417 resultados para Sexuelle Gewalt
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von J. Preuss
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Im traditionellen Menschenrechtsparadigma galten Verletzungen der physischen und psychischen Integrität von Individuen nur dann als Menschenrechtsverletzung, wenn sie im öffentlichen Raum von Vertretern des Staates begangen wurden. Der private Bereich war demnach vom staatlichen Menschenrechtsschutz ausgeschlossen. Diese traditionelle Menschenrechtsparadigma geriet im Verlauf der 1970er und 1980er Jahre in feministische Kritik. Die neue Frauenbewegung stellte die vergeschlechtlichte Trennung zwischen Privatem und Öffentlichkeit in Frage (Quartaert 2006). Dieser Wandel, in der Forschung als Feminist turn in Human Rights bekannt, bewirkte eine grundlegende Veränderung eines internationalen normativen Rahmens und hatte auch Auswirkungen auf den Menschenrechtsaktivismus. Transnationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben diese Transformation – mit mehr oder weniger Widerstand – nachvollzogen. Angeregt von der globalen Frauenbewegung haben Aktivistinnen an der Basis seit Ende der 1980er Jahre einen Feminist turn innerhalb von Amnesty International (AI) in Gang gesetzt. Der Druck von unten veranlasste die internationale Geschäftsleitung das Thema Frauenrechte in der Politik von AI zu verankern. Anhand von Material aus dem AI Archiv in Bern und der AI Intranetbibliothek sowie gestützt auf Interviews mit Aktivistinnen und Funktionärinnen lege ich dar, wie sich der Feminist turn in Human Rights bei AI in seiner politischen Arbeit als ‚bottom-up’ Prozess vollzogen hat.
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Über Gewalt und Liebe: Transnationale Adoption in Österreich Julia Rehsmann Eine Adoption bedeutet meist den Bruch mit der leiblichen Familie – zu verstehen als ein „Akt der Gewalt“ – und die Inkorporation in ein neues Familiennetzwerk – ein „Akt der Liebe“. Kinder zu bekommen wird in unserer Gesellschaft als wichtiger Teil des Lebens gesehen und trotz Fortschritten in der Reproduktionsmedizin bleibt die Zahl international adoptierter Kinder global gesehen auf einem gleich hohen Niveau. Im Rahmen einer Adoption werden vorherrschende Konzepte von Verwandtschaft und Zugehörigkeit in Frage gestellt, da die Beziehung zwischen Eltern und Kind nicht auf biogenetischer, sondern auf sozialer, emotionaler und rechtlicher Verbundenheit basiert. Wenn Adoptionen zwischen verschiedenen Ländern zustande kommen und das Kind meist anders aussieht als die Adoptiveltern, tauchen unweigerlich Fragen zu Identität, Zu- gehörigkeit, race und Kultur auf. Antworten zu Fragen wie „Wer bin ich?“ und „Woher komme ich?“ sind im Falle von Adoption und insbesondere von transnationaler Adoption komplizierter und schwieriger zu finden als im Falle der klaren biogenetischen Eltern-Kind-Beziehung. Welche Bedeutung hat diese Migration junger Kinder vor allem aus armen Nationen in die wohlhabenderen Länder der Vereinigten Staaten und Europas? Welche Bedeutung haben die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Reisen von Adoptierten und ihren Familien in ihre jeweiligen Geburtsländer? Die Adoptionsfamilie widerspricht in gewisser Hinsicht dem Bild der Familie als Teil des privaten Lebens, da sie während des Adoptionsprozesses von Bereichen des öffentlichen Lebens (Institutionen, Agenturen, Gesetzen) beeinflusst und bestimmt wird. Transnationale Adoptionen stellen nicht nur Individuen, sondern auch staatliche Institutionen vor große Herausforderungen und verlangen nach neuen Strategien im Umgang mit neuen Familienstrukturen. Im Rahmen des Vortrags soll ein Überblick über das Phänomen in Österreich gegeben werden und in Bezug zu anderen sozialanthro-pologischen Arbeiten zum Thema gesetzt werden, wobei in der empirischen Forschung der Fokus auf Familien mit Kindern aus Äthiopien lag.
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Zur Rechtfertigung der Proteste gegen die Regierung im November 1848 werden deren Rechtsbrüche und ungesetzliche Maßnahmen der Lokalbehörden dargestellt. - Welsch (Projektbearbeiter): Verfaßt von dem Publizisten und Politiker Lassalle, dem späteren (1863) Gründer des 'Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins', "Durch einen Act der Willkühr ... wurde es dem Angeklagten nicht gestattet, die vorstehende Rede vor dem ... Publikum ... zu halten ... [worauf] der Angeklagte erklärte: Er halte es [für] unter seiner Würde, ... seine Rede zu halten, er verzichte auf's Wort. Dennoch erfolgte die Freisprechung durch die Geschwornen." [Aus der Vorlage]
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Sexuelle Belästigung am Telefon ist ein in der bisherigen sozialwissenschaftlichen Forschung vernachlässigtes Alltagsphänomen. Die vorliegende Studie zur Analyse dieses Phänomens wurde repräsentativ für Deutschland durchgeführt. In der ersten Phase der Studie wurde eine Ausgangsstich-probe von mehr als 3000 Personen mündlich mittels eines Fragebogens zu unerwünschten Ereignissen am Telefon im vorangegangenen Jahr befragt. Die Ergebnisse zeigen, welche verschiedenen Formen von Belästigung in welchem Umfang vorkommen (Stöhnanrufe, sexuelle Beleidigungen etc.). Dabei wurden die Häufigkeit sowie das Ausmaß der durch die sexuelle Belästigung hervorgerufenen Belastung analysiert. In der zweiten Phase wurde den Personen, die im vorangegangenen Jahr oder jemals in ihrem Leben ein Ereignis am Telefon als sexuell belästigend erlebt hatten, ein ausführlicher Fragebogen zu der von ihnen erlebten Belästigung zur schriftlichen Beantwortung vorgegeben. Schwerpunkt war dabei die Analyse des Verarbeitungsprozesses. Die Ergebnisse zeigen, welches (verbreitete) unmittelbare emotionale und kognitive Reaktionen auf sexuelle Belästigung am Telefon sind (Angst, Ärger etc.) und welche Copingstrategien angewandt werden (Vermeidung, positive Selbstinstruktion, Informationssuche, Suche nach sozialer Unterstützung etc.). Dabei wurde untersucht, inwieweit attributions-, kontroll- und streßtheoretische Ansätze Vorhersagen für die Bewältigung dieser Erfahrung ermöglichen.