147 resultados para Grenze


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Vom Sonderfall zur Integration? Das Verhältnis der universitären Weiterbildung zu Lehre und Forschung ihrer Mutterinstitutionen ist ambivalent. Die Weiterbildung wird in der Universität von vielen geschätzt, aber dabei kaum als Kernaufgabe angesehen. Über die letzten Jahre lässt sich zwar ein Trend vom geduldeten Sonderfall zur wohlwollenden Annäherung beobachten. Und doch wird in den Köpfen (auch der Weiterbildungsakteure selbst) immer noch eine Grenze zwischen den traditionellen Aufgaben der Universität (Lehre, Forschung, Dienstleistung) und der Weiterbildung gezogen. Weiterbildung wird oft als eine „Aufgabe besonderer Art“ bezeichnet. Demgegenüber ist es aus einer Perspektive des lebenslangen Lernens kaum verständlich, dass sie anders positioniert wird als die Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen, nämlich als Teil eines integralen Auftrages „Lehre“ – allerdings mit eigenständigen Merkmalen!

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Relokalisiert und deterritorialisiert: Grenzräume und -praktiken im Europäischen Grenzregime Die Schengen/Dublin Verträge führten nicht nur zu einer Standardisierung des Asylwesens, sondern zu einer Umformung von Grenzräumen- und praktiken. Der Beitrag untersucht deren Relokalisierung und Deterritorialisierung anhand Materials zu abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz und market places of knowledge der europäischen Migration. Die Europäisierung des Asylwesens führt zu einer Umformung von Grenzräumen- und praktiken. Sie finden nicht mehr nur an der geopolitischen Grenze statt, sondern sind relokalisiert und deterritorialisiert. Der vorliegende Beitrag untersucht durch die Verschränkung dieser zwei Perspektiven (Relokalisierung und Deterritorialisierung) wo und wie Bordering im Europäischen Grenzregime stattfindet. Folgenden Fragen gehen wir nach: 1. Wie entstehen diese neuen Grenzräume? 2. Welche Funktion haben sie, bzw. welchen Ordnungsprinzipien folgen sie? 3. Wie sollen sie konzeptuell gefasst werden? Anhand des empirischen Materials zu Zentren für abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz (Relokalisierung), sowie der Analyse von Wissensproduktion über Grenz(kontroll)praktiken und Zirkulation im Europäischen Grenzregime (Deterritorialisierung) im transnationalen Raum der Migration zwischen Tunesien und der Schweiz diskutieren wir diese Fragen.

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Ein Grund der Krise der Migrationsforschung liegt daran, dass ihre vorherrschende Blickrichtung vom Staat aus auf Migration gerichtet ist. Während der Staat naturalisiert wird, erscheint Migration als die störende Bewegung. Exakt diese Kritik ist in der Losung „We didn’t cross the border, the border crossed us!“ des Immigrant Rights Movement aus den USA enthalten. Nur eine Umkehrung der Perspektive kann aus der Sackgasse führen, in welche Konzepte wie „Integration“ geführt haben, indem Fragen neu gestellt werden können: Was passiert, wenn Effekte von Staat und Staatlichkeit in die Bewegung der Migration eingeschrieben werden? Prototyp dieser Einschreibung ist die Grenze, die sich aber nicht auf deren geopolitische Manifestation beschränkt, sondern verschiedenste Grenzkontrollpraktiken (Datenbanken, Migrationsprogramme und -verträge zwischen Staaten, Rückübernahmeabkommen von abgewiesenen Asylsuchenden) umfasst, die oftmals deterritorialisiert und relokalisert sind. Ausgehend von der Kritik des Methodologischen Nationalismus skizziert der Beitrag, wie ein Ansatz der Migrationsforschung aussehen könnte, der von der Bewegung aus denkt, wie es etwa in der Idee der Autonomie der Migration angedacht ist. Am Beispiel des laufenden Projektes „How Does Border Occur?“, das unter anderem die sogenannt freiwilligen Rückkehrprogramme für tunesische Migrantinnen untersucht, stellt der Beitrag schliesslich zur Diskussion, wie ein solches Forschungsprogramm konkret aussehen könnte.

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1944/1945 wurde in Cham-Hagendorn eine Wassermühle ausgegraben, die dank ihrer aussergewöhnlich guten Holzerhaltung seit langem einen prominenten Platz in der Forschung einnimmt. 2003 und 2004 konnte die Kantonsarchäologie Zug den Platz erneut archäologisch untersuchen. Dabei wurden nicht nur weitere Reste der Wassermühle, sondern auch Spuren älterer und jüngerer Anlagen geborgen: eine ältere und eine jüngere Schmiedewerkstatt (Horizont 1a/Horizont 3) sowie ein zweiphasiges Heiligtum (Horizonte 1a/1b). All diese Anlagen lassen sich nun in das in den neuen Grabungen erkannte stratigraphische Gerüst einhängen (s. Beil. 2). Dank der Holzerhaltung können die meisten Phasen dendrochronologisch datiert werden (s. Abb. 4.1/1a): Horizont 1a mit Schlagdaten zwischen 162(?)/173 und 200 n. Chr., Horizont 1b um 215/218 n. Chr. und Horizont 2 um 231 n. Chr. Ferner konnten in den neuen Grabungen Proben für mikromorphologische und archäobotanische Untersuchungen entnommen werden (Kap. 2.2; 3.11). In der vorliegenden Publikation werden der Befund und die Baustrukturen vorgelegt, (Kap. 2), desgleichen sämtliche stratifizierten Funde und eine umfassende Auswahl der 1944/1945 geborgenen Funde (Kap. 3). Dank anpassender Fragmente, sog. Passscherben, lassen sich diese zum Teil nachträglich in die Schichtenabfolge einbinden. Die mikromorphologischen und die archäobotanischen Untersuchungen (Kap. 2.2; 3.11) zeigen, dass der Fundplatz in römischer Zeit inmitten einer stark vom Wald und dem Fluss Lorze geprägten Landschaft lag. In unmittelbarer Nähe können weder eine Siedlung noch einzelne Wohnbauten gelegen haben. Die demnach nur gewerblich und sakral genutzten Anlagen standen an einem Bach, der vermutlich mit jenem Bach identisch ist, der noch heute das Groppenmoos entwässert und bei Cham-Hagendorn in die Lorze mündet (s. Abb. 2.4/1). Der antike Bach führte wiederholt Hochwasser ─ insgesamt sind fünf grössere Überschwemmungsphasen auszumachen (Kap. 2.2; 2.4). Wohl anlässlich eines Seehochstandes durch ein Überschwappen der Lorze in den Bach ausgelöst, müssen diese Überschwemmungen eine enorme Gewalt entwickelt haben, der die einzelnen Anlagen zum Opfer fielen. Wie die Untersuchung der Siedlungslandschaft römischer Zeit rund um den Zugersee wahrscheinlich macht (Kap. 6 mit Abb. 6.2/2), dürften die Anlagen von Cham-Hagendorn zu einer in Cham-Heiligkreuz vermuteten Villa gehören, einem von fünf grösseren Landgütern in diesem Gebiet. Hinweise auf Vorgängeranlagen fehlen, mit denen die vereinzelten Funde des 1. Jh. n. Chr. (Kap. 4.5) in Verbindung gebracht werden könnten. Diese dürften eher von einer der Überschwemmungen bachaufwärts weggerissen und nach Cham-Hagendorn eingeschwemmt worden sein. Die Nutzung des Fundplatzes (Horizont 1a; s. Beil. 6) setzte um 170 n. Chr. mit einer Schmiedewerkstatt ein (Kap. 2.5.1). Der Fundanfall, insbesondere die Schmiedeschlacken (Kap. 3.9) belegen, dass hier nur hin und wieder Geräte hergestellt und repariert wurden (Kap. 5.2). Diese Werkstatt war vermutlich schon aufgelassen und dem Verfall preisgegeben, als man 200 n. Chr. (Kap. 4.2.4) auf einer Insel zwischen dem Bach und einem Lorzearm ein Heiligtum errichtete (Kap. 5.3). Beleg für den sakralen Status dieser Insel ist in erster Linie mindestens ein eigens gepflanzter Pfirsichbaum, nachgewiesen mit Pollen, einem Holz und über 400 Pfirsichsteinen (Kap. 3.11). Die im Bach verlaufende Grenze zwischen dem sakralen Platz und der profanen Umgebung markierte man zusätzlich mit einer Pfahlreihe (Kap. 2.5.3). In diese war ein schmaler Langbau integriert (Kap. 2.5.2), der an die oft an Temenosmauern antiker Heiligtümer angebauten Portiken erinnert und wohl auch die gleiche Funktion wie diese gehabt hatte, nämlich das Aufbewahren von Weihegaben und Kultgerät (Kap. 5.3). Das reiche Fundmaterial, das sich in den Schichten der ersten Überschwemmung fand (s. Abb. 5./5), die um 205/210 n. Chr. dieses Heiligtum zerstört hatte, insbesondere die zahlreiche Keramik (Kap. 3.2.4), und die zum Teil auffallend wertvollen Kleinfunde (Kap. 3.3.3), dürften zum grössten Teil einst in diesem Langbau untergebracht gewesen sein. Ein als Glockenklöppel interpretiertes, stratifiziertes Objekt spricht dafür, dass die fünf grossen, 1944/1945 als Stapel aufgefundenen Eisenglocken vielleicht auch dem Heiligtum zuzuweisen sind (Kap. 3.4). In diesen Kontext passen zudem die überdurchschnittlich häufig kalzinierten Tierknochen (Kap. 3.10). Nach der Überschwemmung befestigte man für 215 n. Chr. (Kap. 4.2.4) das unterspülte Bachufer mit einer Uferverbauung (Kap. 2.6.1). Mit dem Bau eines weiteren, im Bach stehenden Langbaus (Kap. 2.6.2) stellte man 218 n. Chr. das Heiligtum auf der Insel in ähnlicher Form wieder her (Horizont 1b; s. Beil. 7). Von der Pfahlreihe, die wiederum die sakrale Insel von der profanen Umgebung abgrenzte, blieben indes nur wenige Pfähle erhalten. Dennoch ist der sakrale Charakter der Anlage gesichert. Ausser dem immer noch blühenden Pfirsichbaum ist es ein vor dem Langbau aufgestelltes Ensemble von mindestens 23 Terrakottafigurinen (s. Abb. 3.6/1), elf Veneres, zehn Matres, einem Jugendlichen in Kapuzenmantel und einem kindlichen Risus (Kap. 3.6; s. auch Kap. 2.6.3). In den Sedimenten der zweiten Überschwemmung, der diese Anlage um 225/230 n. Chr. zum Opfer gefallen war, fanden sich wiederum zahlreiche Keramikgefässe (Kap. 3.2.4) und zum Teil wertvolle Kleinfunde wie eine Glasperle mit Goldfolie (Kap. 3.8.2) und eine Fibel aus Silber (Kap. 3.3.3), die wohl ursprünglich im Langbau untergebracht waren (Kap. 5.3.2 mit Abb. 5/7). Weitere Funde mit sicherem oder möglichem sakralem Charakter finden sich unter den 1944/1945 geborgenen Funden (s. Abb. 5/8), etwa ein silberner Fingerring mit Merkurinschrift, ein silberner Lunula-Anhänger, eine silberne Kasserolle (Kap. 3.3.3), eine Glasflasche mit Schlangenfadenauflage (Kap. 3.8.2) und einige Bergkristalle (Kap. 3.8.4). Im Bereich der Terrakotten kamen ferner mehrere Münzen (Kap. 3.7) zum Vorschein, die vielleicht dort niedergelegt worden waren. Nach der zweiten Überschwemmung errichtete man um 231 n. Chr. am Bach eine Wassermühle (Horizont 2; Kap. 2.7; Beil. 8; Abb. 2.7/49). Ob das Heiligtum auf der Insel wieder aufgebaut oder aufgelassen wurde, muss mangels Hinweisen offen bleiben. Für den abgehobenen Zuflusskanal der Wassermühle verwendete man mehrere stehen gebliebene Pfähle der vorangegangenen Anlagen der Horizonte 1a und 1b. Obwohl die Wassermühle den 28 jährlichen Überschwemmungshorizonten (Kap. 2.2) und den Funden (Kap. 4.3.2; 4.4.4; 45) zufolge nur bis um 260 n. Chr., während gut einer Generation, bestand, musste sie mindestens zweimal erneuert werden – nachgewiesen sind drei Wasserräder, drei Mühlsteinpaare und vermutlich drei Podeste, auf denen jeweils das Mahlwerk ruhte. Grund für diese Umbauten war wohl der weiche, instabile Untergrund, der zu Verschiebungen geführt hatte, so dass das Zusammenspiel von Wellbaum bzw. Sternnabe und Übersetzungsrad nicht mehr funktionierte und das ganze System zerbrach. Die Analyse von Pollen aus dem Gehhorizont hat als Mahlgut Getreide vom Weizentyp nachgewiesen (Kap. 3.11.4). Das Abzeichen eines Benefiziariers (Kap. 3.3.2 mit Abb. 3.3/23,B71) könnte dafür sprechen, dass das verarbeitete Getreide zumindest zum Teil für das römische Militär bestimmt war (s. auch Kap. 6.2.3). Ein im Horizont 2 gefundener Schreibgriffel und weitere stili sowie eine Waage für das Wägen bis zu 35-40 kg schweren Waren aus dem Fundbestand von 1944/1945 könnten davon zeugen, dass das Getreide zu wägen und zu registrieren war (Kap. 3.4.2). Kurz nach 260 n. Chr. fiel die Wassermühle einem weiteren Hochwasser zum Opfer. Für den folgenden Horizont 3 (Beil. 9) brachte man einen Kiesboden ein und errichtete ein kleines Gebäude (Kap. 2.8). Hier war wohl wiederum eine Schmiede untergebracht, wie die zahlreichen Kalottenschlacken belegen (Kap. 3.9), die im Umfeld der kleinen Baus zum Vorschein kamen. Aufgrund der Funde (Kap. 4.4.4; 4.5) kann diese Werkstatt nur kurze Zeit bestanden haben, höchstens bis um 270 n. Chr., bevor sie einem weiteren Hochwasser zum Opfer fiel. Von der jüngsten Anlage, die wohl noch in römische Zeit datiert (Horizont 4; Beil. 10), war lediglich eine Konstruktion aus grossen Steinplatten zu fassen (Kap. 2.9.1). Wozu sie diente, muss offen bleiben. Auch der geringe Fundanfall spricht dafür, dass die Nutzung des Platzes, zumindest für die römische Zeit, allmählich ein Ende fand (Kap. 4.5). Zu den jüngsten Strukturen gehören mehrere Gruben (Kap. 2.9.2), die vielleicht der Lehmentnahme dienten. Mangels Funden bleibt ihre Datierung indes ungewiss. Insbesondere wissen wir nicht, ob sie noch in römische Zeit datieren oder jünger sind. Spätestens mit der fünften Überschwemmung, die zur endgültigen Verlandung führte und wohl schon in die frühe Neuzeit zu setzen ist, wurde der Platz aufgelassen und erst mit dem Bau der bestehenden Fensterfabrik Baumgartner wieder besetzt.

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Wie vollzieht sich der Wandel und die Neubestimmung der Grenze von Sakralem und Profanen in der Moderne in der Pädagogik? Die sakrale Dominanz des pädagogischen Feldes reicht weit in die Neuzeit hinein und wird auch durch die Modernisierung und Säkularisierung der westlichen Gesellschaften nicht einfach beseitigt.

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Im Spätherbst 1583 visitierte der Mailänder Erzbischof Carlo Borromeo trotz ausdrücklichem Verbot der Drei Bünde die südlichen Täler Graubündens. 1620 fielen spanische Truppen ins Veltlin ein, um die katholischen Untertanen im Kampf gegen ihre mehrheitlich protestantischen Herren aus Graubünden zu unterstützen. Kirchliche wie weltliche Akteure rechtfertigten ihr Eingreifen mit der konfessionellen Grenzsituation. Der Graubündner Alpenraum bilde eine «Vormauer Italiens» resp. das «Tor zu Italien», die es gegen die Protestanten zu verteidigen gelte. Sei dieser gemischtkonfessionelle Grenzraum (2/3 Protestanten; 1/3 Katholiken) einmal in die Hände der «Häretiker» gefallen, könne sich der Protestantismus ungehindert in ganz Italien ausbreiten. Dass die Denkfigur der konfessionellen Grenze handlungsanleitend und handlungslegitimierend wirkte, haben Untersuchungen zur Ereignisgeschichte und zur politischen Sprache ausführlich belegt. Weniger bekannt ist, dass sie sich tief einschrieb in die kulturelle und religiöse Praxis der Katholiken. Der Beitrag zeigt auf, wie sich im Verlaufe des 17. Jahrhunderts ein Set an kulturellen Repräsentationen ausbildete, das auf subtile Weise die konfessionelle Grenze anzeigte und sie längerfristig festigte. Festgestellt werden kann zunächst, dass in Graubünden und im Veltlin unter den Auspizien der römischen Missionskongregation de Propaganda Fide eine reiche Sakrallandschaft entstanden ist und die vielen Kirchen, Kapellen, Kreuzwege, Bildstöcke etc. die katholischen Gebiete ostentativ gegen die protestantischen Nachbarn abgrenzten. Volkskundliche Erhebungen haben sodann auf eine aussergewöhnlich hohe Zahl von Kirchen und Kapellen aufmerksam gemacht, in denen um eine Gnade gebeten oder mit Votivgaben für ein erfahrenes Wunder gedankt wurde. Das dichte Netz dieser Gnadenorte und die damit verbundenen Frömmigkeitspraktiken – so die These des Beitrages – waren Teil einer katholischen Symbolpolitik, die darauf ausgerichtet war, die katholischen Gebiete im konfessionellen Grenzraum augenfällig in das Gnadenterritorium der katholischen Kirche zu integrieren. Denn dort, wo sich Wunder ereigneten, war dies ein klarer Beweis für die gottgewollte Zugehörigkeit zur katholischen Universalkirche. Ebenfalls der Konsolidierung der konfessionellen Grenze dienten drittens die zahlreichen Bruderschaften, die über ihre Erzbruderschaften in Rom oder Mailand sowohl auf der institutionellen wie auch auf der symbolischen Ebene für eine stärkere Anbindung an das katholische Italien sorgten.

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Boberach: Für die Wahl des Sitzes der Reichsgewalt ist wichtig, daß [das] Kriegs-, [das] Handels- und [das] Marineministerium genügend entfernt von der französischen Grenze und der Küste nahe genug liegen, um von dort mit der Eisenbahn in einer Tagesreise erreichbar zu sein. Deshalb soll nicht Frankfurt, sondern Erfurt Hauptstadt werden. In Krakau soll eine deutsche Bundesfestung errichtet werden. - Wentzke: Gegen Frankfurt als Mittelpunkt des neuen Bundesstaats. Man schaffe ein Bundesgebiet, welches der Reichsgewalt unmittelbar unterworfen ist, welches aber nicht von einer der größeren Mächte ganz umschlossen sein darf: Erfurt Sitz der Reichsgewalt, d.h. des Parlaments

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Boberach: Behandelt werden die Ereignisse in Rastatt, Bruchsal, Karlsruhe, Lörrach, Freiburg, Gundelfingen, Krotzingen und an der Schweizer Grenze, insbes. bei den Dragonern und den Bataillonen Koch, Holtz und Waizenegger bis zum 13. Juni. Die Reichskommissare sollen den der Provisorischen Zentralgewalt unterstellten badischen Offizieren in Karlsruhe die Rückkehr des Großherzogs zusagen. Die Presse wird allgemein kritisiert

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Welsch (Projektbearbeiter): Appell an die Nationalgarde, die Grenze der von Kaiser Ferdinand bewilligten Volksfreiheiten nicht zu überschreiten, auf die Rückkehr des öffentlichen Friedens hinzuarbeiten und in Verfolgung dieses Zieles das Heer als Freund und Mitstreiter anzusehen

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Welsch (Projektbearbeiter): Bekräftigung des Appells vom 3. (nicht 2.) Juni 1848, die Grenze der von Kaiser Ferdinand bewilligten Volksfreiheiten nicht zu überschreiten sowie Erläuterung des Tagesbefehls vom 5. Juni, die unerlaubte Entfernung von der Truppe mit Ehren- statt wie bislang mit Geldstrafen zu ahnden

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Vorlesung: "Einführung in die Philosophie der Gegenwart", SS 1926, Typoskript mit eigenhändigen Korrekturen, 185 Blatt; Vortrag: "Über Sinn und Grenze einer soziologischen Behandlungen der Philosophie", 1928 (?), Typsokript mit eigenhändigen Korrekturen, 10 Blatt (GS 11, S. 209-220); Vortrag, gehalten zu Beginn der Vorlesung: "Max Scheler (1874-1928)", "Einführung in die Geschichtsphilosophie", SS 1928, Typoskript mit eigenhändigen Korrekturen, 13 Blatt (GS 11, 145-157); Vortrag: "Über Kantische und moderne Ethik" Typsokript mit eigenhändigen Korrekturen, 6 Blatt (GS 11, S. 138-144);

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[GS 5, S. 13-290]. Aufzeichnungen und Entwürfe, 1939-1946; veröffentlicht in Amsterdam, 1947:; 1. "Philosophische Fragmente", published by the Institute of Social Research, New York City, 1944. Als Typoskript vervielfältigt, 320 S., gebunden; 2. Aus der "Dialektik der Aufklärung"; Kapitel: "Begriff der Aufklärung":; 2a) Typoskript mit deutschen Titel "Mythos und Aufklärung", 53 Blatt (2 Exemplare); 2b) Entwürfe und Teilstücke, Typoskript mit eigenen Korrekturen von Theodor W. Adorno, 11 Blatt; 2c) Gliederungspunkte zum Kapitel "Begriff der Aufklärung", hier noch mit dem Titel "Mythologie und Aufklärung", Typoskript mit eigenen Ergänzungen von Max Horkheimer, 3 Blatt; 2d) "Zur Frage der Grenze der Entmythologisierung", Entwurf, Typoskript mit eigenen Ergänzungen von Theodor W. Adorno, 1 Blatt; 2e) "Aufklärung mythisch", Entwurf, Typoskript mit eigenen Korrekturen und Ergänzungen, 1 Blatt; 2f) Entwurf des Anfangs des Kapitels "Begriff der Aufklärung", 1 Heft, 16 Blatt, davon 8 leer; 2g) Max Horkheimer und Theodor W. Adorno: Eigene Notizen zum Begriff der Aufklärung, 12 Blatt;