994 resultados para CEJ 27
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REASONS FOR PERFORMING STUDY: The diagnosis of equine back disorders is challenging. Objectively determining movement of the vertebral column may therefore be of value in a clinical setting. OBJECTIVES: To establish whether surface-mounted inertial measurement units (IMUs) can be used to establish normal values for range of motion (ROM) of the vertebral column in a uniform population of horses trotting under different conditions. STUDY DESIGN: Vertebral ROM was established in Franches-Montagnes stallions and a general population of horses and the variability in measurements compared between the two groups. Repeatability and the influence of specific exercise condition (on ROM) were assessed. Finally, attempts were made to explain the findings of the study through the evaluation of factors that might influence ROM. METHODS: Dorsoventral (DV) and mediolateral (ML) vertebral ROM was measured at a trot under different exercise conditions in 27 Franches-Montagnes stallions and six general population horses using IMUs distributed over the vertebral column. RESULTS: Variability in the ROM measurements was significantly higher for general population horses than for Franches-Montagnes stallions (both DV and ML ROM). Repeatability was strong to very strong for DV measurements and moderate for ML measurements. Trotting under saddle significantly reduced the ROM, with sitting trot resulting in a significantly lower ROM than rising trot. Age is unlikely to explain the low variability in vertebral ROM recorded in the Franches-Montagnes horses, while this may be associated with conformational factors. CONCLUSIONS: It was possible to establish a normal vertebral ROM for a group of Franches-Montagnes stallions. While within-breed variation was low in this population, further studies are necessary to determine variation in vertebral ROM for other breeds and to assess their utility for diagnosis of equine back disorders.
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!
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Boberach: Hierin: Der Soldat beim Scheiden an Magdeburgs brave Bürger, Die Bürger Magdeburgs an die Soldaten!, Der Soldat an sein Liebchen, Des Mädchens Klage, Des Mädchens Abschied an den Geliebten, Der Chargirte an die Magdeburger. Dialog: Bummler und Schulknabe
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Boberach: Da das Wahlgesetz ein integrierender Teil der Verfassung sein soll, wird die Rechtsgültigkeit des Dreiklassenwahlrechts und der nach ihm abgehaltenen Wahl der Zweiten Kammer bestritten
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Boberach: Fortbildungsanstalten sollen nicht nur die berufliche Ausbildung unterstützen, sondern außerdem die von der Volksschule vermittelten Kenntnisse erweitern
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Boberach: Wiedergegeben werden die Thronrede, die Debatten über Geschäftsordnung und Adressen beider Kammern, über Gerichtsorganisation, Reichsverfassung, Anerkennung der oktroyierten Verfassung, ferner Entwürfe von Gesetzen über die Verbreitung von Plakaten und Druckschriften und den Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts, Interpellationen und Anträge
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Welsch (Projektbearbeiter): Gedicht über den Kampf der revolutionären 'Deutschen Demokratischen Legion' der Pariser Arbeiter im Ersten Badischen Aufstand. Der aus Mainz stammende Verfasser bzw. Herausgeber war Freischärler der Legion und wurde im April 1848 festgenommen. Die vorliegende, im Mai 1849 veröffentlichte Schrift wurde verboten [Raab/Revolutionäre in Baden]
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Welsch (Projektbearbeiter): Verbot des Handels mit gefärbtem Garn für nicht der Färberzunft angehörige Kaufleute, Händler und Krämer
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Boberach: Der Entwurf beeinträchtigt Geistlichkeit und Religionsausübung im Vergleich zur belgischen Verfassung
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe des Dienstantritts der Sicherheitswache und Aufruf, mit dieser zusammenzuarbeiten
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntmachung von Eisenbahnmilitärtransporten
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Welsch (Projektbearbeiter): Oberst Pannasch, Oberkommandierender der Wiener Nationalgarde, gibt seinen Rücktritt von diesem Posten bekannt
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Welsch (Projektbearbeiter): Verurteilung des Schneidergesellen Blaszek zu sechswöchigem verschärftem Arrest wegen politischer Meinungsäußerung