4 resultados para zeitgenössisch


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Der Tod der deutschen Kolonialpioniere stellte dem Anschein nach ein ideales Feld nationaler Identifikation dar. Die Männer der ersten Stunde hatten afrikanisches Territorium gegen die Unbilden der Natur und die Widerstände der einheimischen Bevölkerung in Besitz genommen. Die Erinnerung an die toten Helden konnte daher sinnfällige Mythen nationaler Erfolgsgeschichte bereitstellen. Der Beitrag überprüft am Beispiel der beiden zeitgenössisch bei weitem bekanntesten deutschen Kolonialpioniere Hermann von Wissmann und Carl Peters, welche Formen und Funktionen der Totenkult um die Kolonialheroen des Kaiserreichs hatte. Beisetzungsfeiern, Nachrufe, Denkmäler und Nachwirkungen werden betrachtet, bevor abschließend vergleichende allgemeinere Schlussfolgerungen gezogen werden. Dabei zeigt sich, dass die Ehrung der Kolonialhelden allenfalls oberflächlich zur nationalen Integration beitrug. Vielmehr wurde der Kult um die Kolonialpioniere, der schon zu Zeiten des Kaiserreichs vor allem auf die Kolonialbewegung selbst zurückging und vom Reich nur mit Zurückhaltung unterstützt wurde, zunehmend zur Kritik an der Berliner Politik genutzt. Er diente der Rechtfertigung und Schuldzuweisung. Im Kolonialrevisionismus nach 1918 bestätigt sich dieser Befund.

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Aktualität und Zeitgenössischkeit sind Glaubenssätze der Architektur der Moderne. Viele historische Architekturen werden den Anforderungen nach Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit jedoch besser gerecht als die Schöpfungen einer globalisierten Architekturmoderne. Ohnehin ist die Geschichte der Architektur eine lange Geschichte des Kopierens bewährter Vorbilder –eine Geschichte der "Raubkopie". Diese "longue durée" vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen und lebt in regionalen wie in handwerklichen Traditionen fort. Im Vergleich zu diesen Überlieferungen ist der spektakuläre Einzelentwurf als Inbegriff moderner Architekturproduktion eine vergleichsweise junge Erscheinung.

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Südafrika unter dem Apartheidregime stellte für die Entwicklung des Völkerrechts einen eigentlichen Katalysator dar. So kann an diesem einzigartigen Beispiel einer während der Periode des Kalten Krieges einheitlich als völkerrechtsverletzend charakterisierten Politik erstmals eine beinahe universell beachtete Praxis beobachtet werden – eine Praxis, wonach auch nicht direkt betroffene Staaten auf schwerste Völkerrechtsverletzungen eines Drittstaates nicht nur mit rhetorischen Verurteilungen reagierten. Vielmehr modifizierten aus diesem Grund zahlreiche Länder ihre Beziehungen zur Kaprepublik und schränkten namentlich ihre bilateralen Handelskontakte – wenn auch in sehr unterschiedlichem Umfang – ein. Als einer der wenigen Staaten blieb die Schweiz weitgehend passiv. Zur Erklärung für dieses Verhalten wurden sowohl zeitgenössisch wie auch rückblickend neben politischen oft rechtliche Gründe angeführt. Die Stichhaltigkeit dieser Argumentation klärt die vorliegende Studie unter Berücksichtigung von teilweise unveröffentlichtem Quellenmaterial in zwei Schritten ab. In einem ersten Teil überprüft die Untersuchung die Berechtigung der Schweiz, Südafrika durch aussenpolitische Massnahmen zu einer Beachtung des Völkerrechts zu motivieren. Zu diesem Zweck klärt sie ab, ob völker-, neutralitäts- und verfassungsrechtliche Bestimmungen den Handlungsspielraum der Schweiz einengten und damit als Erklärung für die geringe Unterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft durch die Schweiz herangezogen werden können. Von einem entgegengesetzten Blickwinkel wird in einem zweiten Schritt untersucht, ob das damalige Völkerrecht, aber auch neutralitätspolitische Gebote und andere aussenpolitische Prinzipien die Schweiz nicht bloss berechtigt, sondern sogar verpflichtet hätten, eine aktivere Südafrikapolitik zu betreiben, d.h. auf die Rechtsverletzungen des Apartheidregimes zu reagieren. Es wird den Fragen nachgegangen, ob und in welchem Umfang die Schweiz als damaliger Nichtmitgliedstaat der UNO verpflichtet gewesen wäre, das Kriegsmaterialembargo der Vereinten Nationen gegen Südafrika nachzuvollziehen bzw. ob sie gehalten gewesen wäre, entschiedener auf die südafrikanische Besatzung Namibias oder die Schaffung der sogenannten Bantustans zu reagieren.