11 resultados para Wiedergutmachung


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Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere persönliche Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.

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In seinem knappen Überblick über die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte in Deutschland nach 1945 diskutiert Constantin Goschler drei zentrale Aspekte dieser Thematik: erstens Struktur und Ergebnisse der Wiedergutmachung, zweitens die Dynamik der Exklusion und Inklusion der NS-Verfolgten mit Blick auf die Wiedergutmachung und drittens die politischen Konjunkturen der Wiedergutmachung. Dabei versucht er vor allem zu zeigen, welche Schwierigkeiten bei der Übersetzung lebensweltlicher Gerechtigkeitsansprüche in juristische und politische Entschädigungsansprüche auftraten.

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La réparation (« Wiedergutmachung ») comme raison d’être : les études sur l’exil (« Exilforschung ») dans l’aire germanophone La contribution se concentrera sur trois aspects des études sur l’exil (« Exilforschung ») germanophone, en donnant priorité à l’évolution en RFA. Les développements en Autriche et en Suisse pourront être abordés pendant la discussion, de même que, d’une manière moins exhaustive, ceux en RDA. 1. Genèse et professionnalisation du champ des études sur l’exil Elles naissent au lendemain de la Seconde Guerre Mondiale suite à l’initiative d’écrivains exilés, qui commencent à réunir des textes littéraires écrits en exil que l’on a appelés à l’époque « Emigrantenliteratur ». Mais ce n’est que dans les années 1960 que les études sur l’exil (« Exilforschung ») se constituent comme un champ d’étude en soi. La Gesellschaft für Exilforschung est créée en 1984 sur le modèle de la North American Society for Exile Studies. Sur fond du lourd héritage des violences perpétrées par le régime nazi et de l’Holocauste, les études allemandes sur l’exil se consacrent, en premier lieu, à la commémoration des victimes du nazisme dans un désir de réparation (« Wiedergutmachung »). Cette volonté de réparation constituera pendant deux décennies un obstacle à une ouverture vers des champs voisins, tels que les études migratoires (migration studies), les études juives (Judaistik) ou encore les études sur le refuge (refugee studies). Une telle ouverture, qui prévoit aussi une expansion temporelle du concept de l’exil (réservé jusqu’ici implicitement aux temps du Nazisme), est le but de plusieurs chaires et initiatives de recherche créées dernièrement. 2. Approches et acquis Il s’agira de caractériser les approches et les acquis des études sur l’exil dans l’aire germanophone. Nous montrerons notamment comment la mission initiale de saisir l’exil des années 1933-45 dans sa totalité a fait place à des questions plus complexes, entre autre autour des concepts d’assimilation et d’acculturation. 3. Perspectives Quelles sont les perspectives des études sur l’exil dans l’aire germanophone ? Nous suggèrerons que l’Exilforschung a, par le biais de son expérience interdisciplinaire et de son approche transnationale, le statut d’un laboratoire permettant d’appréhender questionnements et approches aptes à saisir des phénomènes exiliques au sens large.

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Entschädigungs- und Rückerstattungsakten werden erst seit kurzem zur Erforschung der Wiedergutmachung und der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgewertet. Ins Blickfeld gerieten zum einen die staatlichen Instanzen, die die Ausplünderung der Verfolgten zu verantworten hatten, und zum anderen die Praxis von Wiedergutmachung und Entschädigung im individuellen Einzelfall. Nach dem Erlass entsprechender Gesetze wurden in den einzelnen Besatzungszonen bzw. Bundesländern Entschädigungs- bzw. Rückerstattungsbehörden gegründet, die die Anträge der Betroffenen bearbeiteten. Die daraus entstandenen Einzelfallakten dokumentieren den in dieser Form einzigartigen Versuch, individuellen Schadensersatz zu leisten. Allein für Bayern sind rund 235.000 Entschädigungs- und rund 80.000 Rückerstattungsakten vorhanden. Der Großteil der Entschädigungsakten lagert noch bei der Landesentschädigungsbehörde, die nach wie vor Betroffene betreut. Die bereits in Archiven befindlichen Akten sind unter Einhaltung bestimmter Sperr- und Personenschutzbestimmungen für die Forschung zugänglich.

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Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.

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Die Unterlagen der Finanzverwaltung sind in den letzten Jahren verstärkt als neue Quellengattung in das Blickfeld zeithistorischer Forschungen geraten. Für den Themenkomplex 'Raub und Wiedergutmachung' sind die zeitgenössischen Quellen besonders der Jahre 1933 bis 1945 vor allem wegen ihrer Unmittelbarkeit von großer Bedeutung. Zur verstärkten Nutzung der Finanzakten in der Forschung hat nicht zuletzt die liberaler gehandhabte Archivbenützungspraxis entscheidend beigetragen, die deswegen in diesem Beitrag näher erläutert wird. Zudem werden exemplarisch drei Quellengruppen aus dem Bereich der bayerischen Finanzverwaltung näher beleuchtet: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten. Sie dokumentieren den schrittweisen Vermögensentzug der jüdischen Bevölkerung von der Erfassung über die Entziehung bis zur Verwertung aus der Täterperspektive und werden hier nach Inhalt, Quantität, Aufbau und Aussagewert analysiert. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf die Überlieferung dieser Akten in den staatlichen Archiven Bayerns.

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Bundesrat und Parlament trieben die Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und administrativ versorgter Menschen voran. - Das Bundesgericht beurteilte den Hitlergruss nicht als Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm und sorgte damit weltweit für Schlagzeilen. - Der Bundesrat gewährleistete die Verfassung des Kantons Tessin und bestätigte damit das Burkaverbot als bundesrechtskonform. - Das Parlament verabschiedete ein dringliches Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat (IS) sowie verwandte Organisationen. - Die Räte konnten sich knapp zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einigen. - Im Hinblick auf das bevorstehende GAFI-Examen 2015 wurde der Vorschlag der Einigungskonferenz zur hart umkämpften Revision des Geldwäschereigesetzes von beiden Räten angenommen. - Die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" wurde vom Volk deutlich angenommen. - Der Nationalrat empfahl die Durchsetzungsinitiative zur Ablehnung und plädierte, sie für teilweise ungültig zu erklären. - Während der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu starken Konzessionen an die Urheber der Durchsetzungsinitiative bereit war, sprach sich der Ständerat für die Einführung einer Härtefallklausel aus.

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Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind Kunden, die trotz eines negativen Vorfalls bei der Leistungserbringung ihre Unzufriedenheit nicht gegenüber dem Anbieter artikulieren („Noncomplainer“). Diese Kundengruppe fand in der bisherigen Beschwerdeforschung nur wenig Beachtung, obwohl verschiedene Studien nachweisen konnten, dass nur ein sehr geringer Anteil der unzufriedenen Kunden ihre Beschwerde überhaupt gegenüber dem Unternehmen artikuliert. Die vorliegende Studie leistet einen Beitrag zu einem besseren Verständnis über 1) die Wirkung von negativen Vorfällen auf die Kundenbindung und 2) die Rolle von Wiedergutmachungen aus Sicht der Kunden. Hierdurch lassen sich 3) Rückschlüsse für die Beschwerdestimulierung von Noncomplainern ziehen. Hierzu vergleichen die Autoren des Beitrags Noncomplainer mit Kunden, die eine Wiedergutmachung erfahren haben, und Kunden ohne negativen Vorfall. Dabei konzeptualisieren sie die Kundenbindung umfassend und werten erstmals sowohl Kundenbefragungs- als auch Transaktionsdaten nach einem negativen Vorfall aus.