994 resultados para Friedrich der Weise
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Boberach: Aus zahlreichen amtlichen Einzelveröffentlichungen werden die Zahlen über Einnahmen und Ausgaben Preußens in den Jahren 1840 - 1846, die Verwaltung des Staatsschatzes und des Staatsschuldenwesens, der Fonds für Eisenbahnbauten, "Prachtbauten" (u.a. Neues Museum, Opernhaus, Fürstengruft, Potsdamer Nicolai-Kirche) und den Landwehr-Kanal sowie der Etat für 1847 zusammengestellt, um dem breiten Publikum wie auch den in der Volkswirtschaft häufig wenig beschlagenen Abgeordneten wirtschaftliche Zusammenhänge zu erläutern
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!
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Boberach: Die vom Verein errichtete Stiftung soll "durch geistige und materielle Mittel das Familienwohl" fördern, die "Geistes- und Herzensbildung besonders des weiblichen Geschlechts" heben und die "unerschütterliche Anhänglichkeit an das Königshaus" befestigen
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Boberach: Im Namen der Märzgefallenen werden Gagern, Radowitz, Vincke und die Erbkaiserlichen gewarnt, Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser zu machen, da er unter russischem Einfluß stehe. - Wentzke: Erinnert gegenüber den Plänen von Gagern, Radowitz und Vincke an die Berliner Märztage und an die Haltung Friedrich Wilhelms IV., der unter russischem Einfluß steht, gegen sein Volk. Mahnt Gagern zur Umkehr
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung einer provisorischen Verfassung: Einführung von zwei Kammern mit finanziell sehr beschränkten Rechten; dem Kurfürsten bleibt der größte Teil der Domänen
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Welsch (Projektbearbeiter): Erlaß des Wahlgesetzes für die konstituierende Versammlung (Preußen) samt Ausführungsbestimmungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierung einer Verfassung durch Friedrich Wilhelm IV., die die gemäßigten Reformerwartungen des liberalen Bürgertums erfüllt
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Welsch (Projektbearbeiter): Petition an die Preußische Nationalversammlung, den Kämpfern des 18. und 19. März 1848 den Dank des preußischen Volkes auszusprechen, für die Invaliden und Hinterbliebenen jener Tage zu sorgen, den Gefallenen ein Denkmal zu errichten und die fraglichen Tage zu politischen Feiertagen zu erklären
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zur Unterzeichnung einer Adresse mit dem Ziel der Einberufung Friedrich Heckers in die deutsche Nationalversammlung (die seine Wahl zum Abgeordneten des badischen Wahlkreises Tiengen für ungültig erklärt hatte)
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Welsch (Projektbearbeiter): Entwurf eines Gesetzes betreffend die kommunale Verpflichtung zum Ersatz des bei Demonstrationen verursachten Schadens
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Welsch (Projektbearbeiter): Übermittlung eines Gesetzentwurfes an die Preußische Nationalversammlung: die bislang der Regierung unterstehende Domänen- und Forstverwaltung in den Provinzen soll künftig von Beamten ausgeübt werden, deren Ernennung dem König zusteht. Samt Erläuterung der Beweggründe für diesen Gesetzentwurf
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Welsch (Projektbearbeiter): Gesetzentwurf des Ministerium Auerswald - Hansemann die Preußische Gemeindeordnung betreffend. Nach Ansicht der Regierung faßt der vorliegende Entwurf "... das Gute und Bewährte aus den Städte-Ordnungen von 1808 und 1831, aus der rheinischen Gemeinde-Ordnung von 1845, aus der westphälischen Landgemeinde-Ordnung von 1842 ..." zusammen. "Nur dasjenige ... was auf den Ideen der Grundherrlichkeit, auf ständischen Privilegien, auf Klassen-Eintheilungen ... beruht und dem Geiste der Gegenwart nicht mehr entspricht, mußte [sic!] völlig ausgeschieden werden." (Aus der Vorl.)
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Selma Stern
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Joseph Wolf