lässt sich feststellen, dass in beiden zerebralen experimentellen Insulten die MLCK eine wichtige Rolle beim BHS Versagen spielt. Die Daten tragen dazu bei, den zugrundeliegenden Mechanismus der BHS Öffnung, der durch eine Aktivierung der MLCK hervorgerufen werden könnte, besser zu verstehen. Dies könnte zu Entwicklung neuer Medikamente für eine Therapie des zerebralen Hirnödems führen.