151 resultados para Parlament


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Der Ständerat hat die FABI-Vorlage beraten und massiv ausgebaut. – Der Entscheid des Bundesrates, einen zweiten Gotthardstrassentunnel zu bauen, warf hohe Wellen. – Nach der Bereinigung der Differenzen wurden das Via-Sicura-Massnahmenpaket und der letzte Teil der Bahnreform 2 vom Parlament gutgeheissen. – Der Nationalrat wollte den Preis der Autobahnvignette auf 70 CHF erhöhen, der Ständerat auf 100 CHF. – Die Lizenzauktion für die Mobilfunkfrequenzen brachte der Bundeskasse 997 Mio. CHF ein. – Im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz zeichnete sich überraschend eine Lösung ab, der ausgehandelte Staatsvertrag überzeugte jedoch nicht alle involvierten Parteien und wurde von Deutschland auf Eis gelegt.

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Die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ der Grünen Partei Schweiz kam erfolgreich zustande. – Nach unbenutztem Verstreichen der Referendumsfrist zur Revision des CO2-Gesetzes zog das überparteiliche Initiativ-Komitee sein Volksanliegen „für ein gesundes Klima“ zugunsten des in Kraft tretenden Gegenvorschlags zurück. – Zum Erreichen des im Kyoto-Protokoll vorgeschriebenen CO2-Reduktionsziels unterzeichnete der Bundesrat ein Zusatzabkommen mit der Stiftung Klimarappen. – Die im Vorjahr beschlossene Revision des Gewässerschutzgesetzes sowie die entsprechende Verordnung waren ausschlaggebend für die Einreichung zahlreicher Standesinitiativen. – Aufgrund einer Motion wird die Ausgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an Ladentheken zukünftig verboten. – Das Parlament beschloss die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention.

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Das Bundesamt für Kultur verabschiedete die „Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz“. – Die Buchpreisbindung wurde vom Stimmvolk verworfen. – Die Thematik des Urheberrechts im Internet beschäftigte das Parlament. – Der Bündner Sprachenstreit erhitzte weiterhin die Gemüter. – Das Bundesgericht bestätigte die Möglichkeit eines Teilaustritts aus der Kirche.

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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1.52 Nr. 7

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Boberach: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Die Ständeversammlungen sollen aus sich heraus ein deutsches Parlament auf ein Jahr wählen, das nach Instruktionen der Fürsten und der deutschen Stämme einen Erbkaiser wählt. Der Protestantismus entspricht am besten der deutschen Nation

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Boberach: Der Entwurf der Siebzehner wird abgelehnt. Deutschland soll keinen Erbkaiser, sondern eine Regentschaft als Spitze haben. Ein kleinerer Fürst als Diktator ist der preußischen Vorherrschaft vorzuziehen. Es genügt eine Reform des Deutschen Bundes mit einem Parlament als Gegengewicht gegen die Fürsten. Das Präsidium soll alle drei Jahre zwischen Österreich, Preußen und Bayern abwechseln, ein Bundesgericht in Nürnberg errichtet werden

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Boberach: Preußen lehnt weiterhin den von der Nationalversammlung "durch diktatorische endgültige Anordnung" angestrebten Bundesstaat mit gesamtdeutschem Parlament und Zentralregierung ab, wird sich aber einem völkerrechtlichen Staatenbund als freiwilligem Zusammenschluß an die Spitze stellen, wenn Konzessionen an die Demokratie unterbleiben

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Boberach: Eine soziale Bundesrepublik soll als wahrer Freistaat allen Menschen Freiheit gewähren und auf der Souveränität des Volkes gegründet sein. Ihr können auch [noch bestehende] Monarchien angehören, die [jedoch] grundsätzlich alle, auch wie sie in Frankreich und England bestehen, abzulehnen sind, weil dort der Adel und die Geldaristokratie die Politik bestimmen. Preußen und Österreich sollen sich in ihre Provinzen auflösen. - Wentzke: Tritt ein für eine Bundesrepublik mit Parlament und Präsident, in der die Einzelstaaten teils Republiken, teils Monarchien bleiben. Der Zerfall Österreichs und Preußens in ihre Provinzen und die Verschmelzung der kleineren Staaten wird den Übergang erleichtern. Gegen die Anhänger der konstitutionellen Monarchie als die einzigen zu beachtenden Gegner. Hinweis auf den Kampf der Chartisten gegen die gepriesene englische Staatsordnung

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Boberach: Es muß verhindert werden, daß die Beschlüsse über das Budgetrecht so ausgelegt werden können, daß bei einem neuen Konflikt zwischen Krone und Parlament eine Steuerverweigerung möglich wird

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Boberach: Wie einst vor Rom, ist jetzt vor Rußland zu warnen. Auch der König von Preußen ist ein Feind des Vaterlands und verantwortlich für die Hungersnot in Schlesien. Ein Parlament, das keine Steuerverweigerung beschließen darf, nützt nichts

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Boberach: Wie Bundesrat und Nationalversammlung sollen auch im künftigen Bundesstaat Volksvertretung und Senat als Ländervertretung nebeneinanderstehen. Die Einzelstaaten bleiben konstitutionelle Monarchien. Der Souverän ist das Parlament als Ausdruck des Nationalwillens. Seine Beschlüsse veröffentlicht das nicht mit Vetorecht ausgestattete Bundesoberhaupt, ein gewählter Präsident. Der Senat hat ein suspensives Veto. Die drei größten Bundesfürsten erhalten das Vorschlagrecht für die diplomatischen Vertretungen. - Wentzke: Für den Repräsentativ-Bundesstaat mit zwei Kammern. Senat hat suspensives Veto. Das Bundesoberhaupt ohne Veto. Senat aus je 2 Vertretern der Einzelstaaten, die der Fürst ernennt, ohne Instruktion: der jetzige Bundestag mit den Vertrauensmännern neben der Nationalversammlung ein Bild der künftigen Verfassung. Im Repräsentativ-Bundesstaat ist der Souverän eine moralische Person und zwar das das Parlament, in dem die maiestas populi, der Nationalwille, liegt. Konstitutionelle Monarchie nur in den Einzelstaaten. Das Bundeshaupt übernimmt nur die Veröffentlichung der Beschlüsse: ein Präsident, von Vertretern der Fürsten und des Volkes als oberster Beamter gewählt; ebenso wird das Ministerium gewählt. Für die Vertretung im Auslande haben die drei größten Bundesfürsten Vorschlagsrecht

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Boberach: Die Wahlen zum Preußischen Landtag sollen zu einem volkstümlichen Parlament führen. Wenn die Polen ihre Freiheit erhalten, werden sie Preußen und Deutschland vor Rußland schützen

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Boberach: Die Einheit Deutschlands soll auf der Basis von Volksrechten und Volksbewaffnung erfolgen, Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Herrschaftssystem erhalten. Eine Republik ist nicht erforderlich, aber ein aus Urwahlen hervorgehendes Parlament, das allein das Steuerbewilligungsrecht hat. Schulunterricht soll kostenlos sein. - Wentzke: Verlangt für Preußen ein demokratisch-konstitutionelles Regiment, für Deutschland nach dem Programm des Deutschen Vereins zu Leipzig: Volksrechte und Volksbewaffnung. Einheit Deutschlands