740 resultados para Altes Reich


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[James] Ramsay Macdonald. Hrsg. vom Keren Hajesod (Jüdisches Palästinawerk) e.V.

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von Henry George

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Freiburg i.Br., Univ., Diss.

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von Morus [[Elektronische Ressource]]

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von Felix A. Theilhaber

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Boberach: Unter Berufung auf die Weissagung aus Kloster Lehnin soll die Einteilung Deutschlands in zwölf Herzogtümer ein mächtiges Reich unter Preußens Führung schaffen. Franken soll wegen seiner zentralen Lage Kronland werden. Als Sitz der Reichsgewalt kommen Bamberg, Nürnberg oder Frankfurt in Frage. Einem Herzogtum Alemannien soll auch die deutsche Schweiz angeschlossen werden, Frankreich den französischen Teil erhalten und dafür das Elsaß zurückgeben. Die deutsche Seemacht sollen die Niederlande werden. Aus den nichtdeutschen Ländern Österreichs soll ein Austroslawisches Reich entstehen. - Wentzke: Die Grundlinien: der Kaiser (Hohenzollern) auf dem Gipfel höchster Macht, die Volksherzöge als treue Stützen des Thrones. Franken Kronland. Österreich wird seinem Berufe, ein großes slavisch-orientalisches Reich zu begründen, nachgehen

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Boberach: Kommentar zum Verfassungsentwurf des Siebzehnerausschusses: Preußen muß in Deutschland aufgehen. Nach amerikanischem Vorbild soll die Reichsgewalt vom Erbkaiser mit Vetorecht und verantwortlichen Ministern ausgeübt werden. Die Freien Städte könnten vermehrt werden, aber die Fürsten der zehn kleinsten Einzelstaaten sollen zu Gunsten des Reichs mediatisiert werden. Daß Österreich sich rückhaltlos an Deutschland anschließt, ist nicht zu erwarten. - Wentzke: Der wertvollste, nur etwas überschwengliche Kommentar zum Siebzehner-Entwurf.

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Boberach: Deutschland kann seine Einheit im Dreistaatenbund finden, bei dem die Mittel- und Kleinstaaten ein selbständiger Bundesstaat [namens] Westdeutschland werden; Preußen kann die Rheinprovinz an ihn abtreten. Ihm könnten sich germanische Randstaaten in West- und Nordeuropa anschließen, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben. Der Deutsche Bund soll ein Staatenhaus aus den Vertretern der drei Gliedstaaten und ein Volkshaus aus Land- und Provinziallandtagsabgeordneten erhalten, eine Zoll- und Rechtseinheit bilden. - Wentzke: Weder das Erbkaisertum der Rechten noch die Republik der Linken rechneten mit den gegebenen Verhältnissen. Die Dreikönigsverfassung und die Gothaer Versammlung bezeugen die Ratlosigkeit. Allen Ansprüchen genügt der Plan eines einigen Deutschland im Dreistaatenbund. Die Mittel- und Kleinstaaten treten zu einem selbständigen Bundesstaat zusammen, dessen Statthalter eine bloß delegierte Macht verfassungsmäßig ausübt, vor allem in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschland eine dritte Großmachtstimme sichert: Staaten- und Volkshaus, Heer und Flotte (in der Nordsee) gemeinsam. An den rein deutschen Bundesstaat könnten sich, ohne ihre Selbständigkeit aufzugeben, Holland, Belgien, [die] Schweiz, Schweden, Norwegen anschließen. Die Einheit in der Dreiheit liegt im deutschen Gesamtparlament, Staatenhaus von allen drei Mächten gleichmäßig beschickt, Volkshaus nach der Bevölkerungszahl aus Landtagen und Provinziallandtagen gewählt. Ob Preußen die Rheinprovinz an Westdeutschland angliedern will, bleibt freigestellt. Gemeinsames Zollgebiet und gemeinsame Kulturentwicklung: Erziehung und Recht. Anschließend: Ausgeführter Verfassungsentwurf für den Bundesstaat Westdeutschland und für den Deutschen Bund