59 resultados para steuerliche Diskriminierung


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Die staatlichen Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3'). Die Methoden der staatlichen Finanzbehörden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegenüber Juden zur Außerkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grundsätze - nämlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der große Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von jüdischen Emigranten und später von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausführender Arm einer umfassenden staatlichen Ausplünderung. Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bevölkerung erzielten ihren Vorteil, wie am Beispiel der "Verwertung" einer Wohnungseinrichtung gezeigt wird. Abschließend beschreibt der Beitrag neue Perspektiven auf das Forschungsfeld und führt aus, wie die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung exemplarisch die Möglichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbehörden in die nationalsozialistische Diktatur beleuchten kann.

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Dass viele der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Deutschschweizer Schulsystem weniger erfolgreich sind als einheimische Kinder und Jugendliche, ist empi- risch belegt. Zu überprüfen ist, ob ihre geringeren Bildungserfolge auf Diskriminierung durch Lehrpersonen zurückzuführen sind oder mit primären und sekundären Effekten der sozialen und ethnischen Herkunft erklärt werden können. Sowohl für die Notenvergabe als auch für den Übertritt in die Sekundarstufe I konnten keine belastbaren Hinweise für systematische Benachteiligungen durch Lehrpersonen festgestellt werden. Die empirischen Befunde sprechen eher dafür, dass sich die Nachteile dieser Schülerinnen und Schüler vor allem durch geringere oder fehlende sozioökonomische Ressourcen im Elternhaus ergeben.

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Im empirischen Theorienvergleich geht es um die Frage, ob die Nachteile von Migrantenkindern im deutschen Schulsystem auf Diskriminierung beruhen oder ob sie alternativ unter besonderer Berücksichtigung der Migrationsgeschichte und von Sprachproblemen im Elternhaus als Spezialfall des Zusammenhangs von sozialer Herkunft und Bildungschancen erklärt werden können. Die Frage wird mithilfe von Daten der Berliner ELEMENT-Studie untersucht. Vor dem Hintergrund des Erklärungsansatzes von Boudon finden sich für das Berliner Schulsystem keine belastbaren Anzeichen dafür, dass Schulkinder mit Migrationshintergrund beim ersten Bildungsübergang sowie bei der Vergabe von Schulnoten und Bildungsempfehlung systematisch benachteiligt werden. Vielmehr können ihre relativen Nachteile hinreichend gut durch soziale Herkunft, Migrationsgeschichte und individuelle Ausgangsvoraussetzungen erklärt werden. Diese Befunde besagen allerdings nicht, dass in Einzelfällen Migrantenkinder möglicherweise diskriminiert werden, aber es gibt auch keine Belege dafür, dass ihre geringeren Bildungserfolge ursächlich eine Folge von Diskriminierung sind.

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Umfragen über Vorurteile führen oft zu verzerrten Ergebnissen, da die Befragten häufig „sozial erwünschte“ Antworten geben. In unserer Studie über Vorurteile und Diskriminierung haben wir dagegen vier Feldexperimente in der Stadt Zürich durchgeführt, in denen jeweils von Angehörigen verschiedener Nationalitäten oder religiöser Gruppen eine Hilfeleistung erbeten wurde. Beispielsweise wurden Passanten von einer Person mit Kopftuch um eine Hilfeleistung gebeten; in der Kontrollbedingung dagegen ohne Kopftuch. In einem anderen Experiment wurden Personen in Hochdeutsch angesprochen und in der Kontrollsituation im Schweizer Dialekt. Ein fünftes Experiment bezog sich auf die Reaktionen von Arbeitgebern auf Initiativbewerbungen. Es zeigte sich, dass im Alltagsverhalten keine signifikanten Unterschiede im Ausmaß der Hilfeleistung zwischen den Gruppen nachweisbar waren. Alle vier Experimente zu kleinen Hilfen im Alltag ergaben weder bezüglich Deutschen noch muslimischen Minderheiten Hinweise auf diskriminierendes Verhalten. Deutliche Hinweise gibt es dagegen für die Diskriminierung bestimmter ethnischer Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, auch wenn Bewerber die gleiche Qualifikation wie Schweizer und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.

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Diskriminierung aufgrund askriptiver Merkmale wie beispielsweise der ethnischen Herkunft wird häufig als sozial unerwünscht angesehen, so dass es fraglich erscheint, ob man mit Hilfe konventioneller Umfragetechniken verlässliche Informationen über diskriminierendes Verhalten gewinnen kann. Feldexperimente, in denen die Versuchspersonen nicht wissen, dass sie an einer Studie teilnehmen und somit kein Impression-Management gegenüber den Versuchsleitern betreiben können, eignen sich hingegen in besonderem Masse zur Feststellung von Diskriminierung. In unserem Beitrag stellen wir Ergebnisse aus vier Feldexperimenten vor, die wir in der Schweiz und in der Stadt Zürich durchgeführt haben. Es handelt sich (1) um ein Bewerbungsexperiment mit Blindbewerbungen unter Variation des Namens des Bewerbers, (2) ein Hilfeleistungsexperiment, bei dem Passanten in hochdeutschem oder schweizerdeutschem Akzent um Geld gebeten wurden, (3) ein Experiment, bei dem Frauen mit oder ohne Kopftuch Unterschriften für eine Volksinitiative sammelten, und (4) ein klassisches Lost-Letter-Experiment mit Variation des Adressaten.