121 resultados para Anerkennung
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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Thronrede (11. April 1847): Zugeständnis einer Versammlung nur der vereinigten Provinzial-Landtage (des Preußischen Vereinigten Landtages), der allerdings ausdrücklich keine dauernde Einrichtung sein soll. Ablehnung einer gesamtstaatlich-ständischen Versammlung sowie der Gewährung einer Verfassung unter Berufung auf das Volk. Die Aufgabe der Stände ist es nicht, "Meinungen zu repräsentiren", sie sind keine Volksrepräsentanten. - 2. Thronrede (2. April 1848; vorgetragen vom Ministerpräsidenten Camphausen): Bekenntnis zur deutschen Einheit und zu einer "wahre[n] constitutionelle[n] Verfassung". - 3. Thronrede (22. Mai 1848): Anerkennung der gewählten preußischen Nationalversammlung, Bekenntnis zur deutschen Einheit. - 4. Thronrede (26. Februar 1849): Mit der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 sind die Versprechungen vom März 1848 erfüllt. Aufruf an die beiden parlamentarischen Kammern und an die Regierung, sich zwecks Revision der Verfassung untereinander zu verständigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Ausschließung des Prinzen von Preußen von der Thronfolge wäre eine Ungerechtigkeit, mit welcher die ruhmvolle Revolution nicht geschändet werden sollte. Überdies entstünde so das Problem eines Thronprätendenten. Bleibt der Prinz im Exil, wird sich ein großer Teil der Armee und der Nation weigern, die Verfassung zu beschwören. Um einen Bürgerkrieg zu vermeiden, soll dem Prinzen die Rückkehr gestattet werden. Bedingungen: Anerkennung der Märzerrungenschaften, Friedens- und Versöhnungsansprache an das Volk, Beschwörung der Verfassung
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritik an dem Schweigen des Ministeriums Camphausen die Anerkennung der Berliner Freiheitskämpfer des 18. und 19. März 1848 betreffend. Antrag, die Preußische Nationalversammlung solle erklären, daß sich erwähnte Kämpfer um das Vaterland verdient gemacht haben und Zurückweisung von Stimmen aus den Provinzen, die diese Ereignisse als 'Verbrechen' bezeichnen
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Welsch (Projektbearbeiter): An die Adresse der Rechten in der Preußischen Nationalversammlung gerichtete Warnung vor der Ablehnung des Antrages Berends auf Anerkennung der Märzrevolution (8. Juni 1848) samt der Drohung mit weiteren Barrikadenkämpfen. In Gedichtform
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Wiener Sicherheits-Ausschuß erklärt seine Bindung an konstitutionelle Prinzipien und befristet seine Tätigkeit nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine freigewählte Gemeindevertretung ihre Arbeit aufnimmt. Ausdrückliche Anerkennung des Assoziations- und des Petitionsrechtes; im Falle von Verhaftungen soll nach spätestens 24 Stunden das erste Verhör stattfinden
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Welsch (Projektbearbeiter): Kaiser Ferdinand spricht der Nationalgarde seine "volle Zufriedenheit und Anerkennung" aus. Mitgeteilt vom Oberkommandierenden der Nationalgarde
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Welsch (Projektbearbeiter): Bemängelung der personellen Kontinuität in den aufeinanderfolgenden Kabinetten Camphausen und Auerswald (Finanzminister Hansemann) sowie der allzu raschen Stellung der Vertrauensfrage an die Preußische Nationalversammlung. Lob für die Anerkennung der Revolution
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Welsch (Projektbearbeiter): Ätzende Satire von konservativ/reaktionärer Seite auf den Verlauf der Münchener Märzrevolution in Form einer Petition der Schusterjungen zwecks Anerkennung ihrer Verdienste
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Welsch (Projektbearbeiter): Kampfansage an die konstitutionell-monarchische Richtung: "Die Partei, welche sich anmaßt die Majorität zu vertreten, führt Land und Volk dem Verderben, führt sie einer polnischen Theilung zu". Warnung vor Unterhandlungen mit den Fürsten, Aufruf zur Schaffung europäischer Bundesgenossen durch die Anerkennung der Selbständigkeit Italiens und Ungarns sowie eines böhmischen 'Föderativ-Staats'. "Schließt, Volksrepräsentanten, den großen Bund freier Völker!" Propagierung der Abschaffung des Adels sowie aller Feudallasten
Sünden-Register der Preußischen Regierung seit der Revolution: Ehrlichkeit ist die beste Politik ...
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Welsch (Projektbearbeiter): Kritische Kommentierung der Politik des Ministeriums Camphausen, u.a.: die Einberufung des (aus Vertretern von Aristokratie, Besitz und Privilegien zusammengesetzten) Vereinigten Landtages, die militärische Niederschlagung der polnischen Unabhängigkeitsbewegung im Großherzogtum Posen (23. April bis 9. Mai 1848), der unglückliche Krieg in Schleswig-Holstein, die Zurückberufung des Prinzen von Preußen, die von Camphausen verfaßte Thronrede, die Hintertreibung des Berendsschen Antrages auf Anerkennung der Revolution (8. Juni 1848), die mangelnde Distanzierung von offen reaktionären Tendenzen in den Provinzen. "Die Minister sind unfähig, die neue Zeit zu verstehen, geschweige sie zu leiten und in Gesetze der Ruhe und Ordnung zu gestalten."
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Welsch (Projektbearbeiter): Die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 gewährleistet in hinlänglichem Maße die Teilnahme des Volks an Gesetzgebung und Regierung; alle Proteste dagegen sind verwerflich. Die Einrichtung zweier parlamentarischer Kammern ist von Vorteil, eine Rückkehr zum gesellschaftspolitischen status quo ante weder möglich noch anzustreben. Warnung vor der republikanischen Staatsform; der Begriff 'demokratische Monarchie' ist ein Widerspruch in sich selbst, wogegen die Begriffe Königtum und Freiheit sehr wohl vereinbar sind. Anerkennung der vollen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Die Einheit Deutschlands ist ohne den Weiterbestand Preußens undenkbar
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Boberach: In "dramatischen Szenen" werden der Auftritt des Prinzen von Preußen, der nach Meinung des Eckenstehers Nante auch für das Vereinbarungsprinzip ist, und die Debatte über Anerkennung der Revolution in der Preußischen Nationalversammlung glossiert
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Im Mai 2015 hat sich der EuGH in der Rs. C-536/13 (Gazprom OAO) erneut zur vieldiskutierten Frage geäussert, wie Gerichtsstandsverordnung Brüssel I (inzwischen revidierte EG-Verordnung Nr. 44/2001, EuGVVO; Parallelverordnung zum geltenden Lugano-Übereinkommen 2007, LugÜ) und Schiedsgerichtsbarkeit voneinander abzugrenzen sind. Ein schwedischer Schiedsentscheid hatte den Kläger eines Litauer Gerichtsverfahrens dazu verurteilt, seine Klage zu beschränken. Nach EuGH ist dies kein Verstoss gegen das Brüsseler Gerichtsstandssystem und beeinträchtigt dessen praktische Wirksamkeit nicht. Das EuGH-Urteil West Tankers aus dem Jahr 2009 hatte die Abgrenzung zwischen EuGVVO und Schiedsgerichtsbarkeit problematisch verwischt. Der vorliegende EuGH-Entscheid präzisiert und korrigiert. Er zieht die Grenzen des Anwendungsbereichs der EuGVVO resp. des LugÜ scharf. Die Prüfung, ob eine gültige Schiedsvereinbarung dem staatlichen Gerichtsverfahren entgegensteht, steht deutlich ausserhalb deren Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund stellt der EuGH klar, dass die EuGVVO Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in einem EU-Mitgliedstaat, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen worden ist, nicht berührt, sondern alleine dem New Yorker Schiedsübereinkommen von 1958 unterfällt. Diese Präzisierung kommt auch dem internationalen Schiedsplatz Schweiz zugut, der damit keine negativen Interferenzen aus dem Lugano-Bereich mehr zu befürchten hat.
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Wissenschaftliche Projekte gelten heute als besonders erfolgversprechend, wenn sich verschiedene Disziplinen zusammenschließen, um offene Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Interdisziplinarität ist in der archäologischen Forschung des 21. Jahrhunderts fest verankert und insbesondere die prähistorische Archäologie erarbeitet heute zahlreiche Erkenntnisse im Verbund mit verschiedenen Naturwissenschaften. Seit 2015 erforschen je drei archäologische und paläoökologische Arbeitsgruppen eine Pfahlbauregion und ihr Hinterland mit neuen Methoden und Forschungsansätzen. Ausgangspunkt sind jeweils Kleinseen im schweizerischen Mittelland (Burgäschisee), im westlichen Allgäu (Seen und Moore um den Schleinsee und Degersee) und im Salzburger Land (Seengruppe um den Mondsee). Beteiligt sind die Universitäten Bern, Wien, Innsbruck und Basel sowie das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart mit insgesamt rund 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Es handelt sich um das erste länderübergreifende Forschungsprojekt seit Anerkennung der Pfahlbauten des Alpenraums als UNESCO Welterbe im Jahr 2011 und es erfüllt eine der Kernforderungen dieser Auszeichnung – internationale Zusammenarbeit und Austausch von Wissen und Methoden.
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u.a.: Krankheit; Anerkennung des Testaments von Adele;