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Resumo:
Im Jahr 2008 befragte eine Forschergruppe randständige Menschen, die sich im öffentlichen Raum treffen, und ihr Umfeld in fünf kleineren und grösseren Schweizer Städten. Die Forschenden wollten sich dabei nicht nur der Suchtproblematik widmen, sondern auch Angaben zum sozialen Netzwerk, der psychischen und physischen Gesundheit und der Motivation der Randständigen für ihren Aufenthalt in der Öffentlichkeit erhalten. Die Resultate der Studie wurden bereits früher publiziert. In diesem Artikel geht es um die Rahmenbedingungen, welche die Befragungen der Menschen am Rande der Gesellschaft möglich machten. Er zeigt, dass es zentral ist, eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Befragenden und Randständigen aufzubauen, wenn Angaben in guter Qualität gewonnen werden sollen. Der Bericht zeigt, dass mit einer offenen und zuhörenden Haltung der Befragenden die Randständigenkeineswegs abgeneigt sind, diesen Auskunft auch über persönliche Themen zu geben. Für sie war es eine Gelegenheit, ihre Anliegen über die Grenzen ihrer Szene hinaus zu kommunizieren. [Autoren]
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Im Artikel «Arbeitsfähigkeit und Invalidenversicherung » von R. Conne [1] wird treffend das heutige Malaise der Arbeitsplatzrehabilitation beschrieben. Dies gilt aber nicht nur für die Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen, sondern ebenso für die Arbeitsunfähigkeit wegen muskuloskeletaler Schmerzen. Die Schwierigkeiten einer Arbeitsplatzrehabilitation sind aber nicht speziell auf die Invalidenversicherung zurückzuführen. Sie gründen einerseits auf strukturellen Gegebenheiten der Schweiz, wie eine wenig in den Betrieben verankerte Arbeitsmedizin, und Zugang zu Rehabilitationsmedizin, und andererseits auf dem Fehlen einer klaren Kostenträgerregelung oder -verantwortung. R. Conne beschreibt in seinem Artikel treffend das heutige Malaise in der Schweiz in bezug auf Arbeitsplatzrehabilitation oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Er bezieht sich dabei vor allem auf die Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen. Wir möchten als am Rande angesprochene Arbeitsmedizinerin und angesprochener Rehabilitationsmediziner die Diskussion aufgreifen und erweitern. Die Erweiterung betrifft einerseits den Einbezug von nicht psychisch begründeter Arbeitsunfähigkeit und andererseits auch die allgemeine Versicherungssituation in der Schweiz, und dies verschiebt unserer Meinung nach den Problemfokus von der Invalidenversicherung auf die allgemeine Versicherungssituation. [Autoren]
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