4 resultados para Intelligenztest


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Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Art. 33 II GG die Verwaltung verpflichtet, bei Per-sonalauswahlverfahren nach dem State of the Art der Personaldiagnostik vorzugehen.rnIn Kapitel 1 wird zunächst dieser State of the Art ermittelt. Zu diesem Zweck werden die verschieden personaldiagnostischen Instrumente (Interview, Assessment Center, Intelligenztest usw.) vorgestellt. Danach wird erarbeitet, wie diese Instrumente mit Hilfe der Testanalyse bewertet werden können, also wie sich ein geeignetes personaldiagnostisches Instrument von einem weniger geeigneten unterscheidet. Dazu werden die Qualitätskriterien Validität (Gültigkeit), Objektivität, Reliabilität (Zuverlässigkeit) und Effizienz betrachtet. Schließlich werden die vorgestellten personaldiagnostischen Instrumente an Hand dieser Kriterien beurteilt. Dabei stellt sich unter anderem die hohe Eignung von Intelligenztests für die Personalauswahl heraus.rnIn Kapitel 2 wird der Regelungsgehalt des Art. 33 II GG dargelegt, also zunächst die Ge-schichte seiner Vorgängernormen und die seiner Aufnahme in das Grundgesetz. Anschließend werden seine systematische Stellung, sein Tatbestand und sein Regelungsgehalt näher unter-sucht. Dabei werden auch ergänzende Normen, etwa aus dem Europarecht in den Blick ge-nommen. rnIn Kapitel 3 wird erkundet, durch welche rechtlichen Argumente die Verwaltung verpflichtet sein könnte, den State of the Art der Eignungsdiagnostik bei der Personalauswahl zu beach-ten. Dabei wird vorrangig die Rechtsfigur des Grundrechtsschutzes durch Verfahren in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang wird deutlich gemacht, dass Art. 33 II GG ohne ein seiner Verwirklichung dienendes Auswahlverfahren bedeutungslos bleiben muss. Aber auch mit dem Art. 19 IV GG wird argumentiert, weil ein die Erkenntnisse der Eignungsdiag-nostik berücksichtigendes Personalauswahlverfahren vor Gericht besser überprüft werden kann als ein freies Personalauswahlverfahren.rnIn Kapitel 4 werden die Konsequenzen der vorhergehenden Erkenntnisse für die konkrete Gestaltung von Personalauswahlverfahren dargelegt, insbesondere die Verpflichtung für die Verwaltung, einige besonders geeignete Instrumente anzuwenden und einige nicht geeignete Instrumente nicht anzuwenden und bei der Anwendung bestimmte Standards einzuhalten. Schließlich wird auch empfohlen, dass der Gesetzgeber die Personalauswahlverfahren regelt, weil das Auswahlverfahren für das Grundrecht aus Art. 33 II GG von entscheidender Bedeu-tung ist. rn

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Die INT wurde in einer randomisierten, internationalen Multicenterstudie in der Schweiz, Deutschland und Österreich evaluiert und vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt (Projektnummer 3200 B0‑108133). Insgesamt nahmen 169 Personen an der Studie teil. Personen wurden in die Studie eingeschlossen, wenn sie die Diagnosekriterien für eine schizophrene oder schizoaffektive Erkrankung gemäß ICD‑10 oder DSM-IV‑R erfüllten, in ambulanter oder teilstationärer Behandlung waren, ein Alter zwischen 18 und 50 Jahren sowie eine Krankheitsdauer von mehr als zwei Jahren aufwiesen und einen Intelligenzquotienten über 80 erreichten (Reduzierter Wechsler Intelligenztest, WIP). Ausschlusskriterien waren eine akute psychotische Episode, eine primäre Substanzabhängigkeit sowie eine hirnorganische Erkrankung.

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Das starke wissenschaftliche Interesse an der relativen Bedeutung genetischer Faktoren und variabler Umweltbedingungen für die Genese interindividueller Persönlichkeitsunterschiede hat in den letzten Jahren zu einer Intensivierung der Zwillings- und Adoptionsforschung geführt. In den meisten dieser Arbeiten wurden und werden bevorzugt Intelligenztests und Persönlichkeitsfragebogen verwendet. Dabei handelt es sich durchweg um Querschnittstudien. Im Vergleich dazu erstreckt sich die Gottschaldsche Längsschnittstudie an eineiigen und zweieiigen Zwillingen inzwischen auf einen Zeitraum von über 55 Jahren. Hinzu kommt, daß neben quantitativen Informationen auch vielfältige qualitative Daten aus Beobachtungen und Befragungen der Probanden verfügbar sind. (DIPF/Orig.)