994 resultados para Recht auf Religionsfreiheit


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Die Patientenautonomie, als das Recht der Betroffenen frei über Eingriffe in ihren Körper zu entscheiden, bildet die oberste Richtschnur für das ärztliche Handeln. Der mündige und selbstbestimmte Patient gilt heute als Selbstverständlichkeit. Selbstbestimmtes Handeln in medizinischen Angelegenheiten ist aber nicht allen Menschen möglich. Die Gruppe der urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten bedarf in diesem Zusammenhang einer gesonderten Betrachtung. Ihren Patientenrechten ist der vorliegende Beitrag gewidmet. Nach einer Einführung zu den Patientenrechten im Allgemeinen sowie ihren rechtlichen Grundlagen im schweizerischen Recht, erläutern Ausführungen zur Urteilsfähigkeit deren Funktion als Schlüssel zu den persönlichkeitsbezogenen Patientenrechten. Vertieft werden die Besonderheiten sowie die Heterogenität der Gruppe der urteilsunfähigen Patienten und die daraus resultierenden Anforderungen an ihre Vertretung und die Ausgestaltung ihrer Rechte besprochen. In der Folge wird auf die im Zentrum des vorliegenden Beitrags stehenden Veto- und Partizipationsrechte Urteilsunfähiger eingegangen. In einem zweiten Teil werden medizinrechtliche Spezialgesetze des Bundes auf Regelungen zu Partizipations- und Vetorechten Urteilsunfähiger hin untersucht. Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für die Patientenrechte werden zudem das revidierte Vormund-schaftsrecht sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Humanforschung, die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sowie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates und die Leitlinien der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei dieser Untersuchung mit berücksichtigt. Der Abschluss des vorliegenden Beitrages bildet eine Analyse der in den untersuchten nationalen und internationalen Normen gefundenen Veto- und Partizipationsrechten urteilsunfähiger Patienten

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Die Schweiz kennt eine lange Tradition der Rechtsvergleichung. Die fehlende Mitgliedschaft in der EU und die zugleich bestehende enge Verknüpfung der Schweiz mit Europa im Allgemeinen und der EU im Besonderen, befördern die Rechtsvergleichung zusätzlich, wenn auch mit einer einseitigen Ausrichtung auf das Recht der EU. Die zunehmende Europäisierung des schweizerischen Rechts brachte besondere Formen der Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme hervor (Europakompatibilitätsprüfung, Autonomer Nachvollzug, Bilaterale Abkommen). Aufgrund fehlender institutionellen Rahmenbedingungen zwischen der Schweiz und der EU und mangelnder Methodik, stellt die Übernahme von Unionsrecht die schweizerische Rechtsetzung und Rechtsanwendung vor zahlreiche Herausforderungen.

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Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Forschung mit Kindern und Jugendlichen. Dargestellt werden die faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Forschung mit Minderjährigen. Das Buch liefert zudem eine aktuelle Übersicht über die auf die Humanforschung anwendbaren Normen des schweizerischen, deutschen, europäischen und internationalen Rechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Untersuchung und Darstellung der Persönlichkeitsrechte Minderjähriger im medizinischen Kontext im Allgemeinen und in der medizinischen Forschung im Besonderen.

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Sicherheitsfragen spielen im Alltag vieler Juristinnen und Juristen eine zunehmend grosse Rolle. Diese praktische Bedeutung steht im Gegensatz zur lückenhaft betriebenen juristischen Aufarbeitung solcher Fragen im Spannungsfeld von Sicherheitsbedürfnis und rechtsstaatlichen Anforderungen. Mit der Zeitschrift Sicherheit & Recht besteht ein Diskussionsforum, welches wissenschaftlich fundierte Antworten auf konkrete Fragen der Praxis sucht. Die Zeitschrift richtet sich vor allem an Verwaltungsstellen in Bund, Kantonen und Gemeinden, an Gerichte aller Stufen, an Universitäten, an Fachhochschulen sowie an Unternehmen und Anwaltsfirmen, welche im Sicherheitsbereich tätig sind.

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Die rechtliche Stellung des behinderten Kindes wird durch seine besondere Schutzwürdigkeit gekennzeichnet: In erster Linie ist es Kind und braucht wie alle Kinder Fürsorge, Liebe und Beistand, um sich entwickeln und entfalten zu können. Gleichzeitig haben jedoch die unterschiedlichen Formen von Behinderungen spezifische Auswirkungen auf die Lebensgestaltung behinderter Kinder und ihrer Angehörigen. Zudem stellen sich diesen Kindern und ihren Familien während des langen Lebensabschnittes der „Kindheit“ und darüber hinaus immer wieder neue, bis heute nur unzureichend beantwortete (Rechts-)Fragen. Ziel des vorliegenden Sammelbandes ist die ganzheitliche Darstellung der rechtlichen Situation des behinderten Kindes im schweizerischen Recht. Die Autorinnen und Autoren untersuchen die Rechtsposition des behinderten Kindes in zentralen Rechtsgebieten wie dem Verfassungs-, Zivil-, Verfahrens-, Straf-, Völker-, Sozialversicherungs- sowie dem Schul- und Ausbildungsrecht. Zudem werden Spezialfragen von grosser Aktualität wie die Sterbehilfe, Sexualität, bauliche Benachteiligung behinderter Menschen und medizinische Forschung mit und für behinderte Kinder diskutiert. Dem Ganzen vorangestellt ist eine kurze medizinische Einführung und Begriffsbestimmung zu den verschiedenen Formen und Ursachen von Behinderungen im Kindesalter.

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Der verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der Ziele der Nachhaltigkeit im Wirtschafts- und Umweltrecht wird in erster Linie durch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der WTO sowie die Rechtsbeziehungen der Schweiz mit der EU definiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die Einfuhr von Rohstoffen und unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukten von einer nachhaltigen Produktionsweise im Ausland abhängig gemacht werden darf. Diese Thematik ist in der Umwelt- und Klimapolitik von zunehmender Bedeutung. Herstellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt rücken in den Vordergrund. Der Beitrag zeigt auf, dass die Förderung von freiwilligen Labels und internationalen Standards für Best Practices zwar im Vordergrund steht, einseitige Importrestriktionen von Produkten anknüpfend am Kriterium von sog. PPM (Production and Process Methods) im Rahmen des WTO-Rechts jedoch nicht ausgeschlossen sind, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismässigkeit beachtet werden und vorgängig eine einvernehmliche Lösung mit dem Exportstaat angestrebt wird. Solche Importrestriktionen haben – nebst freiwilligen Massnahmen − als wichtige Instrumente der Umwelt- und Klimapolitik in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Dies sowohl im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens als auch des Abkommens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Bisher wenig genutzte Möglichkeiten, die Einfuhr zu begrenzen, bestehen darüber hinaus in der Zollpolitik für Produkte, die von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftraumes eingeführt werden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU folgt im Wesentlichen den gleichen Grundsätzen wie das WTO-Recht und lässt PPMs als Unterscheidungsmerkmale für an sich gleichartige Produkte ebenfalls grundsätzlich zu.

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von Ezekiel Landau. Zum ersten Male veröffentl. u. mit Einl. u. Anm. vers. von Alexander Kisch

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von J. Wiesner

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von Ludwig Jacobowski