12 resultados para EU-Beitritt


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Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob die Qualität der Demokratie in Bulgarien nach dem EU-Beitritt nachgelassen hat und wenn ja, in welchen Bereichen. Ausgangspunkt für die Formulierung dieser Frage sind Medienberichte, denen zufolge Bulgarien nach dem Beitritt zur Europäischen Union Rückschritte in seiner Demokratieentwicklung, vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, gemacht habe. Theoretische Grundlage für die Analyse ist das Konzept der defekten Demokratie von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thiery. Die Veränderungen des Demokratiegehalts für die Jahre des Untersuchungszeitraums (2006 bis 2011) werden anhand des Index Defekter Demokratie erfasst. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die Qualität der Demokratie in Bulgarien nach dem EU-Beitritt tatsächlich abgenommen hat. Die deutlichste Zunahme von Defekten ist dabei auf der Dimension des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates festzustellen, was vor allem auf den Anstieg der Korruption während des Untersuchungszeitraums zurückzuführen ist.

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Boberach: Die Frankfurter Reichsverfassung führte nicht zur Einheit, sondern zur Spaltung Deutschlands, aber das Dreikönigsbündnis kann das richtige Maß möglicher Einheit schaffen. - Wentzke: Zustimmende Würdigung der Haltung der badischen Regierung in der deutschen Frage. Für die Beurteilung des Vertrags vom 26. Mai 1849 ist wichtig, daß er das alte Bundesrecht durchaus anerkennt: Reform statt Revolution. Gegen jede Trennung von Österreich. Die Union, eine Wiederholung des Fürstenbundes Friedrichs des Großen, gibt wenigstens dem Geiste der Nation eine gemeinschaftliche Grundlage weiteren Ausbaus

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Im Laufe von zwei Jahrzehnten hat sich das Profil Europas erheblich verändert. Im Zuge der bisherigen drei Erweiterungen der uropäischen emeinschaften, später Europäische Union, 1973, 1986 und 1995 ist die Zahl der Mitgliedstaaten von 6 auf 15 gestiegen. Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion eröffneten sich der internationalen Zusammenarbeit neue Perspektiven, und die Europäische Union gewann eine Schlüsselrolle bei der Förderung des friedlichen Wandels und der Stabilität in ganz Europa. Deutlich wurde diese Rolle insbesondere in ihrer Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung und in ihrer umfangreichen Hilfe für die Länder in Mittel- und Osteuropa (MOEL). 1993 eröffnete der Europäische Rat in Kopenhagen diesen Ländern Perspektiven für einen Beitritt zur EU.

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Bei der Erweiterung der Europäischen Union nach Osten spielen nicht nur politische sondern auch wirtschaftliche Faktoren eine große Rolle. Die Europäische Kommission hat die Agenda 2000 aufgestellt, in der finanz- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen der Europäischen Union für den Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) dargelegt werden. Die allgemeine Wirtschaftssituation der jetzigen Union sowie der MOEL wurde anhand der Bruttoinlandsprodukte und der Bevölkerungsveränderung im vorigen Heft 3 der Informationen für die Fischwirtschaft dargestellt. Im Folgenden wird die Lage der Fischwirtschaft der einzelnen MOEL und ihre Bewertung aus Sicht der EU-Kommission - wie sie im Bulletin der Europäischen Union dargestellt ist - wiedergegeben. Außerdem werden für jedes Land die Beitrittsperspektiven, d.h. die notwendigen Anpassungsmaßnahmen und auch daraus entstehenden Schwierigkeiten aufgezeigt. Die zu jedem Land dargestellten Graphiken fußen unabhängig von der Darstellung der EU-Kommission auf Daten der FAO.

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In der Dissertation wird die Möglichkeit untersucht, die deutschen Erfahrungen mit dem New Public Management (NPM) für die Entwicklung der Verwaltung in Uganda nutzbar zu machen. Inhaltlich betrifft die Arbeit 3 Hauptkomponenten: Das NPM als Konzept für die öffentliche Verwaltung, die Erfahrungen mit dem NPM in Deutschland, die Transfermöglichkeit des NPM und insbesondere der deutschen Erfahrungen mit dem NPM nach Uganda, wobei auch die deutschen Erfahrungen mit der Verwaltungshilfe nach dem 1990 erfolgten Beitritt des ehemals sozialistisch verwalteten Gebiets zur Bundesrepublik Deutschland einbezogen werden. Es wird zunächst anhand von Dokumenten ein Vergleich der Verwaltungen in Uganda und in Deutschland vorgenommen, wobei insbesondere auf die in der deutschen Kommunalverwaltung mittlerweile implementierte Variante des NPM eingegangen wird. In diesem Vergleich werden gravierend erscheinende Unterschiede identifiziert. Aus einer Gegenüberstellung der hauptsächlichen Probleme der Verwaltung in Uganda und der hauptsächlichen Stärken des NPM nach den deutschen Erfahrungen wird ein Tableau mit wichtigen Diskrepanzen entwickelt. Zu diesen Diskrepanzen und zu möglichen strategischen Handlungsalternativen werden in Uganda und in Deutschland jeweils 5 hochrangige Verwaltungsexperten in jeweils etwa 1-stündigen Interviews befragt. Die Antworten werden miteinander verglichen und auf markante Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede geprüft. Nach Auswertung der Interviews wird in Verbindung mit den persönlichen Erfahrungen des Verfassers ein strategisches Konzept entwickelt, das aus sieben Einzelschritten besteht. Konkretisiert wird dieses Konzept durch den Vorschlag, eine situationsangemessene Übertragung ausgewählter NPM-Elemente und ausgewählter deutscher Erfahrungen zunächst in Pilotprojekten zu erproben. In einem weiteren zukünftigen Prozess könnten die Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten in andere Regionen und auf andere Ebenen der Verwaltung in Uganda transferiert werden.

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In den konsultativen Referenden von 1972 und 1994 stimmte eine knappe Mehrheit der norwegischen Wählerschaft gegen einen Beitritt in die europäische Staatengemeinschaft. Regierung und Parlament zogen daraufhin ihr Aufnahmegesuch zurück. Ein erneuter Antrag auf Mitgliedschaft in der EU wird seither vermieden, da sich die Parteien des Konfliktpotenzials bewusst sind. Von der politischen Agenda ist diese Streitfrage jedoch nicht verschwunden. Die vorliegende Magisterarbeit greift den gängigen Erklärungsansatz der politikwissenschaftlichen Forschung auf: Das Scheitern der Referenden ist demnach auf die Aktualisierung traditioneller politischer Konfliktlinien zurückzuführen. Inwieweit diese Cleavages die Einstellungen norwegischer Staatsbürger zur Europäischen Integration bestimmen, wird anhand eines komplexen Konfliktlinienmodells und mittels aktueller Daten untersucht. Aufbauend auf dem klassischen Cleavage-Konzept von Seymour Lipset und Stein Rokkan (Zentrum/Peripherie, Staat/Kirche, Stadt/Land, Kapital/Arbeit), findet eine Konkretisierung von Stefano Bartolini und Peter Mair Anwendung, die jede der vier Konfliktlinien als dreidimensional (empirisch, normativ und organisatorisch) begreift. In einem historischen Überblick zeigt sich die Relevanz der tradierten Konfliktlinien für Norwegen, die sich sowohl im nationalen Parteiensystem als auch in den Standpunkten der Parteien zu einem EU-Beitritt widerspiegeln. Datengrundlage für die folgenden empirischen Analysen (Kreuztabellen, Mittelwert- und Korrelationsvergleiche, multiple lineare Regressionen) stellt die norwegische Teilstudie der zweiten Welle des European Social Survey von 2004/2005 dar. Europäische Integration wird von den meisten norwegischen Staatsbürgern, die sich empirisch, normativ und organisatorisch auf den Konfliktlinienpolen Peripherie, Kirche, Land oder Arbeit verorten lassen, negativ bewertet. Im Gegensatz dazu geht die recht häufig vertretene Kombination der empirischen Konfliktlinienpole Zentrum-Staat-Stadt-Kapital mit einer überdurchschnittlich positiven Einstellung einher. Insgesamt erweist sich der Zusammenhang mit der Zentrum/Peripherie-Konfliktlinie als am höchsten.

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Boberach: Nachdem die Grundzüge der Frankfurter Reichsverfassung ins Dreikönigsbündnis eingegangen sind, bieten sich zwei Wege: Entweder wird die Idee des Bundesstaates ganz aufgegeben und die Bundesakte verbessert, oder anstelle des "Reichs" bilden sich als neue Großmacht die Vereinten Staaten Deutschlands, die einen Unionsvertrag mit den übrigen Staaten schließen, denen aber der Beitritt zum Dreikönigsbündnis offen stehen muß. Die Union ließe sich aber auch durch Einführung von Mehrheitsbeschlüssen und Anschluß der Küstenstaaten an den Deutschen Zollverein herstellen

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Boberach: Die Verfassung des Dreikönigsbündnisses kann erst nach Beitritt aller Einzelstaaten in Kraft treten. Sofort ist eine Flotte in der Ostsee zu schaffen. Die Unionsstaaten sollen sechs Kurien bilden, im Fürstenkollegium ganze oder halbe Stimmen haben. Die "Vereinigten Staaten Deutschland" sollen ein enges Bündnis mit dem unabhängigen Österreich unter einer Zentralbehörde eingehen. - Wentzke: Einteilung der Staaten in 6 Kurien: 1. Preußen, 2. Baiern, 3. Sachsen und Thüringen-Anhalt je 1/2 Stimme, 4. Hannover und Braunschweig-Mecklenburg-Oldenburg-Hansestädte je 1/2 Stimme, 5. Württemberg und Baden je 1/2 Stimme, 6. die übrigen. Warnung vor Beseitigung des Fürstenkollegs. Bedeutung der Kleinstaaten für die Einheit Deutschlands. "Vereinigte Staaten Deutschlands" vorläufig besser als "Reich". Für den Reichstag und für die 2. preußische Kammer dieselben Wahlen! Österreich und der Bundesstaat bilden zwei unabhängige Mächte in engem Bündnis, repräsentieren zusammen die Großmacht des bisherigen deutschen Bundes. Zentralbehörde aus je zwei Bevollmächtigten Österreichs und des Bundesstaats

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Die Diskussionen um Parteienfinanzierung und Offenlegung von Parteispenden halten zwar an, Änderungen des intransparenten Systems sind aber kaum mehrheitsfähig. - Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative kommt auch Bewegung ins Parteiensystem; alle Parteien nehmen mit Umsetzungsvorschlägen Stellung. - Die SP muss an der Urne einige Niederlagen für ihre wirtschaftspolitischen Anliegen einstecken und versucht, ihre europapolitische Haltung zu klären. - Die Pädophileninitiative sorgt in der FDP für Dissens, in der Energiepolitik spricht sich die Partei gegen ein Verbot von AKW aus und in der Asylpolitik fordert der Freisinn eine harte Linie. - Die CVP legt ein neues Parteiprogramm vor, in dem unter anderem eine zweite Gotthardröhre gefordert wird. - Die SVP feiert mit der Annahme ihrer Masseneinwanderungsinitiative einen Erfolg und lanciert ein neues Begehren, mit dem Landesrecht über Völkerrecht gestellt werden soll. - Christoph Blocher tritt aus dem Nationalrat zurück und will sich nur noch dem Kampf gegen den "schleichenden EU-Beitritt" widmen. - Die Grünen distanzieren sich vehement von der Ecopop-Initiative. - Die GLP erneuert ihre Leitlinien, legt aber nach wie vor kein Parteiprogramm vor. - Der Bundesratssitz der BDP gerät insbesondere nach der Wahlniederlage im Kanton Bern immer mehr unter Beschuss. - Die lange diskutierte und geplante Union zwischen CVP und BDP kommt aufgrund des Widerstandes kantonaler BDP-Sektionen nicht zustande.