245 resultados para Schmalkaldischer Bund
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"Literatur": p. 190-192.
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P. Troschel sculp.
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Dulisch, Linssen und Reiter (2001) legten ein umfassendes Evaluationskonzept für die FH Bund vor. In den zehn Fachbereichen und im Zentralbereich der FH Bund erfolgt/e eine Diskussion, Modifikation und konkrete Anpassung an die Belange vor Ort. Dieser Prozess wurde in einer Evaluationtagung an der FH Bund im Juni 2003 gebündelt. Die Tagung zeigte, dass alle Fachbereiche und der Zentralbereich Fortschritte machen, wenn auch in unterschiedlichem Tempo. Dieser Band dokumentiert den Status Quo der Evaluation in den Fachbereichen und dem Zentralbereich und folgt damit § 6 Hochschulrahmengesetz (HRG), wonach die Arbeit der Hochschulen bewertet und das Ergebnis der Bewertung veröffentlicht werden soll. Inhaltsübersicht: - Evaluation an Fachhochschulen - Überblick - Empfehlungen des Benchmarking Clubs - Evaluationstagung der FH Bund 2003 - Zentralbereich - Allgemeine und Innere Verwaltung - Arbeitsverwaltung - Auswärtige Angelegenheiten - Bundesgrenzschutz - Bundeswehrverwaltung - Finanzen - Landwirtschaftliche Sozialversicherung - Öffentliche Sicherheit - Gesamtkonzept - Öffentliche Sicherheit - Abteilung Kriminalpolizei - Sozialversicherung - Wetterdienst
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Ziel vorliegender Arbeit ist, das Disziplinarrecht und dessen tendenzielle Abschaffung aufzu-arbeiten. Dazu wird im ersten Teil der Arbeit geprüft, ob die Grundlagen des Disziplinarrechts - die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit, das besondere Rechtsverhältnis sowie die Treuepflicht - nach wie vor bedeutsam sind. Weiter wird das Disziplinarwesen als rechtliches Institut begründet und die Restbestimmungen des Disziplinarrechts werden veranschaulicht. Gegenstand der Aufzeichnung des Ist-Zustandes ist weiter, den Inhalt des Disziplinarrechts aufzuzeigen und dieses von der Administrativuntersuchung, dem Strafverfahren, dem perso-nalrechtlichen Verfahren und der Umsetzung ethischer Standards abzugrenzen, um festzu-stellen, ob eines dieser Verfahren in der modernen Verwaltung dazu geeignet ist, die Funkti-on des Disziplinarverfahrens zu übernehmen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die gewonnenen Erkenntnis verarbeitet, indem der Rege-lungsbedarf aufgezeigt und ein gesetzlicher Lösungsvorschlag präsentiert wird. Obwohl seit dem Abschluss der Dissertation wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung vollzogen wurden, bleibt die Analyse in den Grundzügen relevant und die darauf gestützte Diskussion grundsätzlicher Fragen als Diskussionsgrundlage der disziplinarrechtlichen Ver-antwortlichkeit wesentlich. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, interdisziplinäre Lö-sungen zu entwickeln, welche langfristig institutionelle Ordnung sicherzustellen und das Ver-trauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen aufrecht zu erhalten vermögen.