997 resultados para Universitätsbibliothek Leipzig.
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Boberach: Schwurgerichte sind dann gerechtfertigt, wenn die Geschworenen nur über Schuld oder Unschuld urteilen, wobei sie als juristische Laien nicht irren können
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Boberach: Die Habsburger Monarchie, die sich auf die Armee verlassen kann, soll gegen die Minderheiten, darunter viele Juden, die in Lesevereinen gegen Österreich hetzen, verteidigt werden. Ministerverantwortlichkeit ist ein Hirngespinst
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Boberach: Gegenüber der französischen Herrschaft, als Wein vom rechten Rheinufer keine Konkurrenz machen konnte und die Weinpreise ein Drittel höher waren, hat Preußen durch die Verwandlung der Konsumationssteuer in eine Produktionssteuer und Erhöhung der Grundsteuer die Winzer noch zusätzlich belastet. Die Zollvereinigungen hatten zur Folge, daß billiger, minderwertiger Wein die Rheinprovinz überschwemmte. Gefordert wird: Abschaffung der Weinsteuer - Revision des Grundsteuer-Katasters zur Ermäßigung der Grundsteuer - Schutzzölle auf Wein und Handelsverträge mit Staaten, welche keinen Wein produzieren - 500.000 Taler zinsfrei auf 30 Jahre zur Errichtung von Kreditkassen für die Winzer der Rheinprovinz. - Welsch (Projektbearbeiter): Laut Boberach wurde die vorliegende Broschüre von Winzern aus Sinzig an der Ahr verfaßt und vom Abgeordneten Bresgen, Weingutsbesitzer in Ahrweiler, der Deutschen Nationalversammlung vorgelegt. Samt Berechnung über den Ertrag von Wingertgrundstücken pro preußischem Morgen (25,532 ar) und Jahr
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Boberach: Die Maiaufstände haben Preußen vor eine Bewährungsprobe gestellt, die erfolgreich bestanden wurde. Die Demokraten müssen bei den Landtagswahlen die Quittung dafür erhalten
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Boberach: Die Abgeordneten sollen nach Charakter und Bildung, unabhängig von Vermögen und Stellung ausgewählt werden; dann wird auch die richtige Verfassung zustandekommen
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Boberach: Ein Augenzeuge berichtet von den Kämpfen in Berlin und einer Bürgerversammlung in Halle/Saale, die Adressen an die Freiheitskämpfer in Berlin und Wien richtete
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Boberach: Die von der Linken der Nationalversammlung geforderte "Anerkennung der Revolution" ist ein unzulässiger Angriff auf die Autorität von König und Staat
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: In den Kapiteln "Vom Volke", "Von der Staatsverfassung" und "Deutschland" werden Begriffe wie Volksfreiheit, Demokratie, Monarchie, Zweikammersystem, das Wahlrecht und die Einheit Deutschlands im konstitutionell-konservativen Sinn mit Fragen und Antworten erläutert
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer Sammlung von Gedichten des damaligen Privatschullehrers Niendorf, "... welche die Berliner Revolution und den im October und November [1848] eingetretenen Sieg der Reaction in einem so scharfen Tone schildern, ... daß er wegen Ehrfurchtverletzung gegen den Monarchen in den Anklagestand versetzt und zu achtmonatlichem Gefängniß verurtheilt wurde." (ADB)
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Boberach: Die von den Demokraten beeinflußte Reichsverfassung führt zum Bürgerkrieg. Um die Republik zu verhindern, ist am Vereinbarungsprinzip festzuhalten. Der Kaiser muß das absolute, nicht bloß suspensive Veto haben. - Wentzke: Für Vereinbarung. Gegen das nur suspensive Veto des Kaisers. Gegen Republik
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband
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Boberach: Der linksliberale (Deutscher Hof) schlesische Abgeordnete glossiert seine eigene Tätigkeit und äußert sich dabei auch über Gagern, Grävell, Buß, Beseler, Dahlmann, Droysen und Waitz