4 resultados para Konstruktion

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In der Arbeit „Adolph Tidemand und die Konstruktion norwegischer Identität“ werden vier Schlüsselwerke des in Düsseldorf tätigen norwegischen Künstlers Adolph Tidemand (1814-76) neu erschlossen und gedeutet. Dabei wurde die These aufgestellt, dass das Oeuvre Tidemands, der für die Entwicklung der Genremalerei der Düsseldorfer Malerschule eine zentrale Rolle spielte und gleichzeitig einer der wichtigsten Vertreter der norwegischen Nationalromantik ist, weit über eine Kennzeichnung und Einordnung als eine volkskundlich-romantische Malerei hinausgeht. Aus der Analyse der visuellen Umsetzung seiner Rolle eines Vermittlers zwischen zwei Kulturen in seinen Bildern, mit denen er zur Konstruktion einer nationalen, norwegischen Identität beitrug, ergibt sich eine doppelte Sicht auf eine aus Deutschland vorgenommene Konstruktion der norwegischen Heimat.

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Die vorliegende Arbeit nahm sich vor, das Bild des Afroamerikaners in jeweils zwei kubanischen und brasilianischen Romanen des 19. Jahrhunderts zu analysieren: El negro Francisco, Cecilia Valdés, A escrava Isaura und O mulato. Das Hauptziel war es, zu untersuchen, wie das Bild des Afroabstammenden von den Autoren angeeignet und instrumentalisiert wurde, um Veränderungen in ihren Gesellschaften zu erzielen. Darüber hinaus, versuchte man darzustellen, wie der Afroamerikaner und seine Kultur aus dem kubanischen und brasilianischen nationalen Projekt ausgeschlossen wurden. Zunächst wurden die Haupttheorien über die Konstruktion von Auto- und Heterostereotypen vorgestellt und auf die Relevanz der Stereotypenbildung im kolonialen Kontext hingewiesen. Daraufhin wurde der historische Kontext der Sklaverei und der Abolition in Kuba und in Brasilien dargelegt. Auf diese Basis wurden die Werke analysiert. Im letzten Kapitel wurde auf die Resultate der Fragestellungen eingegangen, die die vorliegende Arbeit geleitet haben. Solche wie: Welche Bilder der Weißen und der Schwarzen wurden in den Werken kreiert? Wie positioniert sich der Autor bezüglich der Abolition und der Vermischung der Ethnien? Welche Bedeutung hatten die ethnischen Diskurse im kubanischen und brasilianischen kollektiven Gedächtnis des 19. Jahrhunderts? Es konnte gezeigt werden, dass das Bild des Afroamerikaners in den Romanen verwendet wurde, um die Zukunft der eigenen Nation zu projizieren, von der der Schwarze nur ein Teil werden könnte, wenn er die weiße Kultur und Hautfarbe annehmen würde, das heißt, wenn er sich dem Prozess eines physischen und kulturellen „branqueamento“ unterziehen würde. Die abolitionistische Narrative, auch wenn sie nach außen hin dem Schwarzen zu verteidigen scheint, trug in Wahrheit zur Fixierung und Perpetuierung der ethnischen Stereotype bei, die die Schwarzen in den marginalen Sphären der Gesellschaft verewigten und die Macht in den Händen der Weißen konsolidierten.

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Gesetze müssen verständlich sein, so die Forderung, sie können aber nach der herrschenden Lehre diese Anforderung nicht erfüllen, da ihre Bedeutung nicht in der geforderten Weise bestimmt sein kann, wie die Auslegungstätigkeit in der Anwendung zeigt. Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, wie unter diesen Umständen Verständlichkeit bei der Versprachlichung von Gesetzesnormen möglich ist. Voraussetzung für eine Antwort sind präzisierte Vorstellungen über die Prozesse des Verstehens, die Verständlichkeit von Texten und den Zusammenhang zwischen Verstehen, Bedeutung und Auslegung. 1. Die Bedeutung von Texten zeigt sich im Verstehen. Verstehen ist ein konstruktiver, inferenzieller Prozess, in dem anhand des Wortlautes mit Hilfe von prototypischen Annahmen, Sachwissen, Situationswissen und inferenziellen Regeln u. a. ein mentales Modell von Sachverhalten und Bewertungen der Relevanz der Informationen im gegebenen Kontext hergestellt werden. Die sprachliche Bedeutung eines Textes ist selbst kein Abbild eines Sachverhaltes, sondern eine Konstruktionsanweisung, ein solches Abbild in der Form eines mentalen Modells herzustellen. 2. Gesetzesaussagen sind normative generell-abstrakte Aussagen. Generell-abstrakte Aussagen zu verstehen, bedeutet, eine Menge von familienähnlichen mentalen Modellen entsprechend den sprachlichen und sachlichen Vorgaben rekonstruieren zu können. 3. Es gibt nicht ein einziges Verstehen, sondern Abstufungen des Verstehens zwischen relativ vagem und relativ präzisem Verstehen und zwischen punktuellem Verstehen und Erkennen der möglichen Schlussfolgerungen aus einer Aussage. Laienverstehen und professionelles, präzises Verstehen und Begreifen können in Konflikt zueinander stehen, müssen aber nicht, soweit das Laienverstehen in wesentlichen Aspekten kompatibler Teil des professionellen Verstehens ist. 4. Verstehen ist Arbeit mit einem Aufwand. Verständlichkeit entspricht dem Aufwand, der erforderlich ist, um einen Text zu verstehen. Der Aufwand hängt von der Sachkenntnis der Interpretin, von der Abstraktheit und Komplexität der vermittelten Information der Aussage und der sprachlichen Gestaltung ab. 5. Wer einen Inhalt wie eine Gesetzesnorm zu versprachlichen hat, muss vom vorgegebenen Inhalt und den textspezifischen und sachlichen Vorgaben ausgehen und kann diese nur begrenzt beeinflussen. Ein gegebene Information kann vom Inhalt so sachspezifisch und komplex sein, dass sie nicht beliebig leicht (d.h. allgemein-) verständlich formuliert werden kann. Gestaltbar ist dagegen die Textform. Die Aufgabe besteht darin, die Textform so zu gestalten, dass sie allgemeinen pragmatischen und kognitiven Verstehensregeln entspricht und die kognitiven Verstehensprozeduren in der Konstruktion mentaler Modelle unterstützt. Stichwörter sind Transparenz, Ikonizität, Erkennbarkeit der Relevanz der Inhaltselemente, Vermeidung von Konflikten mit der Allgemeinsprache. 6. Der Einwand der Unbestimmtheit (und entsprechend der Unverständlichkeit) von Gesetzestexten betrifft die Aufgabenstellung der Gesetzesredaktion nicht direkt. Das Verstehen eines Gesetzestextes bei seiner Formulierung und die Auslegung sind zwei unterschiedliche Vorgänge in unterschiedlichen Zusammenhängen. Ein Gesetzestext (der Normtext in der Terminologie der Strukturierenden Rechtslehre) setzt eine allgemeine Norm innerhalb eines allgemeinen Erwartungshorizonts. Auch wenn er eine Vielzahl von potenziellen konkreten (fiktiven) Anwendungsfällen als mentalen Modellen zu rekonstruieren erlaubt, sind unter den vorgegebenen Voraussetzungen die Regeln dieser Rekonstruktionen grundsätzlich (bei angemessener Formulierung) bestimmt. Auslegung ist demgegenüber Herstellung einer Rechtsnorm für den konkreten Fall auf der Grundlage von generell-abstrakten Normtexten. Der konkrete Fall ist individuell und hat von seinem Wesen her keinen Zusammenhang mit einer generell-abstrakten Norm. Die individuell-konkrete Rechtsnorm kann durch inferenzielle Ableitung einer Einzelnorm aus dem generellen Normtext hergeleitet und begründet werden; dies entspricht dem Resultat von gewöhnlichen Verstehensprozeduren, ist aber ebenfalls eine inferenziell gesteuerte Konstruktion einer neuen Norm. In vielen Fällen ist die Rechtsnorm aber das Resultat von Inferenzen aus einer Vielzahl von Normtexten und sonstigen Inputdaten wie Relevanzkriterien und nicht eine direkte Konkretisierung einer einzelnen bestimmten generell-abstrakten Norm. Die vielzitierte Unbestimmtheit von Normtexten in der Anwendung ist nicht Reflex der Unbestimmtheit der Bedeutung eines generell-abstrakten Normtextes als solchen, sondern der vielfältigen Vermitteltheit einer konkreten Rechtsnorm aus je nach Situation unterschiedlichen Vorgaben.

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Die Arbeit untersucht die Nebengebäude von 11 bislang nicht umfassend bearbeiteten Villa- Fundplätzen des Tagebaugebietes Hambacher forst und vergleicht diese mit den Nebengebäuden anderer römischer Villae sowohl in den rheinischen Tagebaugebieten als auch in der übrigen Provinz Niedergermanien sowie Obergermanien und Britannien. Hierbei konnten neue Aussagen zur Funktion, zur Nutzung, zur Konstruktion sowie zur baulichen Entwicklung gemacht werden. Darüber hinaus wurden auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse bestehende Denkmodelle ins besondere zur Errechnung der Fundus-Größen römerzeitlicher Villae kritisch hinterfragt und geschärft.