5 resultados para Nicht-Sehen

em Université de Lausanne, Switzerland


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Frailty, ein geriatrisches Syndrom mit altersbedingter Gebrechlichkeit assoziiert, heisst Verlust physiologischer Reserven verschiedener Organe. Die Folge ist eine erhöhte Verletzlichkeit durch Stress. Eine allseits anerkannte Definition fehlt, und die Abschätzung erfolgt hauptsächlich aufgrund zweier Modelle: des Phänotyps nach Fried und des Index nach Rockwood. Frailty bringt ein deutlich erhöhtes Risiko für funktionelle Hilfebedürftigkeit, Hospitalisation oder Einweisung in eine Institution für Langzeitpflege sowie Tod mit sich. Der Spontanverlauf ist progressiv, kann aber auch reversibel sein, und daher könnte Prävention grundsätzlich in Frage kommen. Unsere Kenntnisse sind derzeit aber immer noch zu lückenhaft, als dass wir gezielt gegen Frailty angehen könnten. Klinische Forschung über Frailty wird erst seit kurzem betrieben. Die Empfehlung, den Frailtygrad durch Leistungsmessung (wie Ganggeschwindigkeit, Griffkraft etc.) zu evaluieren, stützt sich auf die Beobachtung eines Zusammenhangs mit einer späteren ungünstigen Entwicklung, und nicht darauf, dass wir wirksam eingreifen könnten. Klinische und epidemiologische Studien über Frailty sind wichtig. Da die Babyboomer nun älter werden, ist die Gefahr einer Epidemie funktioneller Hilfebedürftigkeit Mitte des Jahrhunderts absehbar, und somit stellt das Problem der Frailty eine grosse Herausforderung dar.

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Das Urchristentum ist nicht nur Niederschlag objektiver sozialer Strukturen, sondern besteht in subjektiven Sinndeutungen mit Hilfe vorgegebener Muster des Verhaltens und Erlebens. Die Erforschung dieser subjektiven Seite des Urchristentums ist Aufgabe einer »Psychologie des Urchristentums«. Der vorliegende Band vereint neue psychologische Ansätze der Interpretation des frühen Christentums. Untersucht werden grundlegende Erfahrungen (Berufungserlebnisse, Diskriminierung, Leid, Tod u.a.), das religiöse Denken und Sprechen sowie das Ethos (Neid, Freude, Gewissen) der ersten Christen.

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Die Werbung für Medikamente unterliegt sowohl nach europäischem ais auch nach schweizerischem Recht verschiedenen Verboten. Die se Einschränkungen betreffen sowohl Unternehmen ais auch Einzelpersonen. lm Urteil Damgaard aus dem Jahre 2009 hat der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt, dass eine Privatperson, vorliegend ein Journalist, für die Verletzung eines solchen Verbotes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, auch wenn er keine Verbindung mit dem Unternehmen unterhält, welches die Medikamente verkauft. Für den Gerichtshof wurde die Meinungsfreiheit des Journalisten in Anbetracht der kommerziellen Natur seiner Veröffentlichung nicht verletzt, da die Rechtsnorm einem öffentlichen Interesse entspreche und verhältnismässig sei. Die se strenge Haltung ist nur schwer vereinbar mit dern aktuellen Trend, dem Patienten - besonders im Bereich Internet-mehr Verantwortung zu übertragen. Der vorliegende Artikel analysiert diese Rechtsprechung und zieht Parallelen zum Schweizer Recht.