594 resultados para Entstehung


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Magdeburg, Univ., Medizin. Fak., Diss., 2006

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Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und den wirtschaftlichen Konsequenzen des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages. Die Diskussionen über den Staatsvertrag und der ungelöste Komplex des deutschen Eigentums, der kompliziert und höchst sensibel war, prägte wie kein zweites Thema die deutsch-österreichischen Beziehungen. Dieser Komplex schwebte wie ein Damoklesschwert über den deutsch-österreichischen Beziehungen und wurde erst 1957 mit dem Abschluss des Vermögensvertrages gelöst. Die Alliierten verlangten 1952 in dem Überleitungsvertrag, ein Vorweganerkenntnis aller Bestimmungen die das deutsche Eigentum betreffen sollten. Die Bundesregierung stimmte der niedergelegten Hinnahmeklausel zu. Der Blankoscheck wurde mit dem Abschluss des österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 eingelöst. Dabei wurde keine Rücksicht genommen, ob es sich um redlich erworbenes Eigentum natürlicher Personen handelte. Die Behandlung des Deutschen Eigentums im Staatsvertrag enttäuschte in der Bundesrepublik und brachte Spannungen in das Verhältnis beider Staaten. Aus dieser Sicht mussten Lösungswege gefunden werden, die die Deutschen nicht vor den Kopf stoßen und die aber auch nicht die Bestimmungen des Staatsvertrages verletzten. Das Ziel war, den natürlichen Personen ihr Privateigentum im größtmöglichen Umfang zurück zugegeben und den juristischen Personen die Möglichkeit zu erteilen, sich mit ihren österreichischen Wirtschaftspartnern vernünftig auseinanderzusetzen. Der Vermögensvertrag regelte die Rückgabe von 95 Prozent des so genannten deutschen Eigentums natürlicher Personen im Wert von 500 bis 600 Millionen DM und klärte die Übertragung des laut Staatsvertragsgesetz an Österreich gefallenen sog. kleinen deutschen Eigentums bis zu einer Wertgrenze von 260.000 Schilling an die ehemaligen deutschen Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger. Die deutsch-österreichischen Verhandlungen waren äußerst schwierig und langwierig, galt es doch, gleichzeitig die Verpflichtungen Österreichs durch den Staatsvertrag und die Privateigentumsrechte der Deutschen zu respektieren. Der Vermögensvertrag stellte unter Wahrung des österreichischen Staatsvertrages einen Kompromiss dar, wodurch nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland wie in Österreich Betroffenen befriedigt werden konnten. Aufgrund der Tatsache, dass nach Kriegsende die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen abrupt zwischen beiden Staaten gelöst werden mussten, stellt der deutsch-österreichische Vermögensvertrag mit der Regelung des kleinen deutschen Eigentums und seiner fast vollen Befriedigung österreichischer Forderungen gegen Deutsche ein wohlgelungenes Werk dar, das den Weg für eine gedeihlichere deutsch-österreichische Zusammenarbeit sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf politischen Gebiet ebnete. Eine völlige Wiederherstellung des Eigentums natürlicher Personen war durch die Bindungen der beiden Staaten durch Verträge mit den Alliierten, Deutschland durch das Londoner Schuldenabkommen und Österreich durch den Staatsvertrag nicht möglich.

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ZusammenfassungMorbus Alzheimer ist eine progressive, neurodegenerative Erkrankung, die weltweit die häufigste Form der Demenz darstellt und im mittleren bis späten Lebensabschnitt auftritt. Die neuropathologischen Merkmale beinhalten das Auftreten von extrazellulären Ablagerungen aus fibrillogenem Aß42 Peptiden in senilen Plaques und intraneuronalen Akkumulationen von hyperphosphoryliertem Tau in sogenannten neurofibrillären Bündeln. Obwohl die meisten Alzheimer Fälle sporadisch und Alters-assoziiert auftreten, gibt es eine autosomal dominant vererbte Form (FAD; Familial Alzheimer Disease), die schon in einem frühen Lebensabschnitt (ab 28 Jahren) ausbrechen kann. Diese aggressive Alzheimer Form wird durch Mutationen im Amyloid-Precursor-Protein-Gen (APP) oder den Presenilin-Genen (PS-1 und PS-2) ausgelöst. Die Presenilin (PS) Proteine sind entscheidend an der Entstehung von Aß beteiligt. So erhöhen FAD-assoziierte Mutationen in PS-1 und PS-2 die Bildung von Aß42. Außerdem verhindern sowohl homozygote PS-1 Null-Mutationen (PS-1-/-) in transgenen Mäusen, als auch dominant negative PS-1 Mutationen in Kulturzellen die Ab Bildung. Diese Belege sprechen für die zur Zeit favorisierte Amyloid Hypothese, in der die toxische Wirkung des Aß-Peptides in der Entstehung der Alzheimer Erkrankung eine zentrale Rolle einnimmt. Die y-Sekretase ist eine Protease, deren Aktivität für die Entstehung von Ab aus dem Vorläuferprotein APP essentiell ist. Damit bildet sie einen möglichen Ansatzpunkt, um grundlegend in den Prozeß der Ab Bildung einzugreifen. Die y-Sekretase ist allerdings noch nicht identifiziert oder kloniert. Es gibt Hinweise, daß die Preseniline y-Sekretase Aktivität besitzen könnten. Diese Theorie ist bis heute jedoch nicht eindeutig belegt. In dieser Arbeit sollten die molekularen Mechanismen der Ab Entstehung und insbesondere die Beteiligung der Preseniline an diesem Prozeß untersucht werden. Dazu wurde zunächst die subzelluläre Verteilung der endogenen Preseniline analysiert. Es konnte erstmalig ein Unterschied in der subzellulären Verteilung zwischen PS-1 und PS-2 festgestellt werden. PS-1 war vorwiegend im ER lokalisiert, wogegen PS-2 stark im Golgi-Apparat angereichert war. Im zweiten Teil der Arbeit wurde nach möglichen Interaktionen der Preseniline mit C-terminalen APP Fragmenten gesucht, die die Substrate der y-Sekretase darstellen. Es konnte gezeigt werden, daß die Preseniline mit einem 21 kDa großen C-terminalen APP Fragment interagieren. Dabei band die Mutante-Form der Preseniline mehr C-terminales APP Fragment als die Wildtyp-Form. Weiterhin wurde ein zellfreies System zur indirekten Bestimmung der y-Sekretase Aktivität etabliert. Mit Hilfe dieses Systems wird es möglich, Inhibitoren der y-Sekretase zu identifizieren. Die Spezifität des zellfreien Testsystems konnte dadurch deutlich gemacht werden, daß das PS-1, das schon in Zellkultur als essentielle Proteinkomponente zur Entstehung von Aß beschrieben wurde, auch in diesem zellfreien y-Sekretase System notwendig war. Allgemeine Proteaseinhibitoren, die alle bekannten Proteasemechanismen abdeckten, zeigten keinen Einfluß auf die de novo Bildung von Aß. Es konnte festgestellt werden, daß neben der y-Sekretase als Aß produzierende Protease auch Aß abbauende Proteasen vorlagen. Das pH-Optimum der y-Sekretase wurde im neutralen Bereich festgestellt. Weiterhin konnte gezeigt werden, daß die y-Sekretase eine transmembrane oder zumindest membranassoziierte Protease ist, die keine cytosolischen Komponenten benötigt.