11 resultados para Deutsche Frage
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Forschungsreisen, deutsche Forschungsreisende, Wissenschaftsgeschichte, Ethnographie, ethnographische Quellen, Karawanenreisen, Sklaverei, Kolonialismus, Portugiesen in Afrika, westliches Zentralafrika, Angola
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Welche Literatur liegt im Trend? Welche Aktionen und Instrumente bietet der Markt, um Bücher an den Leser zu vermitteln? Wie lässt sich das gegenwärtige Literaturverständnis beschreiben – auch in Abgrenzung und im Vergleich zu den etablierten Literaturtheorien? Diese allgemeinen Fragen wurden in der vorliegenden Arbeit spezialisiert und auf Schwerpunkte konzentriert. In den Vordergrund rückte – unter dem Aspekt des Zeitgeistphänomens – die junge deutsche Literatur, auf die bei diesem Projekt aus persönlichem Interesse heraus der Fokus gelegt wurde. Erforscht wurde, welche Bücher, Themen und Autoren zeitweise populär waren, wie es um Status und Selbstpräsentation letztgenannter bestellt war und ist. Als Beispiele zu nennen sind Benjamin von Stuckrad-Barre und Florian Illies, beide sich ihres (Markt-)Wertes wohl bewusste Vertreter der Pop- und Generationsliteratur, die in den letzten Jahren einen Boom erlebte. Beide Schriftsteller wurden mit ihren Werken einer detailgenauen Analyse unterzogen. Spricht man über Literatur, ist es unumgänglich, das – vorherrschende – nicht unproblematische Literaturverständnis zu durchleuchten. Galten Bücher einst als Status- und Bildungssymbol, ist von dieser Wertschätzung und von solch hohem Prestige heute nicht mehr allzu viel vorhanden. Das Erarbeiten eines Literaturbegriffs bot sich in der Auseinandersetzung mit in der Germanistik gängigen Theorien an (z. B. Empirische Theorie der Literatur nach S. J. Schmidt). Reduzierte man (als ein Ergebnis) Leistung und Wert von Literatur tatsächlich nur noch auf reine, unkomplizierte und schnelllebige Unterhaltung, führte dies zwangsweise zur Frage nach einer Medienkonkurrenz in erster Linie mit dem Fernsehen, dann mit dem Computer und seinen Möglichkeiten. Im dritten und letzten Abschnitt der Arbeit wurde anhand von ausgewählten Beispielen dargestellt, wie das gegenwärtige Literaturverständnis mit dem Markt konform geht, sprich welche Aktionen an der Schnittstelle Markt – Leser stattfinden, mit denen letztere auf Literatur aufmerksam gemacht und zum Lesen animiert werden sollen. In diesem Rahmen wurde u. a. das System der Literaturkritik knapp beschrieben und anhand von drei aktuellen Rezensionsbeispielen veranschaulicht.
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Im Mittelpunkt der Studie "The Sound of Democracy - the Sound of Freedom". Jazzrezeption in Deutschland (1945 - 1963) steht ein Korpus von 16 Oral-History-Interviews mit Zeitzeugen der deutschen Jazzszene. Interviewt wurden Musiker ebenso wie bildende Künstler, Journalisten, Clubbesitzer und Jazzfans, die die Jazzszene in den 1950ern bildeten. Die Interviews werden in einen Kontext zeitgenössischer Quellen gestellt: Zeitschriftenartikel (hauptsächlich aus dem "Jazz Podium" ebenso wie Radiomanuskripte des Bayerischen Rundfunks.rnDie Ausgangsüberlegung ist die Frage, was der Jazz für sein Publikum bedeutete, mit anderen Worten, warum wählte eine studentische, sich selbst als elitär wahrnehmende Schicht aus dem großen Fundus an kulturellen Ausdrucksformen, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den USA nach Deutschland strömten, ausgerechnet den Jazz als persönliche Ausdrucksform? Worin bestand seine symbolische Strahlkraft für diese jungen Menschen?rnIn Zusammenhang mit dieser Frage steht die Überlegung: In welchem Maße wurde Jazz als dezidiert amerikanische Ausdrucksform wahrgenommen und welche Amerikabilder wurden durch den Jazz transportiert? Wurde Jazz bewusst als Werkzeug der Besatzer zur demokratischen Umerziehung des deutschen Volkes eingesetzt und wenn ja, in welcher Form, beziehungsweise in welchem Maß? Wie stark war die Symbolleistung und metaphorische Bedeutung des Jazz für das deutsche Publikum und in welchem Zusammenhang steht die Symbolleistung des Jazz mit der Symbolleistung der USA als Besetzungs- bzw. Befreiungsmacht? rn
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Vor dem Hintergrund der demokratiegefährdenden Folgen, die eine strukturell verursachte Ungleichheit politischer Partizipation nach sich zieht, hat sich die Partizipationsforschung verstärkt der Frage zugewandt, ob zwischen partizipierenden Bürgern und ihren politisch passiven Mitbürgern systematische Unterschiede hinsichtlich ihrer Ausstattung mit partizipationsrelevanten Ressourcen bestehen. Der Fokus bisheriger empirischer Untersuchungen richtet sich jedoch ausschließlich auf die US-amerikanische Gesellschaft. Allerdings setzen sich auch die deutsche Gesellschaft aus einer Vielzahl von Einwanderergruppen zusammen, die unter der Bezeichnung ‚Personen mit Migrationshintergrund' subsummiert werden können. Laut Mikrozensus besitzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt 19,6 Prozent der deutschen Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Der Ursprung dieser Einwanderungsbewegung liegt in der sogenannten Gastarbeiterphase, in der zwischen 1952 und 1973 ausländische Arbeitskräfte zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft angeworben wurden. Während dieser Ära herrschte in der deutschen Gesellschaft die Annahme, die Arbeitsmigranten würden spätestens nach zwei Jahren aufgrund eines gesetzlich vorgeschriebenen Rotationsverfahrens in ihre Heimatländer zurückkehren. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage nach der politischen Integration der Arbeitsmigranten und ihrer Nachkommen in der Integrationsforschung weitgehend vernachlässigt – eine politische Beteiligung der Arbeitsmigranten war gesellschaftlich nicht erwünscht. Obwohl die Mehrheit der Arbeitsmigranten tatsächlich in ihre Heimatländer zurückkehrte, entschied sich ein Teil der Gastarbeiter, ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland zu verlagern und einen Nachzug ihrer Familienangehörigen zu arrangieren. Da aus den Gastarbeitern bleibende Mitbürger geworden sind und ihre in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Nachkommen immer zahlreicher werden, kann die Integrationsforschung die Frage nach ihrer politischen Mitwirkung – insbesondere die der zweiten Migrantengeneration – nicht länger ignorieren. In Anknüpfung an die demokratiegefährdenden Folgen, die eine strukturell bedingte, ungleiche Wahrnehmung der politischen Partizipationsrechte nach sich zieht, soll im Rahmen der Magisterarbeit die Frage geklärt werden: Sind in Deutschland geborene Personen der zweiten Migrantengeneration politisch integriert, d.h. weisen sie ein ähnliches Partizipationsverhalten auf wie Deutsche ohne Migrationshintergrund?
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Die Arbeit behandelt Fragen des Dreistufentests, der mit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1.6.2009 Eingang in das deutsche Rundfunkrecht gefunden hat. Voraus ging eine Auseinandersetzung der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Kommission im Rahmen von Beschwerden über die Zulässigkeit der deutschen Rundfunkfinanzierung. Das Verfahren endete mit Auflagen, die durch den deutschen Rundfunkgesetzgeber umgesetzt wurden, nicht zuletzt, um den Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts zu entsprechen. Anders als zu dem Verfahren des Dreistufentests zuvor erschienenen Monografien setzt die vorliegende Arbeit an dessen Abschluss an und stellt die Frage, wie eine den Dreistufentest beendende Entscheidung überprüft werden kann, inwieweit und für wen sie justiziabel ist. rnrnDer Autor untersucht zunächst die Überprüfung des Dreistufentests durch die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle, die der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht, um den europarechtlich geforderten staatlichen Betrauungsakt zu garantieren. Eingehend behandelt werden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit einer obligatorischen rechtsaufsichtlichen Prüfung programmbezogener Thematiken unter den Gesichtspunkten der Staatsferne und Subsidiarität. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Prüfung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Stelle keine Aufsicht im eigentlichen Sinne darstellt, sondern eine Aufgabe sui generis und dass aufgrund einer durch Beurteilungsspielräume und Defizite in den Handlungsmitteln doppelt beschränkten Prüfungskompetenz der für die Rechtsaufsicht zuständigen Stelle den verfassungsmäßigen Vorgaben genügt wird. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle entscheidet durch einen Verwaltungsakt.rnrnSodann werden die Möglichkeiten eines verwaltungsgerichtlichen Vorgehens in verschiedenen theoretischen prozessualen Situationen untersucht. Im Ergebnis stellt sich eine Verpflichtungsklage einer Rundfunkanstalt gegen die Ablehnung der Bestätigung eines Dreistufentestergebnisses als zulässig und begründbar heraus. Gleiches gilt für eine Konkurrenten-Anfechtungsklage gegen die Bestätigung eines Dreistufentestergebnisses. In beiden Fällen ist für eine gute Erfolgsaussicht ein hohes Maß an argumentativer Kraft erforderlich. Untersucht werden schließlich Organstreitverfahren innerhalb einer Rundfunkanstalt. rnrnEin gerichtliches Vorgehen gegen den Dreistufentest auf der Basis des Wettbewerbsrechts vor ordentlichen Gerichten ist möglich. Exemplarisch wird der aktuelle Rechtsstreit um die Tagesschau-App behandelt, der auf § 4 Nr. 11 UWG basiert. Der gerichtlich überprüfbare Vorwurf wird in der konkreten Ausgestaltung eines Telemedienangebots in dem Verstoß einer Regelung des Rundfunkstaatsvertrages erhoben, etwa als nicht sendungsbezogen oder presseähnlich. Ergebnis der eingehenden Bewertung dieses Falles ist die Feststellung, dass nicht der Dreistufentest selbst Gegenstand einer Überprüfung ist, sondern die praktische Umsetzung seines Ergebnisses. Diskutiert werden insbesondere die Fragestellungen, inwieweit eine zumal bestandskräftige behördliche Entscheidung überhaupt durch ordentliche Gerichte zu überprüfen ist und ob ein solches behördliches Handeln als unlauter bewertet werden kann. rnrnSchließlich stellen sich die Erfolgsaussichten gerichtlicher Maßnahmen auf der Ebene der europäischen Gerichtsbarkeit im Ergebnis als gering heraus.rn
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Zusammenfassung: Die vorliegende Untersuchung zum deutschen Kriegsgefangenenwesen (KGW) im Zweiten Weltkrieg schließt eine wichtige Lücke innerhalb der geschichtswissenschaftlichen Forschungen zum Themenkreis der Kriegsgefangenschaft in deutschem Gewahrsam. Bisherige Studien (bis einschließlich 1997) behandeln vor allem sozial- und kulturgeschichtliche Aspekte der Kriegsgefangenen (Kgf.), der Lagergesellschaft und dem Alltag von Soldaten in Kriegsgefangenschaft. Der Verfasser indes legt mit seiner Magisterarbeit erstmals eine Organisations- und Strukturgeschichte des deutschen Kriegsgefangenenwesens von 1939 bis 1945 vor, welche fundamentale Grundlagen der deutschen militärischen Lagerorganisation und Verwaltung dokumentiert. So wird die Entwicklung von den Vorkriegsplanungen bis zum Kriegsende anhand der zentralen Dienststellen herausgearbeitet und im Kontext des Genfer Kriegsgefangenenabkommens von 1929 und völkerrechtlicher Implikationen gewichtet. Hiermit untrennbar verbundene Einflußnahmen nichtmilitärischer Stellen in die Entscheidungsgewalt der Streitkräfte im Heimatkriegsgebiet und in den Wehrmachtbefehlshaberbereichen werden nicht zuletzt auch anhand mehrerer Organigramme veranschaulicht. Zudem dokumentiert und analysiert die Untersuchung die im Kriegsverlauf stetig verschärften Maßnahmen zur Fluchtprävention und der konzertierten Fahndung nach geflohenen Kriegsgefangenen: Die Machterosion des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) zugunsten des Reichsführers-SS, des Reichssicherheitshauptamts und nicht zuletzt der Parteikanzlei der NSDAP wird so augenfällig. Trotz eminenter Schriftgutverluste kann der Verfasser vor allem anhand einer nahezu vollständig erhaltenen Schlüsselquelle die Stellenbesetzung und Organisationsstruktur der mit Kriegsgefangenenfragen befassten Stellen im OKW rekonstruieren. Die Auswertung dieser Sammelmitteilungen / Befehlssammlung für das Kriegsgefangenenwesen sowie an anderer Stelle überlieferter Organisationsbefehle ermöglicht wichtige Änderungen am derzeitigen Forschungsstand. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung mit dem Arbeitseinsatz Kriegsgefangener in der deutschen Wirtschaft als in der zweiten Kriegshälfte zentralem Element der Kriegsgefangenschaft. Außerdem wird beleuchtet, welche politischen, (rassen)ideologischen oder reziprok konnotierten Faktoren den Stellenwert gefangener Soldaten unterschiedlicher Nationalität innerhalb der Gefangenenhierarchie im deutschen Kriegsgefangenenwesen bestimmten. Inhalt: 1. Einführung; 2. Die Entwicklung des Kriegsvölkerrechts und das Genfer Kriegsgefangenenabkommen von 1929; 3. Einleitende Bemerkungen zum deutschen Kriegsgefangenenwesen: Quellenlage, Grundlagen; 4. Organisationsstruktur und Aufgaben des KGW: Zuständigkeiten für Kgf. in OKW und OKH, Abt. Wehrmachtverluste und Kriegsgefangene, der General z.b.V. für das KGW 1939 bis Ende 1941, Allgemeine und Organisationsabteilung seit Januar 1942, Generalinspekteur und Inspekteur des KGW von Juli 1943 bis Oktober 1944, das Kriegsgefangenenwesen unter Himmler seit Oktober 1944; 5. Die Kriegsgefangenenlager: Lagertypen, Anzahl und Verwendung, die Gesamtzahl Kgf. und Belegstärken ausgewählter Lager; 6. Richtlinien für KGL: Die Sammelmitteilungen / Befehlssammlung für das KGW, Lagerorganisation und Behandlung Kriegsgefangener; 7. Die Post der Kriegsgefangenen: Tätigkeit von Auslandsbriefprüfstelle, Abwehr III Referat Kgf. und Abwehrstellen der Wehrkreise, Vorgaben für Postüberwachung und Stimmungsberichte der Asten, Befehle zur Kgf-Post und Kooperation mit Hilfsorganisationen und Schutzmächten; 8. Fluchtprävention: Bestimmungen und Maßnahmen zur Fluchtvereitelung, der Fluchterlass vom 22.09.1942, der Sonderfahndungsplan der Sicherheitspolizei und des SD vom 28.09.1942, Erlass zur Kriegsfahndung vom 5.12.1942, der Fluchterlaß vom 02.07.1943, der Erlaß zur Mitarbeit NSDAP bei Groß- und Kriegsfahndungen vom 10.07.1943, Schulung zur Fluchtprävention auf Wehrkreisebene 1944, Preisausschreiben "Wie verhindere ich Fluchten?" vom 09.04.1945, Anwerbung von V-Leuten durch die Abwehr; 9. Arbeitseinsatz Kriegsgefangener in der deutschen Wirtschaft und beteiligte Stellen; 10. Der Status Kriegsgefangener unterschiedlicher Nationalitäten im Vergleich; 11. Schluss
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„Intelligent, anpassungsfähig, verschwiegen und zuverlässig“ – so charakterisierte der Bundesnachrichtendienst seinen Agenten „ADLER“ in dessen Abschaltmeldung. rnEin halbes Jahr – von Mai bis Dezember 1966 – hatte „ADLER“ in Diensten des westdeutschen Auslandsnachrichtendienstes gestanden und seine Vorgesetzten für ein monatliches Salär von 500 DM mit Informationen über linksgerichtete Entwicklungstendenzen in Bolivien versorgt. rnBereits zwölf Jahre zuvor, im November 1954, war der deutsche Agent, der nun für den BND in Lateinamerika spionierte, vom Ständigen Militärgericht in Lyon aufgrund seiner während des Zweiten Weltkrieges begangenen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. rnDoch Klaus Barbie, der sich in seiner Funktion als Gestapo-Offizier zwischen 1942 und 1944 am Mord hunderter Mitglieder der französischen Résistance schuldig gemacht hatte, war zu diesem Zeitpunkt bereits „verschwunden“. Deutsche und französische Ermittlungsbehörden vermuteten ihn in Deutschland, dann wieder in Ägypten. Erst zu Beginn der siebziger Jahre wurde der in Bolivien lebende Geschäftsmann „Klaus Altmann“ als ehemaliger Gestapo-Chef von Lyon identifiziert. rnSchon damals stellten Serge und Beate Klarsfeld, die mit ihren Ermittlungen den „Fall Barbie“ über Nacht auf die Titelseiten der internationalen Presse katapultierten, die berechtigte Frage, wie es möglich war, dass der NS-Kriegsverbrecher nach 1945 nach Lateinamerika entkommen konnte. Sie nährten damit bereits existierende Gerüchte, der amerikanische Geheimdienst sei an der Protektion Barbies nicht unbeteiligt gewesen. Die Auslieferungsbemühungen verliefen zunächst im Sande. rnZu groß war die Unterstützung, die der NS-Verbrecher von Seiten bolivianischer Militärdiktaturen genoss. Erst 1983 sollte Barbie an Frankreich ausgewiesen und vor Gericht gestellt werden. Die Flut internationaler Presseartikel im Vorfeld des „Jahrhundert-Prozesses“, die eine Beziehung Barbies mit westlichen Geheimdiensten nahelegte, gab schließlich Anlass für einen Offenbarungseid. Aus Angst, Barbie könne vor Gericht für einen Skandal sorgen, flüchtete die US-Regierung nach vorne: Gestützt auf hunderte Seiten teils streng geheimer Dokumente der US-Armee konnte der im August 1983 von Seiten des US-Justizministeriums vorgelegte Untersuchungsbericht belegen, dass das Counter Intelligence Corps, der Heeresgeheimdienst der US-Armee, den NS-Täter im April 1947 als Informanten angeworben, ihn vor den französischen Ermittlern versteckt und ihn 1951 mit Hilfe einer geheimen „Rattenlinie“ unter dem Aliasnamen „Altmann“ aus Europa nach Bolivien geschleust hatte.rnDie vorliegende Dissertation rekapituliert erstmals vollständig die Beziehungen zwischen Barbie und westlichen Geheimdiensten nach 1945 auf Basis des mittlerweile zugänglichen Aktenmaterials in deutschen, französischen, britischen, bolivianischen und US-amerikanischen Archiven. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der einzelnen Faktoren, die die Rekrutierung von NS-Tätern durch westliche Nachrichtendienste nach 1945 begünstigten. rn rn