10 resultados para Umweltrecht


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Während zum Genehmigungsrecht zahlreiche Abhandlungen in der juristischen Literatur und eine große Zahl von Urteilen veröffentlicht sind, hält sich die Forschung und praktische Behandlung zum Aufsichtsrecht in Grenzen. Diese Arbeit vertieft das Verständnis, für die spezifische Verknüpfung und gegenseitige Abhängigkeit der Eröffnungskontrollen und der begleitenden Kontrollen im deutschen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzrecht. Zentraler Punkt dieser Arbeit ist die Entwicklung von Grundlinien der begleitenden Aufsicht im Gewerbeaufsichtsrecht. Dazu ist es erforderlich die verschiedenen Randbedingungen gewerbeaufsichtlichen Handelns in den Blick zu nehmen. Es ist ein Blick auf die zu erwartende Ausbildung eines neuen Rationalitätstyps der gesellschaftlichen Entwicklung (2.), auf die Typisierung von Staats-, Gewerbe- und Wirtschaftsaufsicht und deren spezifischen Handlungsmustern, den festgestellten Defiziten des Aufsichtsrechts und des Aufsichtshandelns der begleitenden Kontrollen und den festgestellten tatsächlichen Wirkungen des Aufsichtssystems (3.) zu werfen. Weitere Einflüsse auf das Aufsichtsmodell der Zukunft kommen aus der erwarteten und wünschenswerten Entwicklung des Genehmigungsrechts (4.), der Art und Weise wie die begleitende Aufsicht gehandhabt werden kann und soll (5.) und den Privatisierungstypen und deren verfassungsrechtlichen Grenzen (6.). Die Arbeit schließt mit der Formulierung eines Zukunftsmodells, dass die Gewichte zwischen der Eröffnungs- und der begleitender Kontrolle, sowie das Verhältnis zwischen Staat, Privaten Dritten und Unternehmen, neu ordnet. Insgesamt wird in dieser Arbeit für ein Aufsichtsmodell plädiert, indem der Staat stärker in die Verantwortung für eine risikoorientierte begleitende Aufsicht genommen wird. Maßstäbe für die Risikoregelung sind künftig komplett vom Staat aufzustellen. Staatliche Aufsicht kann sich zukünftig auf Rahmenregelungen und Rahmenprüfungen bei den risikoreichsten Anlagen, Tätigkeiten und Produkten beschränken. Private Dritte können die Detailermittlungen und Freigaben bearbeiten. Private Sachverständige können künftig die Hauptlast detaillierter und zeitintensiver Kontrolltätigkeiten bei Anlagen, Tätigkeiten und Produkten mit mittlerem Risiko übernehmen. Anlagen, Tätigkeiten und Produkte mit geringem Risiko können der Eigenüberwachung überlassen werden. Im Gegenzug muss der Staat in deutlich stärkeren Maß die Aufsicht über die Kontrolleure anhand einheitlicher Maßstäbe organisieren und durchführen. Die Anforderungen an die Kontrolleure müssen künftig allgemein, sowohl für die externen Kontrollpersonen als auch für die internen Aufsichtspersonen, gelten und überprüft werden.

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Seit einiger Zeit mehren sich Befürchtungen, dass Umweltpolitik und Umweltrecht im Zuge von Globalisierung und konjunkturellen Krisen in die Defensive geraten und in der Hochphase der Ökologiebewegung entwickelte Umweltstandards zurückgeschraubt werden. Dies wirkt sich unter anderem auf den Objekt- und Flächenschutz des Landschafts- und Naturschutzrechts in Form der Ausweisung von Schutzgebieten aus. In einigen Bundesländern ist bereits eine Tendenz zur Aufhebung von Schutzgebieten zu beobachten. rnDie Aufhebung unter Schutz gestellter Gebiete ist bisher gesetzlich nicht geregelt, was vom Verfasser dieser Arbeit zum Anlass genommen wird, die Anforderungen an die Aufhebung von Schutzgebieten näher zu untersuchen. Dabei wird zunächst kurz erläutert, ob die Aufhebung der Unterschutzstellung rechtlich und tatsächlich grundsätzlich möglich ist. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen, die an die Aufhebung von Schutzgebieten zu stellen sind, umfassend untersucht. Die Untersuchung erstreckt sich auf das europäische Gemeinschaftsrecht, das Bundes- und Landesverfassungsrecht, das Bundesnaturschutzgesetz, den Einigungsvertrag, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Völkerrecht. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche einzelnen Normen welcher Gesetze bei der Aufhebung von Schutzgebieten betroffen werden und zu berücksichtigen sind. Soweit die untersuchten Vorschriften selbst keine speziellen und abschließenden naturschutzfachlichen Bewertungskriterien enthalten, werden allgemeine naturschutzfachliche Bewertungskriterien erörtert, die es erlauben sollen, Maßstäbe zu entwickeln, die bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Schutzgebieten herangezogen werden können. rnIm Anschluss an die Untersuchung der materiell-rechtlichen Anforderungen werden verfahrensrechtlichen Aspekte sowie die Frage erörtert, durch wen und auf welche Art und Weise die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Schutzgebietes letztlich überprüft werden kann. Abschließend werden vom Verfasser noch einige Vorschläge unterbreitet, wie die bestehenden Anforderungen an die Aufhebung von Schutzgebieten durch Gesetzesänderungen deutlicher ausgestaltet und die Einhaltung dieser Anforderungen wirksamer überprüft werden könnten.rn

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Im Rahmen der Anstrengungen um einen verbesserten Umwelt- und Naturschutz wird oft vermutet, die Bevölkerung in modernen Gesellschaften sei auf dem Weg, den Bezug zur Natur zu verlieren, und damit würde eine wichtige Stütze für umwelt- und naturbewusstes Handeln untergraben. Bisher handelt es sich dabei aber um eine Diskussion, der weitgehend die empirische Grundlage fehlt. Der Beitrag untersucht auf der Basis der Umfrage „Naturbewusstsein in Deutschland 2009“ den Naturbezug der Bevölkerung anhand der vier Bereiche Naturnutzung, subjektive Vertrautheit mit der Natur, Besorgnis über den Zustand der Natur und naturbezogene Wertdispositionen. Folgt man den deskriptiven Ergebnissen, scheint die Diagnose eines „schwachen Naturbezugs“ zunächst verfehlt, denn die große Mehrheit bekundet einen engen Naturbezug. Aber an dieser Stelle ist Vorsicht geboten, denn die Befragten geben sozial erwünschte Antworten. Multivariate Analysen zu den Bestimmungsfaktoren des Naturbezugs zeigen, dass ältere Menschen, Personen mit Kindern und Menschen mit religiöser Bindung einen stärkeren Bezug zur Natur haben. Darüber hinaus ergeben sich deutliche Ost-West-Unterschiede. Weniger bedeutsam sind die Einflussgrößen Geschlecht, Bildung, Erwerbstätigkeit und Wohnort. Insgesamt ist insbesondere hervorzuheben, dass sich bei jüngeren Geburtskohorten ein „Abschied von der Natur“ andeutet.

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Der verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der Ziele der Nachhaltigkeit im Wirtschafts- und Umweltrecht wird in erster Linie durch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der WTO sowie die Rechtsbeziehungen der Schweiz mit der EU definiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die Einfuhr von Rohstoffen und unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukten von einer nachhaltigen Produktionsweise im Ausland abhängig gemacht werden darf. Diese Thematik ist in der Umwelt- und Klimapolitik von zunehmender Bedeutung. Herstellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt rücken in den Vordergrund. Der Beitrag zeigt auf, dass die Förderung von freiwilligen Labels und internationalen Standards für Best Practices zwar im Vordergrund steht, einseitige Importrestriktionen von Produkten anknüpfend am Kriterium von sog. PPM (Production and Process Methods) im Rahmen des WTO-Rechts jedoch nicht ausgeschlossen sind, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismässigkeit beachtet werden und vorgängig eine einvernehmliche Lösung mit dem Exportstaat angestrebt wird. Solche Importrestriktionen haben – nebst freiwilligen Massnahmen − als wichtige Instrumente der Umwelt- und Klimapolitik in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Dies sowohl im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens als auch des Abkommens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Bisher wenig genutzte Möglichkeiten, die Einfuhr zu begrenzen, bestehen darüber hinaus in der Zollpolitik für Produkte, die von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftraumes eingeführt werden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU folgt im Wesentlichen den gleichen Grundsätzen wie das WTO-Recht und lässt PPMs als Unterscheidungsmerkmale für an sich gleichartige Produkte ebenfalls grundsätzlich zu.

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Eine Gegenüberstellung von Experten- und Bevölkerungsmeinung

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In this article, we discuss the advisory capacity of climate science for political and societal decisions. To provide options, open up perspectives and enhance the understanding for the dynamics of climate is a task we name climate services. After a general discussion, experiences of providing these services on a regional and local scale – Northern Germany, the metropolitan area of Hamburg and the Baltic Sea Basin – during the last few years is reviewed.Key components of this regional climate service is the establishment of a regional climate office, of regional IPCC-like assessments of knowledge about regional and local climate change, and detailed homogeneous data sets describing changing weather statistics (i.e., climate) in past decades and in perspectives for the next several decades.