7 resultados para Internet der Dinge

em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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Unter Präsident Álvaro Uribe Vélez und dem Einfluss neuer Strömungen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung änderte sich nach Abbruch der Friedensgespräche zwischen kolumbianischer Regierung und linksgerichteter Guerillaorganisation FARC-EP im Jahr 2002 zunehmend die Perzeption des seit Jahrzehnten andauernden internen Konflikts. Dieser Wandel zeichnete sich vor allem durch eine Klassifizierung der noch aktiven Guerillaorganisationen als vorrangig kriminelle Akteure aus. Doch inwieweit wird diese neue Sicht der Dinge der kolumbianischen Realität gerecht?rnrnIm Zentrum dieser Arbeit steht der Versuch die illegale kolumbianische Guerillaorganisation FARC-EP für den Zeitraum zwischen 2002 und 2009 zu klassifizieren. Als empirische Grundlage der Analyse dienen dabei heterogene Dokumente der FARC-EP sowie Interviews mit Kommandanten und ehemaligen Mitliedern der Organisation.rn

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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Bewertungs-portale im Internet. Zentrale Themen der Arbeit sind dabei die Zulässigkeit der Veröffentlichung der von den Nutzern abgegebenen Bewertungen vor dem Hintergrund möglicherweise entgegenstehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Des weiteren wird der Rechtsschutz der Betroffenen erörtert und in diesem Zusammenhang die haftungsrechtlichen Risiken der Forenbetreiber untersucht. Gegenstand der Arbeit sind dabei sowohl Online-Marktplätze wie eBay, auf denen sowohl der Bewertende als auch der Bewertete registriert und mit dem Bewertungsverfahren grundsätz-lich einverstanden sind (geschlossene Portale), als auch Portale, auf denen – oftmals unter einem Pseudonym und ohne vorherige Anmeldung – eine freie Bewertungsabgabe, zu Pro-dukteigenschaften, Dienstleistungen bis hinzu Persönlichkeitsmerkmalen des Bewerteten möglich ist (offene Portale). Einleitung und Erster Teil Nach einer Einleitung und Einführung in die Problematik werden im ersten Teil die verschie-denen Arten der Bewertungsportale kurz vorgestellt. Die Arbeit unterscheidet dabei zwischen so genannten geschlossenen Portalen (transaktionsbegleitende Portale wie eBay oder Ama-zon) auf der einen Seite und offenen Portalen (Produktbewertungsportale, Hotelbewertungs-portale und Dienstleistungsbewertungsportale) auf der anderen Seite. Zweiter Teil Im zweiten Teil geht die Arbeit der Frage nach, ob die Veröffentlichung der durch die Nutzer abgegebenen Bewertungen auf den offenen Portalen überhaupt erlaubt ist oder ob hier mögli-cherweise das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und hier insbesondere das Recht auf in-formationelle Selbstbestimmung in Form der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die freie Bewertungsabgabe unzulässig werden lässt. Untersucht werden in diesem Zusammenhang im einzelnen Löschungs- bzw. Beseitigungsan-sprüche der Betroffenen aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 1004 i. V. m. 823 Abs. 1 BGB (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Die Arbeit kommt in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu dem Schluss, dass die Bewertungen personenbezogene Daten darstellen, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterlie-gen und eine Veröffentlichung der Bewertungen nach dem im deutschen Recht geltenden da-tenschutzrechtlichen Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Vor dem Hintergrund dieser den tatsächlichen Gegebenheiten und Interessenlagen im Internet nicht mehr gerecht werdenden Gesetzeslage diskutiert der Autor sodann die Frage, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Fällen eine Einschränkung durch die grund-gesetzlich garantierten Informationsfreiheiten erfahren müssen. Nach einer ausführlichen Diskussion der Rechtslage, in der auf die Besonderheiten der ein-zelnen Portale eingegangen wird, kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Frage der Zuläs-sigkeit der Veröffentlichung der Bewertungen von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängt. Als Grundsatz kann jedoch gelten: Ist die bewertete Tätigkeit oder Person in Bezug auf die bewertete Eigenschaft ohnehin einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, erscheint eine Veröffentlichung der Daten nicht bedenklich. Dagegen wird man einen Löschungs- bzw. Be-seitigungsanspruch bejahen müssen für die Bewertungen, die Tätigkeiten oder Eigenschaften des Bewerteten, die in keinem Zusammenhang mit ihm als öffentlicher Person stehen, betref-fen. Anschließend geht die Arbeit auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der sich hier-aus ergebenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen gemäß der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB ein, verneint jedoch wegen dem Vorrang der spezialgesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz letztlich eine Anwendbarkeit der Anspruchsgrundlagen. Schließlich wird in diesem Teil noch kurz auf die Zulässigkeit der Bewertung juristischer Per-sonen eingegangen, die im Grundsatz bejaht wird. Dritter Teil Sofern der zweite Teil der Arbeit zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung der Be-wertungen zulässig ist, stellt sich im dritten Teil die Frage, welche Möglichkeiten das Recht dem Bewerteten bietet, gegen negative Bewertungen vorzugehen. Untersucht werden, dabei datenschutzrechtliche, deliktsrechtliche, vertragliche und wettbe-werbsrechtliche Ansprüche. Ein Schwerpunkt dieses Teils liegt in der Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu der Frage wann eine Bewertung eine Tatsachenbehauptung bzw. ein Werturteil darstellt und den sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Konsequenzen für den Unterlassungsanspruch des Betroffenen. Diejenigen Bewertungen, die eine Meinungsäußerung darstellen, unterstehen dem starken Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Grenze der Zulässigkeit sind hier im wesentlichen nur die Schmähkritik und Beleidigung. An Tatsachenbehautpungen dagegen sind schärfere Maßstäbe anzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, ob vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten (Bewertenden, Bewertete und Portalbetreiber) die Meinungsäußerungsfreiheit einschränkt, was jedenfalls für die geschlossenen Portale bejaht wird. Vierter Teil Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den „Zu-gut-Bewertungen“. Es geht dabei um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Falle verdeckter Eigenbewertungen. Solche Eigenbewertungen, die unter dem Deckmantel der Pseudonymität als Werbemittel zur Imageverbesserung in entsprechenden Bewertungsportale verbreitet werden ohne den wahren Autor erkennen zu lassen, sind in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich unzulässig. Fünfter Teil Im letzten Teil der Arbeit wird schließlich der Frage nach der Verantwortlichkeit der Portal-betreiber für rechtswidrige Bewertungen nachgegangen. Zunächst wird die Feststellung getroffen, dass es sich bei den von den Nutzern abgegebenen Bewertungen um fremde Inhalte handelt und somit die Haftungsprivilegierungen der § 11 Abs. 1 TDG, § 9 Abs. 1 MDStV eingreifen, wonach die Forenbetreiber für die rechtswidrigen Bewertungen jedenfalls so lange nicht verantwortlich sind, solange sie hiervon keine Kenntnis haben. Da von dieser Haftungsprivilegierung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Störerhaftung nicht umfasst ist, wird die Reichweite die Forenbetreiber aus der Störerhaftung treffenden Überwachungspflichten diskutiert. Die Arbeit kommt hier zu dem Ergebnis, dass in den Fällen, in denen dem Adressaten der Bewertung die Identität des Verfassers bekannt ist, sich die Verpflichtungen der Forenbetrei-ber auf die Beseitigung bzw. Sperrung der rechtswidrigen Bewertung beschränken. Sofern die Identität des Bewertenden unbekannt ist, haften die Forenbetreiber als Mitstörer und dem Be-troffenen stehen Unterlassungsansprüche auch gegen die Forenbetreiber zu.

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In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Verträge per Internet geschlossen. Vor der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stand der moderne elektronische Vertragsabschluss im Internet jedoch einer Normsituation des BGB gegenüber, die im Grunde ohne Rücksicht auf heutige Kommunikations- und Automationsmöglichkeiten entstanden ist. Am 1. August 2001 ist das „Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wird Art. 9 der E-Commerce-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt. Durch das Formvorschriften-Anpassungsgesetz wurden die neuen Begriffe „Elektronische Form“ und „Textform“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Außerdem trat am 1. Januar 2002 das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts“ in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde § 312e mit dem neuen Begriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Trotz der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stellt sich die Frage, ob die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches geeignet sind, die sich aus dem elektronischen Vertragsabschluss im Internet ergebenden Rechtsprobleme zu erfassen und zufriedenstellend zu lösen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch also den Entwicklungen des modernen elektronischen Rechtsgeschäftsverkehrs angepasst und damit anwendbar für den elektronischen Vertragsabschluss im Internet ist. Der Beantwortung dieser Frage widmet sich die vorlegte Untersuchung.

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Der irische Buchmarkt als Teil des englischsprachigen Buchmarktes ist stark von der Geschichte des Landes geprägt. Die Fremdbestimmung im Rahmen des Commonwealth unterdrückte eine eigenständige Verlagslandschaft bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Mit der Unabhängigkeit des irischen Staates stieg die Anzahl der Verlage langsam aber stetig an. In den 70er Jahren kam die irische Verlagslandschaft zu einem fast explosionsartigen Erblühen. Die Gründung des Verlegerverbandes Clé war einer von vielen Schritten, um den nationalen Buchmarkt von der Dominanz britischer Bücher in Buchhandlungen und Bibliotheken zu emanzipieren. Die Nachfrage nach Irish-Interest-Titeln ist im Inland hoch. Britische Verlage hatten bis dato diesen Bedarf übersehen, und so füllten irische Verlage diese Nische. Die Einführung eines von Großbritannien unabhängigen Lehrplans führte zur Etablierung eines eigenständigen Schulbuchmarktes, inklusive Lehrwerke zur irischen Sprache bzw. Titel auf Irisch. Irische Verlage sind in ihrem Programm größtenteils breit aufgestellt und selten spezialisiert. Sie sind erstaunlich häufig unabhängige mittelständische Unternehmen. Nur wenige Verlage sind staatlich geführt oder gehören ausländischen Konzernen an. Auch der stationäre Buchhandel ist überwiegend eigenständig, da die – vor dem Wirtschaftsboom wenig kaufkräftige - Republik von den expandierenden britischen Buchhandelsketten vernachlässigt wurde. Erst nach dem Wirtschaftsboom und dem damit verbundenen soziokulturellen Wandel von einer traditionellen Agrar- hin zu einer modernen Informationsgesellschaft stiegen die Umsätze mit Büchern stark an. Sobald der Buchmarkt eine nennenswerte wirtschaftliche Größe erreichte, eröffneten britische Buchhandlungen Filialen in irischen Städten. Sie vermochten jedoch nicht, die Sortimentsvielfalt der irischen Buchhandelslandschaft zu zerstören. Die fehlende Buchpreisbindung ist keine Bedrohung der Titelvielfalt, da Handelsformen wie Buchclubs, Supermärkte und Internethandel – die mit teils aggressivem Preismarketing arbeitenden Nebenmärkte – hier nur eine Randexistenz führen. In diesem Fall wandelt sich die geringe (Umsatz-) Größe und damit Attraktivität des Buchmarktes zum Vorteil. Die staatliche Kulturförderung ist ein bedeutender Beitrag zum Verlegen von Literatur, die wirtschaftlich gerechnet keine Daseinsberechtigung hätte. Irische Verleger mit relativ geringem Budget sind nicht in der Lage, solche unökonomischen Titel mit dem finanziellen Erfolg eines Bestsellers in Mischkalkulation aufzufangen. Hier greift die staatliche Unterstützung. Die Subventionierung von Titeln über die irischen Sprache bzw. von Literatur auf Irisch führte zur Herausbildung eines Marktsektors, der vor der Staatsgründung nicht existierte. Die Übersetzungsförderung verstärkt die Verbreitung von bis dato unbekannter irischer Literatur im Ausland und stimuliert das Lizenzgeschäft. Die aktuelle staatliche Kulturpolitik setzt ihren Schwerpunkt auf Marketing, PR sowie Nachfolgeregelung und fördert so nachhaltig statt bloß in Form einer kurzlebigen Titelsubvention. Eine noch mehr in die Zukunft gerichtete Förderung würde genauso wie die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Auch wenn die nationale Verlagsszene im Aufschwung begriffen ist, befindet sich der irische Buchmarkt insgesamt in fester Hand der britischen Verlagsproduktion. Der britische Buchmarkt mit seinen multinationalen und finanzkräftigen Verlagen lebt vom Export. Aus Sicht von Großbritannien ist heutzutage der Nachbar Irland, einst Teil des britischen Buchmarktes, einer der besten Kunden. Dieser Aspekt bezieht sich nicht nur auf die langjährig entwickelten Handelsbeziehungen. In kulturellen Aspekten orientiert sich Irland stark am britischen Vorbild: Ein britischer Bestseller wird fast immer auch ein Bestseller in Irland. Lediglich Irish-Interest-Titel durchbrechen diesen Automatismus. Während Irish Interest im Inland hohe Umsätze vorweist, sind diese Titel im Ausland lediglich ein Nischenprodukt. Zusätzlich müssen irische Verlage außerhalb des Landes mit britischen und US-amerikanischen Verlagen in Konkurrenz treten, die ebenfalls Irish-Interest-Titel für die irische Diaspora anbieten. Es besteht daher nur eine geringe Chance, erfolgreich am globalen englischsprachigen Buchmarkt mitzuwirken. Bis dato haben Versuche, dem irischen Buchmarkt durch Export zu Umsatzwachstum zu verhelfen, keinen nennenswerten Erfolg gebracht. Lediglich auf dem Gebiet der populären Literatur und in Form von Kooperationen mit britischen Verlagskonzernen vermögen irische Verlage, am internationalen Buchhandel teilzuhaben.

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Innerhalb der vorliegenden Untersuchung geht es um die Verknüpfung von Medienbildung, homosexueller Sozialität und der Methodik der Biografieanalyse. Ausgangsbasis ist eine sozialkonstruktivistische Sichtweise auf Geschlecht und (Homo-) Sexualität, wobei eine sozio-historische Kontextualisierung von Homosexualität unter Berücksichtigung von Diskriminierung erfolgt. Im Fokus steht der Coming-out-Prozess, der zwischen Zeigen und Verstecken changiert und mittels des Mediums Internet einen Raum findet, indem neue Bestimmungen homosexueller Identitäten und Formen homosexueller Sozialität möglich werden. Kommunikative Aspekte des Internets werden ausführlich expliziert und durch die strukturelle Medienbildungstheorie nach Marotzki (2009) ergänzt, um mögliche verbundene Bildungsprozesse zu beschreiben. Innerhalb dieser Theorie werden vier kritische Reflexionshorizonte (Wissensbezug, Handlungsbezug, Grenzbezug, Biografiebezug) entfaltet und auf die Artikulations- und Präsentationsmöglichkeiten des Internets bezogen. Deutlich wird, dass das Internet Spielräume für Identitäten bietet, denen Potenziale für reale Identitätskonstruktionen inneliegen. Fassbar werden diese Potenziale durch das medienpädagogische Konstrukt der Medienbiografie, sowie Konzepte der erziehungswissenschaftlichen Biografieforschung (Konstrukt Bildung nach Marotzki, 1990a; Konstrukt Sexualbiografie nach Scheuermann, 1999; 1995). Empirisch orientiert sich die Studie an Methodologie und Methodik der Biografieforschung, Grounded Theory (Glaser/Strauss, 1967) und dem narrationsstrukturellen Verfahren nach Schütze (1984, 1983). Konkret wird auf folgende Forschungsfragen referiert: Wie gestalten sich Lern- und Bildungsprozesse für männliche Homosexuelle in digitalen Medienwelten? Welche Möglichkeiten und Gestaltungschancen gibt es für die Repräsentation des (sexuellen) Selbst im Medium Internet? Welche Auswirkungen haben diese virtuellen Prozesse auf die real gelebte Biografie und das Selbst- und Weltverhältnis der einzelnen Homosexuellen? Durch Rekonstruktion von vier Fallbeispielen werden Möglichkeiten des Internets für die Repräsentation und Identitätsgestaltung von männlichen Homosexuellen präsentiert, bei denen die Gestaltbarkeit von Konstruktionen sexueller Identität und die Problematik der Subjekt-Umwelt-Relation deutlich werden. Im weiteren erfolgt ein kontrastierender Vergleich der Einzelfälle (Dimensionen: Familie, Peer Group, sexualbiografische Entwicklung, Medienbildungsprozesse, biografische Fallstruktur), die einer anschließenden Konstruktion von vier idealtypischen Prozessvarianten der sexualbiografischen Identitätsentwicklung zugeführt werden. Vier verschiedene Möglichkeiten des Internets als Präsentationstraum der eigenen Sexualität und Konstruktionen homosexueller Identität lassen sich somit skizzieren (Virtualitätslagerung, Zweckorientierung, reflexive Balancierung, periodische Selbstaktualisierung). Tentative Bildungs- und Identitätsprozesse sind also in der Virtualität des Internets möglich und können rekursiv-zirkulär auf reale Identitätsentwicklungen und reale Zugänge zu spezifischen sozialen Gruppen einwirken.

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Einleitung: Die Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung von gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland sind weitgehend unbekannt. Schätzungsweise 41.500 bis zu 80.000 Menschen sind in Deutschland von Geburt an gehörlos oder früh ertaubt. Diese Gehörlosengemeinschaft verwendet vorrangig die Deutsche Gebärdensprache, die seit 2002 per Gesetzgebung als selbstständige Sprache in Deutschland amtlich anerkannt ist. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass ein von der Krankenversicherung bezahlter Dolmetscher bei einem Arztbesuch bestellt werden kann. Erkenntnisse, inwieweit dies unter den Betroffenen bekannt ist und genutzt wird, liegen nicht vor. Ebenso sind Annahmen, dass gehörlose Patienten in einer vorrangig von Hörenden gestalteten Gesundheitsversorgung mutmaßlich auf Probleme, Barrieren und Vorurteile stoßen, in Deutschland nicht systematisch untersucht. Die vorliegende Arbeit gibt erstmalig anhand eines größeren Studienkollektivs einen sozialmedizinischen Einblick in den Gesundheitsversorgungszustand von Gehörlosen in Deutschland. Methodik: Im Rahmen einer Vorstudie wurden 2009 zunächst qualitative Experteninterviews geführt, um den Zustand der medizinischen Versorgung von Gehörlosen zu explorieren und Problemfelder zu identifizieren. Anschließend wurde für die Hauptstudie auf der Grundlage der Experteninterviews ein quantitativer Online-Fragebogen mit Gebärdensprachvideos entwickelt und erstmalig in der sozialmedizinischen Gehörlosenforschung eingesetzt. Die gehörlosen Teilnehmer wurden über etablierte Internetportale für Gehörlose und mit Hilfe von Gehörlosenverbänden und Selbsthilfegruppen sowie einer Pressemitteilung rekrutiert. Insgesamt wurden den Teilnehmern bis zu 85 Fragen zu sozioökonomischen Daten, Dolmetschernutzung, Arzt-Patienten-Beziehung und häufig auftretenden Problemen gestellt. Es wurden absolute und relative Häufigkeiten bestimmt und mittels Chi2-Test bzw. exaktem Fisher-Test auf geschlechtsspezifische Unterschiede geprüft. Alle Tests wurden zweiseitig mit der lokalen Irrtumswahrscheinlichkeit α = 0,05 durchgeführt. Ergebnisse: Am Ende der Feldphase verzeichnete die automatische Datenbank 1369 vollständig bearbeitete Fragebögen. 843 entsprachen den a-priori definierten Auswertungskriterien (volljährige Personen, gehörlos, keine fehlenden Angaben in wesentlichen Zielfragen). Häufigstes Ausschlusskriterium war ein anderer Hörstatus als Gehörlosigkeit. Etwa die Hälfte der 831 Teilnehmer (45,1% bzw. 52,8%) schätzte trotz ausreichender Schulbildung ihre Lese- bzw. Schreibkompetenz als mäßig bis schlecht ein. Zeitdruck und Kommunikationsprobleme belasteten bei 66,7% und 71,1% der Teilnehmer bereits einmal einen Arztbesuch. Von 56,6% der Teilnehmer wurde angegeben, dass Hilflosigkeits- und Abhängigkeitsgefühle beim Arztbesuch auftraten. Falsche Diagnosen auf Grund von Kommunikationsproblemen wurden von 43,3% der Teilnehmer vermutet. 17,7% der Teilnehmer gaben an, sich bereits einmal aktiv um psychotherapeutische Unterstützung bemüht zu haben. Gebärdensprachkompetente Ärzte wären optimal um die Kommunikation zu verbessern, aber auch Dolmetscher spielen eine große Rolle in der Kommunikation. 31,4% der gehörlosen Teilnehmer gaben jedoch an, nicht über die aktuellen Regelungen zur Kostenübernahme bei Dolmetschereinsätzen informiert zu sein. Dies betraf besonders jüngere, wenig gebildete und stark auf die eigene Familie hin orientierte Gehörlose. Wesentliche geschlechtsspezifische Unterschiede konnten nicht festgestellt werden. Diskussion: Geht man von etwa 80.000 Gehörlosen in Deutschland aus, konnten mit der Mainzer Gehörlosen-Studie etwa 1% aller Betroffenen erreicht werden, wobei Selektionsverzerrungen zu diskutieren sind. Es ist anzunehmen, dass Personen, die nicht mit dem Internet vertraut sind, selten bis gar nicht teilgenommen haben. Hier könnten Gehörlose mit hohem Alter sowie möglicherweise mit niedriger Schreib- und Lesekompetenz besonders betroffen sein. Eine Prüfung auf Repräsentativität war jedoch nicht möglich, da die Grundgesamtheit der Gehörlosen mit sozioökonomischen Eckdaten nicht bekannt ist. Die dargestellten Ergebnisse weisen erstmalig bei einem großen Studienkollektiv Problembereiche in der medizinischen Versorgung von Gehörlosen in Deutschland auf: Gehörlose Patienten laufen Gefahr, ihren Arztbesuch durch vielfältige Kommunikationsbarrieren und Missverständnisse als Zumutung zu erleben. Eine Informationskampagne unter Ärzten könnte helfen, diese Situation zu verbessern. Dolmetscher können die Kommunikation zwischen Arzt und Patient enorm verbessern, die gesetzlich geregelte Kostenübernahme funktioniert dabei in der Regel auch problemlos. Allerdings gibt es noch viele Gehörlose, die nicht über die Regelungen zur Dolmetscherunterstützung informiert sind und die Dienste entsprechend nicht nutzen können. Hier muss es weitere Bemühungen geben, die Gehörlosen aufzuklären, um ihnen eine barrierefreie Nutzung von gesundheitsbezogenen Leistungen zu ermöglichen.

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On the basis of illustrations of Shakespeare's Hamlet, the new digital 'Oppel-Hammerschmidt Shakespeare Illustration Archive' at the Mainz University Library - together with a lavishly-constructed and multiply-linked Web interface version - was presented to the public on 17 November 2008. This e-book, edited by Andreas Anderhub and Hildegard Hammerschmidt-Hummel, contains the speeches and presentations given on the occasion of the opening ceremony of the electronic archive. The collection of the new archive, published here for the first time, holds about 3,500 images and is part of the only Shakespeare illustration archive in the world. The Shakespeare Illustration Archive was founded in 1946 by the internationally acclaimed Shakespeare and Goethe scholar, Prof. Horst Oppel. This part of the archive was donated to the Mainz University Library on condition that its holdings be digitalised and made available to the public. The collection has been named 'The Oppel-Hammerschmidt Shakespeare Illustration Archive' in accordance with the terms of the Agreement of Donation of 9, 15, and 16 September 2005, and honouring the 16 March 1988 Delegation of Authority and Declaration of Intent by Frau Ingeborg Oppel, Prof. Oppel's widow and legal assignee. Vice-President Prof. Jürgen Oldenstein opened the proceedings by noting that 2008 had been a good year for international Shakespeare scholarship. For, in London, the site of the 'Theatre' in Shoreditch, where Shakespeare's company performed, had been unearthed, and in Mainz the Shakespeare Archive had gone online with thousands of illustrations. The Dean of the Faculty of Philosophy and Philology, Prof. Mechthild Dreyer, who mentioned that she herself had long been successfully employing interdisciplinary research methods, took particular pleasure in the transdisciplinary approach to research resolutely pursued by Prof. Hammerschmidt-Hummel. Prof. Clemens Zintzen (Cologne), former President of the Mainz Academy of Literature and Sciences, recalled highlights from the more than sixty-year-long history of the Shakespeare Illustration Archive. Prof. Kurt Otten (Heidelberg and Cambridge) drew an impressive portrait of Horst Oppel's personality as an academic and praised his influential books on Goethe and Shakespeare. He pointed out that Oppel's Shakespeare Illustration Archive, the basis for many a dissertation, had enjoyed great popularity around the world. Prof. Otten also delineated the academic career of Prof. Hammerschmidt-Hummel and her new findings regarding Shakespeare's time, life and work. Prof. Rüdiger Ahrens OBE (Würzburg) drew attention to Prof. Hammerschmidt-Hummel's research results, directly or indirectly arising out of her work on the Shakespeare Illustration Archive. This research had centred on proving the authenticity of four visual representations of Shakespeare (the Chandos and Flower portraits, the Davenant bust and the Darmstadt Shakespeare death mask); solving the mystery around Shakespeare's 'Dark Lady'; and establishing the dramatist's Catholic religion. Prof. Hammerschmidt-Hummel reported on her 'Shakespeare Illustration' project, describing the nature, dimensions and significance of the Archive's pictorial material, which relates to all of Shakespeare's plays and stretches over five centuries. She explained that the digital 'Oppel-Hammerschmidt Illustration Archive' was an addition to the three-volume edition she had compiled, authored and edited for publication in 2003. Unlike the print version, however, the digital collection had only been partly editorially prepared. It represented source material and a basis for further work. Hammerschmidt-Hummel expressed her thanks to the Head of the Central University Library, Dr Andreas Anderhub, for his untiring commitment. After the initial donation had been made, he had entered enthusiastically into setting up the necessary contacts, getting all the work underway, and clearing the legal hurdles. Hammerschmidt-Hummel was especially grateful to University of Mainz librarian Heike Geisel, who had worked for nearly five years to carry out the large-scale digitalization of a total of 8,800 items. Frau Geisel was also extremely resourceful in devising ways of making the collection yield even more, e.g. by classifying and cross-linking the data, assembling clusters of individual topics that lend themselves to research, and (in collaboration with the art historian Dr Klaus Weber) making the archive's index of artists compatible with the data-bank of artists held by the University of Mainz Institute of Art History. In addition, she compiled an extremely helpful 'users' guide' to the new digital collection. Frau Geisel had enjoyed invaluable support from Dr Annette Holzapfel-Pschorn, the leading academic in the Central IT Department at the University, who set up an intelligent, most impressive Web interface using the latest application technologies. Frau Geisel and Dr Holzapfel-Pschorn were highly praised for their convincing demonstration, using illustrations to Hamlet, of how to access this well-devised and exceptionally user-friendly Web version. For legal reasons, Prof. Hammerschmidt-Hummel pointed out, the collection could not be released for open access on the internet. The media - as Dr Anderhub stressed in his foreword - had shown great interest in the new digital collection of thousands of Shakespearean illustrations (cf. Benjamin Cor's TV feature in "Tagesthemen", 17 November 2008, presented by Tom Buhrow). The ‘Oppel-Hammerschmidt Shakespeare Illustration Archive’ should also meet with particular interest not only among academic specialists, but also among the performers of the arts and persons active in the cultural realm in general, as well as theatre and film directors, literary managers, teachers, and countless Shakespeare enthusiasts.