27 resultados para Entschädigung


Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

veröffentlicht in: Arthur Hübscher (Hrsg), Arthur Schopenhauer Gesammelte Briefe, Bonn 1978, Nr. 63

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Die Dissertation befasst sich mit der Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) Breitenau, das 1940 von der Gestapostelle Kassel auf dem Gelände der Landesarbeitsanstalt Breitenau in Guxhagen gegründet wurde und bis zum Kriegsende bestand. Darüber hinaus wird auch der Frage nachgegangen, wie nach der NS-Zeit mit der Geschichte des Lagers, den Opfern und den Tätern umgegangen wurde. Die Dissertation ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil gibt einen Überblick über die Geschichte der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel, der das Lager unterstand und die als zentrale Verfolgungsbehörde für den Regierungsbezirk Kassel zuständig war. Dabei wird vor allem aufgezeigt, wie die Gestapostelle Kassel entstanden ist, wie sie aufgebaut war und wer die Leiter und Mitarbeiter während des Zweiten Weltkrieges waren, die die Verfolgungsmaßnahmen organisierten und durchführten. Der zweite Teil der Dissertation befasst sich mit der eigentlichen Lagergeschichte. Breitenau war eines der ersten Arbeitserziehungslager überhaupt. Die Hauptfunktion bestand darin, ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzt hatten, durch harte Bestrafung gefügig zu machen. Gleichzeitig wurden in das AEL aber auch deutsche und ausländische Gefangene eingewiesen, die aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verhaftet worden waren. Das Lager unterstand zwar der Geheimen Staatspolizei Kassel, wurde aber von den Bediensteten der Landesarbeitsanstalt mit geleitet. Im Verlaufe des Zweiten Weltkrieges waren im AEL Breitenau etwa 8.300 überwiegend ausländische Schutzhaftgefangene inhaftiert, unter denen sich ca. 1.900 Frauen und 6.400 Männer befanden. Bei den Einweisungen wirkten neben der Gestapostelle Kassel und der Gestapostelle Weimar zahlreiche Orts- und Kreispolizeibehörden mit, wodurch ein flächendeckender Verfolgungsapparat entstand. Insgesamt lassen sich über 1.000 letzte Wohnorte von Gefangenen ermitteln. Die Haft- und Lebensbedingungen im Lager waren vor allem für die ausländischen Gefangenen besonders unmenschlich, und es gab mehrere Todesfälle. Nachweislich wurden mehr als 750 Gefangene in Konzentrationslager deportiert, was für viele den Tod bedeutete. Außerdem wurden mindestens 18 polnische Gefangene von Angehörigen der Gestapo Kassel erhängt und noch unmittelbar vor Kriegsende ein Massenmord an 28 Gefangenen verübt. Erst mit dem Einmarsch der amerikanischen Soldaten am Ostersamstag 1945 wurde das Arbeitserziehungslager Breitenau endgültig aufgelöst. Im dritten Teil der Dissertation wird der Frage des Umgangs mit dem damaligen Geschehen nachgegangen. Dabei lässt sich feststellen, dass die Täter und Mittäter von deutschen Spruchkammern und Gerichten gar nicht oder kaum bestraft wurden. Gleichzeitig wurden ihnen verschiedene Möglichkeiten geboten, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die ehemaligen Gefangenen hatten dagegen keinen Anspruch auf Entschädigung, und auch eine gesellschaftliche Würdigung wurde ihnen versagt. Erst seit den 90er Jahren trat hier eine Veränderung ein, die allerdings für viele Verfolgte zu spät kam. Die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau war viele Jahre verdrängt worden. Das Gelände diente bis 1949 als Landesarbeitsanstalt, dann als geschlossenes Erziehungsheim, und seit 1974 besteht dort eine psychiatrische Einrichtung. Erst 1979 wurde durch ein Forschungsprojekt an der Gesamthochschule Kassel die NS-Geschichte „wiederentdeckt“ und 1984 die Gedenkstätte Breitenau eingerichtet, die als Gedenk- und Bildungsort an das damalige Geschehen erinnert.

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und deren Folgen stellen eine volkswirtschaftliche Störung dar und führen zu erheblichen Kosten in der gesamten Volkswirtschaft. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mindern sowohl das Wohlbefinden der Betroffenen als auch die Wohlfahrt der gesamten Volkswirtschaft. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten ist es daher die Aufgabe des Staates, richtige Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu schaffen und effektive Präventions- und Kompensationsmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu entwickeln. Hauptzweck eines staatlichen Absicherungssystems gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollte sowohl eine effektive Prävention von Unfällen sein als auch die Gewährleistung einer angemessenen Entschädigung für den verunfallten Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Prävention ist zu prüfen, welche Wirkung von dem Absicherungssystem für die Unfallverhütung ausgeht und wie dessen Vor- und Nachteile zu bewerten sind. Bezüglich der Kompensation soll klargestellt werden, in welchem Umfang Entschädigungsleistungen innerhalb des Absicherungssystems gewährleistet werden sollen, um den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers ausreichend zu kompensieren. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung spielt die gesetzliche Unfallversicherung, die ein soziales Absicherungssystem gegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist, eine wichtige Rolle. Diese Arbeit befasst sich mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung des gegenwärtig geltenden Unfallversicherungsrechts in Deutschland und Korea. Sinn und Zweck der hier angestellten rechtsvergleichende Untersuchung ist es durch eine kritische Analyse und eine Gegenüberstellung mit dem deutschen Recht, Ansätze einer effizienteren Gestaltung und Reformoptionen für das in Korea bestehende gesetzliche Unfallversicherungssystem herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird das Recht der deutschen und koreanischen gesetzlichen Unfallversicherung mithilfe verschiedener Kategorien verglichen. Dabei werden Grundgedanken, die Rechtsnatur sowie Präventions-, Rehabilitations- und Kompensationsfunktionen des jeweiligen Unfallversicherungssystems untersucht.

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

The inter-American human rights system has been conceived following the example of the European system under the European Convention on Human Rights (ECHR) before it was modified by Protocol No 11. However, two important differences exist. First, the authority of the European Court of Human Rights (ECtHR) to order reparation has been strictly limited by the principle of subsidiarity. Thus, the ECtHR's main function is to determine whether the ECHR has been violated. Beyond the declaratory effect of its judgments, according to Article 41 ECHR, it may only "afford just satisfaction to the injured party". The powers of the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) were conceived in a much broader fashion in Article 63 of the American Convention on Human Rights (ACHR), giving the Court the authority to order a variety of individual and general measures aimed at obtaining restitutio in integrum. The first main part of this thesis shows how both Courts have developed their reparation practice and examines the advantages and disadvantages of each approach. Secondly, the ECtHR's rather limited reparation powers have, interestingly, been combined with an elaborate implementation system that includes several of the Council of Europe's organs, principally the Committee of Ministers. In the Inter-American System, no dedicated mechanism was implemented to oversee compliance with the IACtHR's judgments. The ACHR limits itself to inviting the Court to point out in its annual reports the cases that have not been complied with and to propose measures to be adopted by the General Assembly of the Organization of American States. The General Assembly, however, hardly ever took action. The IACtHR has therefore filled this gap by developing a proper procedure to oversee compliance with its judgments. Both the European and the American solutions to ensure compliance are presented and compared in the second main part of this thesis. Finally, based on the results of both main parts, a comparative analysis of the reparation practice and the execution results in both human rights systems is being provided, aimed at developing proposals for the improvement of the functioning of either human rights protection system.

Relevância:

10.00% 10.00%

Publicador:

Resumo:

Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere persönliche Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.