7 resultados para Demokratiemessung, Demokratieindizes, Mediensystem


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Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zur Klärung des Zusammenhangs zwischen Medienfreiheit und Demokratie, der zwar weitläufig postuliert, aber dennoch lediglich in geringem Maße erforscht ist, zu leisten und insbesondere die konzeptionelle Rückbindung von Medienfreiheit an die Demokratietheorie zu verbessern. Es wird davon ausgegangen, dass eine Demokratie ohne die Verwirklichung von Medienfreiheit nicht funktionieren kann. Medienfreiheit wird daher als ein Merkmal von Demokratie aufgefasst. Im ersten Teil der Arbeit wird, ausgehend von Larry Diamonds Konzeption einer liberalen Demokratie, eine konkrete Definition und Konzeptualisierung von Medienfreiheit herausgearbeitet. Damit wird ein Maßstab formuliert, der im Folgenden dazu dient existierende Messungen von Medienfreiheit auf ihren konzeptuellen Gehalt hin zu überprüfen. Im zweiten Teil werden existierende Indizes bezüglich ihrer Messung von Medienfreiheit evaluiert. Betrachtet werden hierbei sowohl zwei Demokratieindizes (der Index Politische Rechte und Bürgerliche Freiheiten von Freedom House sowie der Index Liberale Demokratie aus dem Varieties of Democracy-Projekt) als auch zwei Indizes, die explizit Medienfreiheit messen (der Index Pressefreiheit von Freedom House sowie die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen).

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Der Vergleich der deutschen und der schweizerischen Rundfunkordnung unter dem Aspekt des Dualismus 1.Einleitung: Bedeutung und Grundlagen des „Dualismus“ 2.Das „duale System“ in der deutschen Rundfunkordnung 2.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 2.3 Das „duale System“ im europäischen Raum – europarechtliche Einflüsse und Vorgaben 3. Das „duale System“ in der schweizerischen Rundfunkordnung 3.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 3.3 Vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Ausprägungen des „dualen Systems“ im Rahmen der Revision des RTVG 4. Vergleichende Betrachtung der „dualen Systeme“ 4.1 Historische und gesetzliche Rahmenbedingungen 4.2 Die spezifischen Besonderheiten des schweizerischen Rundfunkmarktes 4.3 Die einzelnen Elemente der Rundfunkordnung 5. Endergebnis Duale Systeme im Bereich des Rundfunkrechtes bedeuten Koexistenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegte Rundfunkordnung ist im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Das aufgrund dieser Vorgaben gewachsene duale System besteht aus einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Position durch die vorrangige Finanzierung aus Gebühren privilegiert wird. Im Gegenzug wird ihm die zentrale Aufgabe zur Sicherung der Grundversorgung zugewiesen. Daneben bestehen die privaten Rundfunkveranstalter, die sich aus Werbeeinnahmen und Nutzungsentgelten finanzieren und insoweit dem Wettbewerb im Markt in höherem Maße ausgeliefert sind. Im europäischen Bereich fällt der Schutz von Pluralismus und Meinungsvielfalt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Medienlandschaften der Mitgliedstaaten sind durch vielfältige Eigenheiten und Traditionen geprägt, die gerade erhalten bleiben sollen. Die Ausgestaltung des dualen Systems im europäischen Rahmen wirft mithin Bedenken allein im Hinblick auf die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Veranstalter aus öffentlichen Ressourcen und die darauf basierende Wettbewerbsverzerrung auf. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz von 1991 wurde in der Schweiz ein duales Rundfunksystem eingeführt. Das Treuhandmodell wurde ergänzt durch das Marktmodell. Allerdings galt das duale System für Rundfunk und Fernsehen in der Schweiz nur in der abgeschwächten Form eines staatlich geordneten Wettbewerbs. Es bestand ein Drei-Ebenen-Modell, das eine direkte Konkurrenz zwischen der nationalen Dachorganisation SRG (Schweizerische Rundfunkgesellschaft) und privaten Unternehmen weitestgehend vermied. Die Hauptverpflichtung des Service public oblag der SRG, die auch die Gebühren erhielt. Daneben wurden allerdings alle Veranstalter zu Service-public-Leistungen verpflichtet. Im Gegenzug dazu sah der Gesetzgeber in marktschwachen Regionen ein Gebührensplitting vor. Mit dem neuen RTVG soll dem Service Public eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert werden. Anstelle einer scharfen Trennung zwischen gebühren- und werbefinanzierten Anbietern mit entsprechend unterschiedlichen Funktionen im Mediensystem sollen allerdings die elektronischen Medien in der Schweiz großflächig subventioniert und vermehrt mit Leistungsaufträgen gesteuert werden. Gerade auf lokaler Ebene wird eine Ausweitung des Gebührensplittings vorgesehen. Nicht nur einer, sondern eine Vielzahl von Veranstaltern soll künftig mit der Grundversorgung beauftragt werden. Insbesondere der Service public régional soll von privaten Anbietern und der SRG erbracht werden. Eine Inpflichtnahme sämtlicher privater Rundfunkveranstalter wird indes nicht vorgesehen. Anhand dieser Masterarbeit sollen weiterhin die Unterschiede herausgearbeitet werden, die einzelne nationale Rundfunksysteme aufweisen können und damit auch die rundfunkpolitischen Modelle trotz des gleich bleibenden Grundgedankens, hier des Dualismus. Die Modelle sind stets in ihrem spezifischen politischen und kulturellen Kontext zu sehen, woraus sie historisch gewachsen sind. Durch den Vergleich sollen auf der einen Seite die Probleme der Rundfunkmodelle dargelegt werden, die diesen unabhängig von ihrer Ausgestaltung in mehr oder minder ausgeprägter Form generell innewohnen (Definition der Grundversorgung - des Service public/ Ressourcenknappheit/ Krisen des dualen Systems). Andererseits sollen die spezifischen Probleme der Schweiz aufgrund ihrer mehrsprachigen, kleinstaatlichen Struktur verdeutlicht werden (Hoher Marktanteil an ausländischen, überwiegend deutschsprachigen Programmen an der Fernsehnutzung; Mehrsprachigkeit; Kleinräumigkeit von Zuschauer- und Zuhörermärkten sowie der Werbemärkte).

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Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob die Qualität der Demokratie in Bulgarien nach dem EU-Beitritt nachgelassen hat und wenn ja, in welchen Bereichen. Ausgangspunkt für die Formulierung dieser Frage sind Medienberichte, denen zufolge Bulgarien nach dem Beitritt zur Europäischen Union Rückschritte in seiner Demokratieentwicklung, vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, gemacht habe. Theoretische Grundlage für die Analyse ist das Konzept der defekten Demokratie von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thiery. Die Veränderungen des Demokratiegehalts für die Jahre des Untersuchungszeitraums (2006 bis 2011) werden anhand des Index Defekter Demokratie erfasst. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass die Qualität der Demokratie in Bulgarien nach dem EU-Beitritt tatsächlich abgenommen hat. Die deutlichste Zunahme von Defekten ist dabei auf der Dimension des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates festzustellen, was vor allem auf den Anstieg der Korruption während des Untersuchungszeitraums zurückzuführen ist.